Handy-Nachricht bringt Sex-Täter hinter Gitter

Handy-Nachricht bringt Sex-Täter hinter Gitter

Mohammed S. (23) auf dem Weg ins Amtsgericht. Der charmante Syrer hatte eine Affäre mit der Sozialarbeiterin aus dem Asylheim. Dann soll er sie vergewaltigt haben

„Es war keine Vergewaltigung, sondern Sex mit Zwingen.“

Diese Whatsapp-Sprachnachricht brachte einem Syrer nun zwei Jahre und vier Monate Gefängnis ein. Das Amtsgericht Wennigsen wertete seine Smartphone-Botschaft als Geständnis für den Übergriff auf eine Flüchtlingsbetreuerin!

Ausgang des Verfahrens: die Affäre der städtischen Sozialarbeiterin Petra A. (33, Name geändert) mit Mohammed S. (23). Den charmanten Syrer hatte sie im Frühjahr 2016 in der Asylbewerber-Unterkunft kennengelernt.

Die Angestellte:

„Er fragte, ob er meine Nummer haben könne, wollte mit mir Kaffee trinken. Erst verneinte ich. Doch er gab nicht auf, war hartnäckig.“ In einer Problembeziehung steckend, verguckte sich Petra A. in den gut aussehenden Junggesellen. Heimlich traf sich das Paar zu Schäferstündchen, verbrachte gemeinsame Wochenenden in Liebesnestern und Hotels.

Ziemlich schnell soll der Gentleman aber seine andere, herrische Seite gezeigt haben. Die Betreuerin zum Richter:

„Er korrigierte mich, machte mich klein. Wir stritten übers Kopftuch, weil ich keins tragen wollte. Ich versuchte mich anzupassen, trank z.B. keinen Alkohol mehr, ging nicht feiern, kleidete mich geschlossener.“

Trotzdem kam es zu Übergriffen. Laut Anklage nötigte Mohammed S. die 33-Jährige im zugesperrten Badezimmer des Heims zu Sex-Handlungen. Später, nach seinem Umzug in eine eigene Wohnung, zwang er sie zum Geschlechtsverkehr, schrieb danach die verräterische Whatsapp-Nachricht an seine Geliebte. Erst nachdem Petra A. im Sozialamt von ihrem Lover gewürgt wurde, ging sie zur Polizei.

Bis auf einen Faustschlag aufs Auge der Frau stritt Mohammed S. sämtliche Anklage-Vorwürfe ab, beschrieb die Mitarbeiterin als sexhungrige, nervige Stalkerin.

Sein Verteidiger hält das Verhalten der Sozialarbeiterin für extrem widersprüchlich:

„Nach der angeblich letzten Vergewaltigung fuhr sie nochmals mit meinem Mandanten weg, hatte mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Warum?“

Der Richter glaubte der Zeugin – und der Whatsapp des Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Syrer geht wohl in Berufung.

Quelle: https://www.bild.de/regional/hannover/hannover/prozess-vergewaltigung-sozialarbeiterin-55762558.bild.html

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