Angeklagter bedroht Verteidigerin

Angeklagter bedroht Verteidigerin

Der Prozess vor dem Arnsberger Landgericht gegen einen wahrscheinlich 20-jährigen Ghanaer, der wegen Vergewaltigung einer Nigerianerin angeklagt ist, wird ausgesetzt (wir berichteten).

Der Angeschuldigte war am ersten Prozesstag (19. Februar) von der Verhandlung ausgeschlossen worden, weil er das Gericht lautstark und fortwährend erheblich störte. Er verweigerte die ihm zugesprochene Pflichtverteidigerin. Diese wurde von ihm beschimpft und sogar bedroht. Einen Grund dafür nannte der Angeklagte aber nicht.

Der Prozess vor dem Arnsberger Landgericht gegen einen wahrscheinlich 20-jährigen Ghanaer, der wegen Vergewaltigung einer Nigerianerin angeklagt ist, wird ausgesetzt (wir berichteten). Der Angeschuldigte war am ersten Prozesstag (19. Februar) von der Verhandlung ausgeschlossen worden, weil er das Gericht lautstark und fortwährend erheblich störte. Er verweigerte die ihm zugesprochene Pflichtverteidigerin. Diese wurde von ihm beschimpft und sogar bedroht. Einen Grund dafür nannte der Angeklagte aber nicht.

Vorwurf der Vergewaltigung

Die geschädigte Nigerianerin wurde daher in Abwesenheit des Ghanaers angehört. Sie belastete den Angeklagten, in dem sie den Gewaltvorgang detailgenau schilderte. Von Nachbarn in Wennigloh, dem Wohnort des Angeklagten, war am 23. August 2017 die Polizei gerufen worden. Nach der Festnahme schickte das Gericht den Ghanaer in Untersuchungshaft, von der er – an Händen und Füssen gefesselt – der 6. Großen Strafkammer beim Landgericht zugeführt wurde.

Der zweite Verhandlungstag war relativ schnell beendet. Aufgrund eines Antrages des Angeklagten, seine Verteidigerin von ihrem Mandat zu entbinden, kam das Gericht nach Beratung diesem Wunsch nach. Es stellte fest, dass sich die Anwältin nicht mehr in der Lage sieht, ihren Mandanten zu verteidigen, da dieser kein Vertrauen zu ihr habe. Außerdem sei sie von ihm öffentlich im Gerichtssaal mit dem Leben bedroht worden. Eine Strafanzeige könne noch erfolgen. Das Gericht: Eine sachgerechte Verteidigung sei unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Ein Wechsel der Pflichtverteidiger wird veranlasst. Dieser Umstand macht die Aussetzung des Prozesses erforderlich. Der Prozess wird Mitte April neu angesetzt.

Quelle: https://www.waz.de/staedte/arnsberg/angeklagter-bedroht-verteidigerin-id213779215.html

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