Schulleiterin Nazi-Methoden vorgeworfen

Schulleiterin Nazi-Methoden vorgeworfen

Die Leiterin einer Schule im Hochtaunuskreis war privat zum Einkaufen unterwegs, als sie von drei Leuten angesprochen und verbal attackiert wurde. Nun gab’s ein Nachspiel bei Gericht.

Die Leiterin einer Schule im Hochtaunuskreis wollte am Abend des 10. Juni vergangenen Jahres gemeinsam mit einer Angehörigen eigentlich nur noch etwas in einem Lebensmittelgeschäft in der Stadt einkaufen, als sie beim Verlassen des Geschäfts von hinten angesprochen wurde.

Wie die Frau jetzt vor dem Bad Homburger Amtsgericht bestätigte, habe sie beim Rumdrehen zwei junge Frauen und einen jungen Mann wahrgenommen. Eine der beiden Frauen habe ihr sofort vorgeworfen, dass sie in ihrer Schule ein Kopftuchverbot erlassen habe. Die Schulleiterin wollte diesen Vorwurf richtig stellen und wies die jungen Leute darauf hin, dass es kein Kopftuchverbot gebe. Richtig aber sei, dass man mit Absprache der Eltern eine Schulordnung erstellt habe, wonach im Unterricht auf jegliche Kopfbedeckung verzichtet werden solle. Dies beinhalte sowohl das Tragen von Kopftüchern als auch von Mützen.

Aber eine der Frauen, eine in der Kommune wohnende 26-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit und marokkanischen Wurzeln, akzeptierte die Einlassung der Schulverantwortlichen nicht.

Die 26-Jährige sei immer aggressiver geworden und habe ihr wörtlich vorgehalten, sie sei eine Nazi-Schulleiterin, das sei eine Nazi-Schule und sie wende Nazi-Methoden an.

Viele Migranten-Kinder

Der Bruder der jungen Frau legte nach und behauptete, dass die Leiterin alle Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund in die Sonderschule weise. Das kann kaum zutreffen: In der Schule liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund bei etwa 80 Prozent.

Nun mussten sich die 26-Jährige und ihr sieben Jahre jüngerer Bruder wegen Beleidigung beim Amtsgericht Bad Homburg verantworten. Keiner von ihnen besucht die Schule, und sie haben auch keine schulpflichtigen Verwandten an der fraglichen Bildungseinrichtung. Von anderen Eltern seien sie wegen des mutmaßlichen Kopftuchverbots angesprochen worden, sagte die 26-Jährige im Gericht. Deswegen habe sie die Schulleiterin zur Rede gestellt, behauptete sie.

Die Schulleiterin sowie ihre Angehörige wiederholten in der Verhandlung sachlich und glaubwürdig das Geschehen von dem fraglichen Juni-Abend vor dem Lebensmittelgeschäft. Dass der damalige Vorfall die Schulleiterin noch sehr belastet, war ihr im Gericht anzumerken. Sie räumte auch ein, dass sie ein wenig Angst um ihre Angehörige und sich habe.

Die 26 Jahre alte, als Halbtageskraft tätige Angeklagte, war sich im Gericht keiner Schuld bewusst. Sie habe niemanden beleidigen wollen und auch keine Nazi-Vorwürfe geäußert. Das sei wohl „falsch rübergekommen“, sagte sie in der Verhandlung. Dennoch war sie bereit – vermutlich auf Anraten ihrer Anwältin – sich bei der Schulleiterin zu entschuldigen.

Ihre damalige Begleiterin, ebenfalls im Gericht anwesend, hatte nach eigener Schilderung kaum noch Erinnerungen an den Vorfall. Es sei damals alles sehr friedlich zugegangen, behauptete sie, womit sie Gegenteiliges zu dem sagte, was die Angeklagte sogar eingeräumt hatte. Diese Zeugin konnte im Gericht nicht überzeugen. Das sei hart an der Grenze zur Falschaussage, war der Vorwurf der Anklägerin. Dem fügte sie hinzu: „So etwas geht gar nicht. Es gab keinen Anlass für diese Vorwürfe.“ Es sei demütigend für die Schulleiterin und deren Angehörige gewesen, „in Anwesenheit von mehreren Personen so als Nazi beschimpft zu werden“.

Bruder freigesprochen

Vom Gericht gab es für die 26-Jährige, wie von der Anklagevertreterin gefordert, wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 600 Euro, die aus 60 Tagessätzen zu je 10 Euro gebildet wird. In ihrer Urteilsbegründung wurde die Richterin sehr deutlich, als sie sagte: „Die Vorwürfe waren absolut übelst und grob beleidigend.“ Dennoch war es, wie die Staatsanwältin eingestand, eine sehr milde Strafe. Trotzdem hatte die Verteidigerin Freispruch gefordert, da sie ihre Mandantin als nicht überführt ansah.

Noch günstiger kam der mitangeklagte Bruder davon. Denn angeklagt war nur der Tatbestand „Beleidigung“. Doch für den jungen Mann gab es einen Freispruch. Ihm waren keine Nazi-Vorwürfe nachzuweisen. Die Behauptung, die Schulleiterin stufe alle Migrationsschüler als Sonderschüler ein, wurde im Gericht nicht als Beleidigung angesehen.

Quelle: http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/vordertaunus/Schulleiterin-Nazi-Methoden-vorgeworfen;art48711,2938498

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