“King Abode” darf nach Libyen abgeschoben werden
Ein im Kreis Bautzen lebender Intensivtäter aus Libyen darf abgeschoben werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen.
Der 22-Jährige mit dem selbst gewählten Namen „King Abode“ war gegen die Ablehnung seines Asylantrags vorgegangen In Libyen gebe es zwar einen bewaffneten Konflikt, sein Leben in seinem Herkunftsgebiet sei aber nicht ernsthaft bedroht, so die Begründung der Richter. Dabei verwiesen sie auf das Verhältnis von zivilen Bürgerkriegsopfern zur Einwohnerzahl. Es sei nicht so hoch, dass ein Schutz nötig wäre.
Das Gericht hält eine Abschiebung für vertretbar, weil es sich um einen – so wörtlich – „gesunden arbeitsfähigen Mann“ mit familiärer Bindung in Libyen handelt. Allerdings gibt es kein Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und Libyen. Der Flughafen in Tripolis wird von Islamisten kontrolliert.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Zwar wurde eine Revision nicht zugelassen, möglich ist aber die Beschwerde gegen diese Entscheidung, und zwar innerhalb eines Monats.
Für das Gericht spielte das weit über 20 Taten umfassende Strafregister des Asylbewerbers keine Rolle – solange er kein Verbrechen begeht, das mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Nur das wäre ein Ablehnungsgrund.
„King Abode“ kam vor dreieinhalb Jahren nach Deutschland. Er begründete seinen Asylantrag damit, dass seine dem früheren Diktator Ghaddafi nahestehende Familie von islamistischen Milizen verfolgt werde. Sein Vater und zwei Brüder seien getötet worden. Er selbst behauptet, dass er zweimal angeschossen worden sei.
Seit er in Deutschland ist, hält er die Polizei auf Trab. Er fiel bei den Tumulten im September 2016 auf dem Bautzener Kornmarkt auf. Gegen ihn wurden mehrfach Geldstrafen verhängt – zuletzt eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Vor einem Monat wurde der Libyer nach einem Raub im Asylbewerberheim Kamenz festgenommen, kam aber wieder frei.
Die Stadt Bautzen hat den “King” schon zweimal zur „Persona non grata“ erklärt. Das Aufenthaltsbot gilt aber immer nur für drei Monate. Oberbürgermeister Alexander Ahrens sieht durch den 22-Jährigen das friedliche Miteinander in Bautzen gefährdet.
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Foto: kmk