Gruppenvergewaltigungen in NRW “Scorpion” in Freiheit

Gruppenvergewaltigungen in NRW “Scorpion” in Freiheit

Fünf junge Männer stehen in Essen vor Gericht, weil sie gemeinsam minderjährige Mädchen vergewaltigt haben sollen. Einer der Angeklagten wurde nun aus der Untersuchungshaft entlassen.

Sie sitzen da, als wären sie auf Klassenfahrt. Sie lachen, albern herum und hängen in Saal 101 so lässig auf ihren Stühlen, als ginge sie das alles gar nichts an.

Dabei ist die Lage ernst:

Die fünf Männer auf der Anklagebank im Landgericht Essen müssen sich wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und Nötigung vor der Jugendkammer verantworten. Ihnen drohen erhebliche Freiheitsstrafen.

Sie sind zwischen 17 und 24 Jahre alt, sie stammen aus Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal und – bis auf den Jüngsten – saßen bisher alle in Untersuchungshaft. Zu jedem Prozesstag wurden sie aus verschiedenen Justizvollzugsanstalten im Ruhrgebiet in den Sitzungssaal eskortiert.

Nuri E. wird an diesem Donnerstag zum ersten Mal den Gerichtssaal durch den normalen Eingang betreten, ohne Handschellen:

Der Haftbefehl gegen ihn ist aufgehoben worden, am Mittwochnachmittag durfte der 20-Jährige die Jugendhaftanstalt in Heinsberg verlassen und zurück zu seinen Eltern, bei denen er noch wohnt.

Mit dem Aufheben des Haftbefehls würdigen die Richter das Verhalten des 20-Jährigen:

Nuri E. habe bereits im Ermittlungsverfahren, aber auch in der Hauptverhandlung die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt und “dabei stets zum Ausdruck gebracht, dass er das durch ihn verwirklichte Unrecht einsieht und auch die Auswirkungen seiner Taten für die Opfer erkennt”, begründete das Gericht die Entscheidung. Zudem habe Nuri E. bei der Aufklärung einzelner Taten mitgewirkt.

Der persönliche Eindruck, den die Richter seit Beginn des Prozesses von Nuri E. gewinnen konnten, trägt ebenso zu ihrer Entscheidung bei: Der Angeklagte habe offen auf alle Nachfragen geantwortet und seine damalige Sichtweise geschildert – ohne zu beschönigen. Er habe sich bei den betroffenen Mädchen persönlich entschuldigt und sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht sowie Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro angeboten. Nuri E. ist nach Ansicht der Kammer die Bedeutung des Strafverfahrens deutlich geworden.

“Eine intelligente und weitsichtige Verteidigung führt immer zum Erfolg”, sagt sein Verteidiger Uwe Krechel selbstbewusst und fügt hinzu: “Selbstverliebtheit und Irrationalität führen meistens ins Unglück.” Rechtsanwalt Marc Piel, der ebenfalls Nuri E. vertritt, sagt: “Es ist das Resultat einer stringenten Verteidigungsführung und einer damit zusammenhängenden schonungslosen Aufräumung verwirklichten Unrechts.”

Nuri E. hatte bereits am ersten Verhandlungstag umfassend ausgepackt:

Über die WhatsApp-Gruppen, die die fünf Männer gegründet hatten, um sich für das zu verabreden, was sie “Scorpion machen” nannten: gemeinsam Frauen zu vergewaltigen.

Ihre Masche war von August 2016 an immer gleich:

Einer nahm über soziale Netzwerke wie WhatsApp oder Instagram Kontakt zu einem Mädchen auf, das er flüchtig kannte; er schlug eine Verabredung vor, einen Ausflug, einen Besuch im Café oder in der Shisha-Bar. Man traf sich in der Dunkelheit, meist auf Parkplätzen.

Doch im Auto, mit dem das Mädchen abgeholt wurde, saß nicht nur der, mit dem es sich verabredet hatte; es waren weitere Männer dabei, oder sie stiegen unterwegs hinzu. Sie nahmen ihren Opfern das Handy weg und fuhren an entlegene Orte. In Wälder oder aufs Feld. Orte, an denen niemand die Schreie, die Hilferufe der Mädchen hören konnte.

Nuri E. gab in seiner Einlassung zu:

Allen sei klar gewesen, dass sie gegen den Willen der Mädchen handelten.

Nuri E., der als einer der Ersten verhaftet wurde, während seine Kumpels auf perfide Art mit ihren Übergriffen weitermachten, schilderte vor Gericht, wie sich die Gruppendynamik in seinem Freundeskreis verändert habe. Wie die jungen Männer nach und nach brutaler geworden seien, gewaltbereiter, ihr letztes Gespür für Grenzen verloren hätten.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/essen-gruppenvergewaltigungen-ein-angeklagter-aus-u-haft-entlassen-a-1232529.html#ref=rss

Eine eigene Welt sei so entstanden, in der andere Maßstäbe gegolten hätten, in der sexuelle Gewalt normal erschienen sei.

Die mutmaßlichen Täter gehören der Minderheit der Sinti an. Einer von ihnen sprach vor Gericht von Strafen, die die Sinti-Gemeinde unabhängig von der deutschen Justiz verhängen werde und der drohenden Ausgrenzung aus der weltweiten Sinti-Gemeinde. Demnach seien die Strafen innerhalb der Gemeinde weitaus höher als die, die er vom Landgericht Essen zu erwarten habe. Er bat um Strafmilderung.

Anwalt Krechel, der Verteidiger von Nuri E., kennt diese Paralleljustiz. Aber dass “außergerichtliche Sitten und Bräuche als gesetzlicher Milderungsgrund vor Gericht anerkannt” würden, so Krechel, das sei ihm nicht bekannt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/essen-gruppenvergewaltigungen-ein-angeklagter-aus-u-haft-entlassen-a-1232529.html#ref=rss

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