Innenministerium stellt klar: Falsche Angaben führen im Asylverfahren nicht zu Ablehnung

Innenministerium stellt klar: Falsche Angaben führen im Asylverfahren nicht zu Ablehnung

Zuwanderer, die zu ihrer Herkunft oder Identität falsche Angaben machen, müssen nicht mit negativen Konsequenzen für ihr Asylverfahren rechnen. Entscheidend sei, die Schutzbedürftigkeit glaubhaft zu machen, sagt das Bundesinnenministerium.

Wenn Zuwanderer falsche Angaben zu ihrer Herkunft oder Identität machen, wirkt sich das nicht notwendigerweise negativ auf ihr Asylverfahren aus.

„Die Frage der Schutzbedürftigkeit hat im Prinzip nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob man jetzt unzutreffende Angaben gemacht hat“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin.

Der Antrag auf Schutz in Deutschland müsse generell „in glaubhafter Weise“ vorgetragen werden, fügte er hinzu.

Die Chance auf Anerkennung sinke nur, wenn sich jemand so sehr in Lügen verstricke, dass man am Ende nur noch schwer einschätzen könne, ob seine Angaben zur Schutzbedürftigkeit zutreffend seien oder nicht. „Aber jenseits einer solchen Konstellation hat es keine Auswirkungen“, ergänzte der Sprecher.

Falschangaben nur in Einzelfällen

In Einzelfällen sei es vorgekommen, dass ein Antragsteller zum Beispiel gesagt habe, er komme aus Syrien – nach drei Sätzen dann aber nach einem Serbisch-Dolmetscher verlangt habe. Dies sei kein flächendeckendes Phänomen. Es sei aber schon mehrfach vorgekommen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zuvor im Bundestag erklärt: „Ja, wir werden mit den Menschen härter umgehen, die nur behaupten, Schutz zu brauchen, aber in Wahrheit aus anderen Gründen nach Deutschland kommen oder mit Tricks oder falschen Angaben ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern versuchen.“

Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/frage-der-schutzbeduerftigkeit-bundesinnenministerium-falsche-angaben-fuehren-im-asylverfahren-nicht-zu-ablehnung_id_5300134.html

Foto: dpa/ Hendrik Schmidt

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