Mann sticht auf elfjähriges Kind ein
Bericht vom 26.07.2018
Ein junger Mann hat am Mittwoch ein Nachbarskind mit einem Messer angegriffen. Der Elfjährige wurde bei der Attacke schwer verletzt.
In Niederbayern wurde ein Kind mit einem Messer schwer verletzt – ein 25-jähriger Mann aus Eritrea wurde festgenommen.
Der elf Jahre alte Bub wurde mit tiefen Schnitt- und Stichwunden am Oberkörper, am Hals und am Bein in ein Krankenhaus gebracht, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.
Das Kind aus Vilshofen (Landkreis Passau) sei dank einer Notoperation mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr.
Im Laufe der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnten die Beamten einen 25-jährigen Tatverdächtigen aus Eritrea festnehmen. Dabei stellte die Polizei auch das Messer sicher.
Warum der 25 Jahre alte Mann am Mittwoch den im selben Mehrfamilienhaus wohnenden Jungen attackiert hatte, war zunächst unklar.
Gegen den Mann wird nun wegen versuchter Tötung ermittelt.
https://www.tag24.de/nachrichten/mann-sticht-auf-elfjaehrigen-ein-messer-messerattacke-eritrea-passau-vilshofen-704519
„Schreiben ist das wenigste, die meiste Zeit verbringt ein Journalist mit Recherche“, antworte ich dem Kellner eines kleinen Altstadtcafés, wo ich bei Cappuccino und Fruchtsaft meine Notizen sammle und über meinen Flachrechner Bilder verschicke. Das Café liegt gegenüber vom Passauer Amtsgericht. Hinter diesen Mauern entscheidet sich für jeden Verdächtigen einer schweren Straftat, meistens nach einer Nacht in der Polizeizelle, das Schicksal: Bleibt er bis zum Prozess auf freien Fuß oder schmort er bis dahin im Gefängnis? Oder wird er wegen offensichtlicher Krankheit in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen?
Um 16.30 Uhr rufe ich das letzte Mal an diesem Tag bei der Passauer Staatsanwaltschaft an. Der Haftrichter steht gerade beim Pressesprecher im Zimmer. Die Entscheidung ist gefallen. Der Richter hat Haftbefehl wegen Verdachts des versuchten Mordes gegen den Afrikaner Mohammed A. erlassen. Ein psychiatrisches Gutachten ist – wie bei vielen Straftätern – in Auftrag gegeben worden.
Der Kellner, der mich neugierig bei der Arbeit beobachtete und wissen wollte, wie der Job so ist, studiert Medienwissenschaften. Er habe sich für Journalismus interessiert, aber werde sich doch für die Werbebranche entscheiden, erzählt er mir. Es sei die finanziell sichere Seite. Draußen wechseln sich Hitze und Regen ab. Mir steht der Schweiß auf der Stirn. Die Schwüle und der Zeitdruck. Dem Wunsch der Mutter gerecht werden und der Bildzeitung, die der Fall interessiert. Bilder übertragen, Infotext schreiben, mit einem Auge das Amtsgerichtsportal im Auge behalten. Wann kommt der Beschuldigte wieder heraus?
90 Minuten hatte die Haftvorführung gedauert. Ich fotografierte, als der Tatverdächtige mit den Kripobeamten im Zivilauto ankam und ausstieg. Ein Kripobeamter trug hellblaue Schutzhandschuhe, als hätte er es mit einem Aussätzigen zu tun. Der Afrikaner steckte in einem weißen Overall mit dunkelblauen Klettverschlüssen, wie sie jeder Tatort-Fernsehzuschauer kennt. Es ist der Schutzanzug der Spurenermittler, damit sie selbst keine Spuren verfälschen.
Warum der Festgenommene in Passau diesen Schutzanzug trage, will mein Berliner Kollege wissen. Dass ich mit meiner Vermutung richtig liege, hatte mir der Chef der Mordkommission einmal bestätigt: Die Kleidung der Tatverdächtigen wird als Beweisstück sichergestellt, denn sie kann wichtige Spuren tragen. Fasern oder Blutanhaftungen vom Kontakt mit dem Opfer. Als Ersatz stellen die Spurensicherer den Entkleideten ihre Einweganzüge zu Verfügung. Die Overalls mit Klettverschluss kosten um die neun Euro.
Der Beschuldigte, ein 25-jähriger Flüchtling aus Eritrea, hat vor dem Haftrichter seine Schilderung wiederholt, die er bereits im Polizeiverhör gegeben hatte. Er habe den Nachbarsbuben gefragt: „Wo ist Deine Mutter?“ Die Antwort, die er erhielt, habe ihn beleidigt. Er will nicht ausschließen, dass er etwas falsch verstanden habe. Er räumt ein, dass es zum Streit gekommen sei. So gibt der Sprecher der Staatsanwaltschaft die Einlassungen des Tatverdächtigen wieder. Sie würden sich mit den Ermittlungen allerdings nicht decken. Ich weiß, was er meint, denn ich habe mit der wichtigsten Zeugin selbst gesprochen. Die Kripobeamten hatten sie gerade von der Einvernahme zurückgebracht, als ich am Tatorthaus eintraf.
„Gott sei Dank!“ Tina K. atmet am Telefon hörbar auf, als ich ihr mitteile, dass gegen Mohammed A. Haftbefehl erlassen worden ist. Ich erkläre ihr, was das bedeutet: Er wird wahrscheinlich bis zum Prozess im Gefängnis bleiben. Die 33-jährige zweifache Mutter sitzt in diesem Moment am Krankenhausbett ihres Sohnes. Sie hat hier die meiste Zeit des Tages verbracht und will sich in der Stadt ein Zimmer suchen, damit sie morgen schnell wieder bei ihm sein kann. Wie geht es ihm? „Er hat Schmerzen“, sagte sie, aber man kann mit ihm reden. Sie wird mir berichten, wie er die Tat erlebt hat. „Wahrscheinlich hat der Angriff mir gegolten“, wirft sie einen Aspekt ein, von dem ich bei meinen bisherigen Recherchen nichts gehört hatte.
http://www.buergerblick.de/report/aber-sie-muessen-die-wahrheit-schreiben-a-0000032177.html
Oberstaatsanwalt Walter Feiler, der für Presseauskünfte zuständig ist, weiß, dass sich der Vorfall in dem kleinen Ort Reifziehberg ereignet hat, dass das Kind dort zusammen mit seiner Mutter in dem Mehrfamilienhaus wohnt und dass beide zu dem Tatverdächtigen ein ganz normales, nachbarschaftliches Verhältnis hatten. Man hat sich gegrüßt, die Mutter hat dem Afrikaner ab und zu geholfen, Formulare auszufüllen. “Es ist keine Beziehungstat. Einen islamistischen oder terroristischen Hintergrund kann man ausschließen, vielmehr scheint es Anzeichen dafür zu geben, dass der Tatverdächtige psychische Probleme hat”, fasst der Oberstaatsanwalt erste Erkenntnisse zusammen. Am Donnerstagnachmittag war der Junge bereits vernehmungsfähig und gab an, dass der 25-Jährige grundlos und ohne Vorwarnung auf ihn losgegangen sei.
Auch der Tatverdächtige hat sich am Donnerstag geäußert, sprach laut Oberstaatsanwalt von einem Missverständnis, aus dem heraus sich ein Gerangel entwickelt und letztlich in den Verletzungen endete. “Diese Aussagen stimmen allerdings nicht mit der Spurenlage überein, die die Beamten vorgefunden haben”, sagt Walter Feiler. Der Haftrichter beim Amtsgericht Passau hat nach dem Prüfungstermin am Nachmittag Haftbefehl wegen versuchten Mordes angeordnet wegen des heimtückischen Verhaltens im Treppenhaus. Der Mann wird in eine JVA eingeliefert.
https://www.pnp.de/lokales/stadt_und_landkreis_passau/vilshofen/3021694_Messerattacke-auf-Kind-in-Vilshofen-Haftbefehl-gegen-Nachbarn.html