News-Blog: Vergewaltigung im Englischen Garten – Verhandlung entfällt
Im Dezember 2016 soll Emrah T. (28) eine Joggerin im Englischen Garten überfallen und brutal vergewaltigt haben. Wir halten Sie in unserem News-Blog (tz) über den Prozess auf dem Laufenden.
Update vom 28. März
Der für heute geplante Verhandlungstag fällt aus. Eigentlich sollte am Mittwoch zusätzlich zu den Vorwürfen der Vergewaltigung ein Diebstahl verhandelt werden, den Emrah T. begangen haben soll. Dieser wurde allerdings am Tag zuvor aus der Anklageschrift gestrichen.
Der zweite Prozesstag (Dienstag, 27. März)
18.10 Uhr: Am zweiten Prozesstag trat Vergewaltigungsopfer Birgit S. in den Zeugenstand. In diesem Artikel haben wir ihre Aussagen zum Tattag zusammengepasst.
Die Ereignisse vom ersten Prozesstag (Montag, 26. März)
16.11 Uhr: Unsere Gerichts-Reporter war am ersten Verhandlungstag vor Ort. Er beschreibt, wie sich der Angeklagte vor Gericht verhalten hat.
15.33 Uhr: Der Beamte beschreibt vor Gericht die schrecklichen Momente nach der Tat: Seiner Aussage nach stand das Opfer aus dem Englischen Garten deutlich unter Schock. Ihr Gesicht sei blutverschmiert gewesen, überall habe sie Hämatome gehabt. Am Anfang des Gesprächs mit der Polizei zeigte sie deutliche Erinnerungslücken.
15.26 Uhr: Mittlerweile hat einer der Beamten ausgesagt, der als erstes am Tatort eingetroffen war.
11.46 Uhr: Im Prozess gibt es nun eine Pause. Ab 14 Uhr wird weiter verhandelt. Am Nachmittag sagen die ermittelnden Polizisten aus.
10.55 Uhr: Laut dem Protokoll des BAMF gab die Familie an, in der Türkei gefoltert worden zu sein. Von Istanbul sind sie über Griechenland und Serbien nach Deutschland gekommen. Dabei flossen rund 4000 Euro in die Taschen von Schleusern.
10.35 Uhr: Der Angeklagte verweigert weiterhin die Aussage. Nun werden die Indizien vorgetragen. Dazu verliest der Richter Michael Höhne jetzt das Protokoll des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dort hatte der Angeklagte am 25. Oktober 2016 mit seiner Frau Asyl beantragt.
Unser Vorbericht
Abends im Dunkeln packte er sie, drückte sie zu Boden und würgte sie bis zur Ohnmacht. Dann soll sich Emrah T. (28) brutal an Petra K. (45, Name geändert) vergangen haben. Laut Staatsanwaltschaft ist er der Vergewaltiger vom Englischen Garten. Ab Montag wird ihm am Landgericht München der Prozess gemacht: Wegen eines besonders schweren Falles der Vergewaltigung, aber auch wegen versuchten Mordes. Denn laut den Ermittlungen hatte Emrah T. sein Opfer Ende Dezember 2016 lebensgefährlich verletzt einfach in einem Gebüsch liegen lassen – bis sie fast erfroren wäre.
Die Tat in Oberföhring hatte in der ganzen Stadt für Entsetzen gesorgt. Denn Petra K. war beim Joggen auf einer Isarinsel überfallen worden, als sie die Grünanlage südlich der St. Emmeramsmühle passiert hatte. Von hinten soll Emrah T. sie an ihrem Stirnband festgehalten und damit sofort gedrosselt haben. Vor Schreck konnte sie sich kaum wehren, rief aber laut um Hilfe. In dem einsamen Stück des Englischen Gartens verhallten ihre Schreie aber unbemerkt.
Täter nahm Tod des Opfers billigend in Kauf
Emrah T. soll das genutzt haben, um der Joggerin weiter zuzusetzen: Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft würgte er Petra K., bis das Stirnband blutig in ihren Hals einschnitt. Als sie bewusstlos zusammenbrach, soll er sie weitere 30 Sekunden gewürgt und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben, weil sie zu diesem Zeitpunkt längst wehrlos gewesen war. Danach soll T. sie vergewaltigt haben.
Ließ er sein Opfer zum Sterben zurück? Diese Frage muss der Gerichtsprozess ab Montag klären. Den Ermittlern zufolge war Emrah T. davon ausgegangen, dass er Petra K. erwürgt hatte oder sie erfrieren wird, als er flüchtete. Denn am Abend der angeklagten Tat hatte es nur zwei Grad draußen. Halbnackt lag die Joggerin mit dem Gesicht auf dem gefrorenen Boden an der Isar. Doch ihr Überlebenswille war immens: Als sie nach einigen Minuten wieder zu Bewusstsein kam, schleppte sie sich mit letzter Kraft in Richtung des Gasthof St. Emmeramsmühle. Wenige Meter entfernt hatte ein Pärchen die völlig entkräftete Frau noch gestützt, im Gasthof wurde ihr dann umgehend geholfen.
Täter droht lebenslängliche Haftstrafe
Erst vier Monate später konnte die Polizei den Täter schnappen. Der DNA-Abgleich für ein ganz anderes Verbrechen hatte zum Erfolg geführt – denn auch bei einem Raub und einem weiteren Vergewaltigungsfall in Rosenheim hatte Emrah T. Spuren hinterlassen.
Da die Spurenlage den mutmaßlichen Vergewaltiger schwer belastet, ist ein Geständnis wahrscheinlich. Insgesamt zwölf Verhandlungstage hat Richter Michael Höhne an der Ersten Schwurgerichtskammer angesetzt. Emrah T. droht nun eine mehrjährige Haftstrafe – im Extremfall auch lebenslänglich.
Erst im Herbst 2015 war T. mit seiner damals schwangeren Frau aus Syrien nach Rosenheim eingereist. Hier beantragte er Asyl, gab sich fälschlicherweise aber als Türke aus. Nur wenige Wochen später soll er dort eine Spaziergängerin angegriffen und vergewaltigt haben. Unbehelligt lebte er nach der Tat weiter, arbeitete in einer Feldmochinger Firma und soll im Dezember dann die Münchnerin Petra K. fast umgebracht haben.
Foto: Kruse