Internationale Suche nach drittem Tatverdächtigen
Nach zwei Wochen mit rechtsgerichteten Kundgebungen und Gegenprotesten rückt in Chemnitz wieder die Aufklärung der tödlichen Messerattacke auf einen Deutschen in den Vordergrund.
Nach zwei Wochen mit rechtsgerichteten Kundgebungen und Gegenprotesten rückt in Chemnitz wieder die Aufklärung der tödlichen Messerattacke auf einen Deutschen in den Vordergrund.
Im Bemühen, endlich die „Hetzjagden“ von Chemnitz belegen zu können, präsentiert „Focus Online“ zwei syrische Kronzeugen. Das Problem: Die Redaktion verschweigt, dass die beiden Schauspieler sind.
Genau so ist es und nicht anders!
“Schade, dass so wenige Leute da sind.
Das wirkt dann so, als ob die Massen vor einer Woche nur wegen der Toten Hosen und Kraftklub kamen.
Jetzt sind sie wieder weg.”
Und es geht weiter….
Nur einige zur Auswahl, es sind weitaus mehr bestimmt.
Anmerkung von uns dazu:
Haben wir in diesem Land nicht Meinungsfreiheit, wie kommen Unternehmer dazu ihre Mitarbeiter damit zu drohen, dass sie raus fliegen.
“Facebook-Postings das kann zu Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis und zu Schadensersatzforderungen führen”.
Die Frage ist auch, wo wohnen diese Herrn sie werden bestimmt nicht in den Genuss kommen jeden Tag aufs neue mit Flüchtlinge konfrontiert zu werden, auch arbeiten werden sie mit ihnen nicht, denn in den Chefetagen werden wohl keine arbeiten.
Was für Heuchler sie doch sind!
Wer will schon bei solchen Arbeitgebern arbeiten, wo man noch nicht mal seine Meinung sagen darf.
Nur gut das wir in einem Sozialstaat leben, was damit gemeint ist wird wohl jeder wissen.
Nachdem der Mörder von Mia (†15) vor dem Landgericht Landau zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, soll am Freitagabend aus Protest ein “stiller Spaziergang” stattfinden.
Mehr als eine Woche nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist ein dritter Mann dringend tatverdächtig, Mittäter gewesen zu sein. Die Polizei hat nun ein Fahndungsfoto veröffentlicht.
Die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln in dem Fall der Vergewaltigung eines Zehnjährigen von einem ebenfalls Zehnjährigen nicht mehr. Der Haupttäter und die zwei Mittäter seien nicht strafmündig.
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