Von Anfangseuphorie bis zur Messerattacke

Von Anfangseuphorie bis zur Messerattacke

Landgericht Cottbus verhängt acht Jahre Haft für syrischen Friseur aus Herzberg. Er wollte seine Chefin mit einem Rasiermesser töten.

Als der syrische Friseur Mohammad H. Ende Juni vergangenen Jahres mit einem Rasiermesser auf seine Chefin losging, waren die Herzberger schockiert. Die Bluttat war für Kunden des Kosmetik- und Friseursalon von Ilona F. unerklärlich. Der 39-jährige Flüchtling aus Damaskus hatte seit Sommer 2016 gute Arbeit geleistet.

Die Friseurmeisterin und ihr Mann vermieteten dem Geflohenen, der seine Frau und zwei Kinder aus Syrien nachholen wollte, eine Wohnung im Haus. Familie F. hatte mit Mohammad H., der in der syrischen Hauptstadt zwei Friseursalons hatte, viel vor. So wurde ein typischer Barbierstuhl angeschafft, um den Herzbergern etwas Besonderes zu bieten. Kein Wunder, dass der Familienvater in Herzberg lange als ein Beispiel für einen Flüchtling galt, der dabei war, sich gut zu integrieren.

Seit Montag ist Mohammad H. zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt. Vor dem Landgericht Cottbus ist seit Dezember 2017 jene Messerattacke verhandelt worden, mit der der Angeklagte nach Auffassung des Gerichtes seine Chefin töten wollte. In der Urteilsbegründung hat Frank Schollbach, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus, den Werdegang des Flüchtlings in der Elbe-Elster-Kreisstadt von der anfänglichen Euphorie bis zur Messerattacke geschildert.

Vormittags Deutschkurs, am Nachmittag Arbeit im Salon. Chefin Ilona F. erkannte schnell das Potenzial ihres „Neuen“ als Friseur, aber auch für Massagen und als Visagist. Schon aus den Zeugenaussagen im Prozessverlauf ging hervor, dass sie für Mohammad H. den roten Teppich ausrollte. Sie unterstützte ihn bei Behördengängen, zumal auch die Familie mit zwei Kindern aus Damaskus nachgeholt werden sollte. Die Probezeit ging problemlos vorüber. Doch schon ab September 2016 gab es erste Probleme.

Mohammad H. habe seinen Deutsch-Kurs abgebrochen.

Für den Antrag, mit dem seine Familie nach Deutschland geholt werden sollte, wurde die Frist verpasst. Der psychologische Sachverständige verwies auf ein sexuelles Verhältnis zu Ilona F., „das aber schnell wieder eingeschlafen sein soll“, schilderte der Vorsitzende Richter. Das Gericht folgte dem Sachverständigen aber auch in der Auffassung, dass syrische Landsleute zunehmend neidisch auf den Status des Friseurs geworden seien. Sie hätten von dessen neuem Leben partizipieren wollen. Mohammad H. hatte im Prozessverlauf eingeräumt, dass er monatlich für 200 Euro Drogen abnehmen musste.

Der Cottbuser Psychotherapeut Dr. Jürgen Rimpel sprach in seinem Gutachten von einem „komplexen Verhältnis“, zu dem der zunehmende Druck des Arbeitgebers und des Vermieters (wegen einer verwahrlosten Wohnung), die Sorge um die Krankheit eines Sohnes in Damaskus, die Scheidung von der Ehefrau, das Liebesverhältnis in Herzberg oder der zunehmende Drogenkonsum gehörten. Das Gericht folgte dem Sachverständigen zudem in der Auffassung, dass Mohammad H. Anpassungsstörungen hatte, in sich zerrissen gewesen sei. Letztlich habe er Ilona F. für alles verantwortlich gemacht, was mit ihm passierte.

Als es am Tag vor der Tat erst zu einer Aussprache bei der Friseurchefin mit der Androhung einer Kündigung gekommen war und zugleich die Kündigung der Wohnung in Aussicht stand, sei nach Auffassung des Gutachters die Existenz von Mohammad H. in Deutschland in Gefahr geraten. Es sei der Entschluss gefasst worden, Ilona F. zu töten.

Das Gericht sieht es zudem als Beleg für die Tötungsabsicht an, dass der jetzt Verurteilte am Nachmittag des Tattages trotz einer Krankschreibung sein Rasiermesser geholt und eine neue Klinge eingelegt habe. Dann habe er Ilona F. gegen 17 Uhr in die obere Etage des Kosmetiksalons gebeten, was sie in einer Behandlungspause tat. Mohammad H. bot ihre eine Massage an, legte dabei ihren Kopf auf die rechte Seite und fügte ihr mit dem Rasiermesser auf der linken Halsseite einen Schnitt zu.

Die Chefin sei daraufhin aufgestanden, habe ihm das Rasiermesser aus der Hand geschlagen und mit dem Fuß unter einen Schrank gestoßen. Der zuvor von H. aus dem Raum geschickte zweite Syrer Y. hörte die Hilferufe und hielt H. davon ab, Ilona F. mit dem Kopf auf den Boden zu schlagen. Später gibt das Opfer zu Protokoll, dass ihr Y. das Leben gerettet hat. Zugleich haben Zeugen ausgesagt, dass Mohammad H. – schon von der Polizei gefesselt und am Boden liegend – immer wieder zu Y. gesagt habe: „Warum hast du mich abgehalten.“

Für das Gericht stand unter Einbeziehung aller Umstände außer Frage, dass Mohammad H. sein Opfer töten wollte, womit das Mordmerkmal erfüllt sei. Zudem habe er ein gefährliches „Werkzeug“ hinterlistig angewandt und das Opfer in Lebensgefahr gebracht. Nach Einschätzung des Gutachters, so Richter Frank Schollbach, komme keine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht. Dieser Auffassung folgt das Gericht.

Dass das Strafmaß zwischen den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwölf Jahren Haft und dem Antrag der Verteidigung (fünf Jahre) angesetzt wurde, begründet das Gericht unter anderem mit dem von Reue getragenen Geständnis. Zudem sei der Angeklagte nicht vorbestraft, habe sich bei der Nebenklägerin mehrfach entschuldigt. Auch sei die psychische Situation mit „depressiven Episoden“ berücksichtigt worden.

Die Verteidigung kündigte gegenüber der RUNDSCHAU an, gegen das gestrige Urteil des Cottbuser Landgerichts in Revision zu gehen.

Quelle: https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/gericht-verhaengt-acht-jahre-haft-fuer-syrischen-friseur_aid-7123462?utm_content=buffer3c91f&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen