Urteil gegen Siegaue-Vergewaltiger: Bleibt es bei 11,5 Jahren Haft?

Urteil gegen Siegaue-Vergewaltiger: Bleibt es bei 11,5 Jahren Haft?

Zu elfeinhalb Jahren Haft wurde der Vergewaltiger einer jungen Camperin im ersten Prozess verurteilt. Ob es dabei bleibt, muss nun das Bonner Landgericht in einer zweiten Runde entscheiden.

Welche Strafe er dafür bekommt, wird sich erst am Freitag zeigen: Dann will das Bonner Landgericht das Strafmaß für den 32 Jahre alten Angeklagten verkünden.

Eine andere Kammer des Gerichts hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana für die Tat bereits zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. (TAG24 berichtete)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf:

Zwar bestehe an der Schuld des Mannes kein Zweifel, wohl aber an seiner Schuldfähigkeit. Diesen Aspekt sollten die Bonner Richter unter die Lupe nehmen und dann die Höhe der Strafe neu festsetzen. (TAG24 berichtete)

Also beauftragte das Landgericht für den Revisionsprozess eine neue Gutachterin.

Die renommierte forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh, die auch die Angeklagten im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter begutachtet hatte, kam zu einem eindeutigen Ergebnis:

Nichts spreche dafür, dass der 32-Jährige vermindert schuldfähig ist. (TAG24 berichtete)

Deshalb sei es aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern auch nicht notwendig, das bisherige Strafmaß zu mildern. Sie forderten in ihren Plädoyers, den Angeklagten erneut zu elfeinhalb Jahren Haft zu verurteilen.

Ein Gerichtssprecher betonte, dass es nicht automatisch so kommen müsse:

“Die Kammer ist frei in ihrer Entscheidung und muss die Strafe völlig neu festsetzen.”

Der Ghanaer hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und forderte zunächst Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und verging sich an ihr. Einige Tage später wurde der Mann festgenommen, DNA-Spuren überführten ihn eindeutig als Täter. (TAG24 berichtete)

Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Richter persönliche Erklärungen der beiden Opfer verlesen. Darin berichteten sie von Angstzuständen und Panikattacken seit der Tat. “Meine Leichtigkeit war verschwunden”, schilderte die Studentin. “Ich fühlte mich wie eine alte ausgelaugte Frau.”

Der Angeklagte hielt sich im Gegensatz zum ersten Prozess dieses Mal weitgehend mit voreiligen Äußerungen zurück. Nach wie vor bestreitet er die Tat. Sein Verteidiger verzichtete im Plädoyer darauf, sich auf eine konkretes Strafmaß festzulegen. Das liege ganz im Ermessen des Gerichts, sagte er.

https://www.tag24.de/nachrichten/urteil-gegen-siegaue-vergewaltiger-bleibt-es-bei-11-5-jahren-haft-landgericht-bonn-805894#article

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