Späti-Mörder nicht abgeschoben. Justizsenator verweigert Auskunft!

Späti-Mörder nicht abgeschoben. Justizsenator verweigert Auskunft!

Hätte der Raubmord an der Bundesallee verhindert werden können? Dirk Behrendt verweigert die Auskunft. Unter einem Vorwand, meint Gunnar Schupelius.

Wir Fragen uns warum bekommt ein Türke Asyl?

Ist dort Krieg?

Als Mörder identifizierte der Staatsanwalt den türkischen Asylbewerber Mahmut A. (20).

Am 5. November 2017 wurde auf offener Straße in der Bundesallee der vietnamesische Student Than N. (21) erstochen.

Ein Raubmord. Than N. wurde regelrecht hingerichtet. Mit Messerstichen in der Brust und durchschnittener Kehle blieb er auf dem Gehweg liegen.

Als Mörder identifizierte der Staatsanwalt den türkischen Asylbewerber Mahmut A. (20). Er ist seitdem auf der Flucht. Mahmut A. hatte bis März 2017 eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung abgesessen.

Warum wurde er danach nicht abgeschoben? Diese Frage stellte der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger dem Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Der verweigerte die Antwort. Über seine Staatssekretärin Martina Gerlach ließ er ausrichten, eine Auskunft würde „den strafprozessualen Untersuchungszweck gefährden“.

Das heißt auf Deutsch so viel wie dass die Ermittlungen gegen Mahmut A. weniger Erfolg hätten, wenn Herr Dregger eine Antwort bekäme.

Das aber ist schlichtweg nicht wahr, denn die Frage, die Dregger stellte, betrifft ja gar nicht das Ermittlungsverfahren wegen Mordes, sondern die Vorgeschichte.

Dregger stellte dazu nicht nur eine Frage, sondern zwölf. Zum Beispiel: „Wurde die Abschiebung von Mahmut A. direkt aus der Strafhaft vorbereitet?“ Oder: „Ist für die Zeit nach Verbüßung der Haftstrafe Abschiebungshaft bei Gericht beantragt worden und wenn nein, warum nicht?“

Alles abgeschmettert. Keine Antwort. Obwohl der Senator dem Parlament gegenüber auskunftspflichtig ist. Warum verweigert Behrendt die Aussage, und dann auch noch unter einem Vorwand? Soll ein Justizversagen vertuscht werden?

Der Fall erinnert an Susanne Fontaine. Sie wurde am 5. September 2017 im Tiergarten erwürgt. Unter Verdacht steht Ilyas A. (18), ein Schwerverbrecher aus Tschetschenien, dessen Asylantrag abgelehnt wurde und der dennoch nicht abgeschoben worden war.

Auch Ilyas A. saß zuvor hier in Berlin im Gefängnis. Auch er wurde nach Verbüßung seiner Strafe nicht in Abschiebehaft genommen. Das hatte einen ganz einfachen Grund: Der regierende Rot-Rot-Grün-Senat wollte die Abschiebehaft abschaffen. Im Oktober 2016 stellten SPD, Linke und Grüne per Vertrag fest, dass die Abschiebehaft eine „unangemessene Maßnahme“ sei und nicht mehr angewendet werden sollte.

Deshalb kam Ilyas A. frei und deshalb wurde auch Mahmut A. auf freien Fuß gesetzt. Hätte man beide abgeschoben, wäre Susanne Fontaine nicht erwürgt und wäre Than N. nicht erstochen worden.

Es handelt sich also nicht um eine Justizpanne, die Behrendt möglicherweise durch Nichtbeantwortung verdunkeln wollte, sondern um einen politischen Skandal: Dass nämlich Tote zu beklagen sind, weil Rot-Rot-Grün die Abschiebehaft abschaffen wollte.

Diese Entscheidung wurde bis heute nicht rückgängig gemacht, trotz der Opfer, die zu beklagen sind.

Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/spaeti-moerder-nicht-abgeschoben-justizsenator-verweigert-auskunft

Foto: Guenther

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen