Gericht verurteilt 25-Jährigen

Gericht verurteilt 25-Jährigen

Ein Malier soll eine Jugendliche in Vöhringen vom Rad gezerrt und bedrängt haben. Ihm wird noch eine weitere Tat vorgeworfen

Ein 25-jähriger Malier soll auf einem Spielplatz in Vöhringen eine Jugendliche bedrängt, sie vom Fahrrad gezerrt und ihr zwischen die Beine gefasst haben. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Der Mann wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt – zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Die 17-Jährige schilderte den Vorfall im August während der Verhandlung so:

Sie radelte von Bellenberg nach Vöhringen, als der junge Mann, ebenfalls mit dem Rad unterwegs, zu ihr aufschloss. Er wollte ein Gespräch beginnen, was ihr jedoch unangenehm war. In der Stadt angekommen, war der 25-Jährige kurze Zeit verschwunden. Das Mädchen wartete auf dem Spielplatz auf Freunde, mit denen es dort verabredet war. Dort tauchte der Mann wieder auf, bedrängte sie erneut und berührte sie auch. Als sie auf ihr Fahrrad stieg, um wegzufahren, zerrte der Angeklagte sie vom Sattel. Er warf das Mädchen zu Boden, legte sich auf es und hielt es an beiden Handgelenken fest. Als die damals 16-Jährige um Hilfe rief, steckte der Mann ihr mehrere Finger in den Mund. Sie biss zu, sagte die Jugendliche vor Gericht. Der Angreifer ließ los, das Mädchen rollte zur Seite weg und konnte so entkommen.

Bei dem Angriff hatte der Mann sein Opfer am Gaumen verletzt:
Mehrere Tage konnte sie nur Babybrei essen, sagte die Jugendliche. Seit der Attacke hat sie Angst, wenn sie alleine unterwegs ist – und auch, wenn sie jemanden begegnet, der dem Angreifer ähnlich sieht. Manchmal fängt sie an zu weinen. Sie habe Rat bei einem Psychologen gesucht und stehe auf einer Warteliste für weitere Behandlungen, sagte das Mädchen.

Der Angeklagte hingegen erzählte mithilfe einer Übersetzerin eine ganz andere Geschichte. Er traf das Mädchen zunächst auf dem Weg zwischen Bellenberg und Vöhringen. Am Spielplatz trafen die beiden erneut aufeinander: „Ich wollte ihr nichts tun. Ich respektiere Frauen“, sagte der 25-Jährige vor Gericht. Das Mädchen wollte die Polizei rufen, glaubte der Mann. Er wollte es davon abhalten. Dabei kam es zu einem Handgemenge, bei dem das Opfer sich seine Verletzung am Mund und diverse blaue Flecke zuzog. Dass die Polizei dazu kommt, wollte er unbedingt verhindern, denn er war juristisch gesehen zu diesem Zeitpunkt kein unbeschriebenes Blatt, wie er sagte.

Erst wenige Wochen zuvor war der junge Mann vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er an einem See ein Pärchen belästigt haben soll.

Das Gericht sah den Vorfall damals als erwiesen an, der Angeklagte akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Die Verhandlung am Landgericht steht noch aus. Seit der Malier wegen des Vorfalls in Vöhringen angeklagt ist, sitzt er im Memminger Gefängnis in Untersuchungshaft. Bei einer Reihe weiterer Delikte, in denen die Kriminalpolizei Ulm derzeit ermittelt, gilt er außerdem als Hauptverdächtiger.

Bei dem Prozess in Memmingen stützten die Aussagen zweier Gerichtsmediziner die Geschichte des Opfers. Einer der beiden Gutachter hatte die Kleidung der Jugendlichen untersucht und dort DNA des angeklagten Maliers gefunden, unter anderem an der Hose im Bereich des Schritts. Der Richter und die Schöffen hielten die Aussage der 17-Jährigen für glaubhaft. Der Angeklagte würde in seiner Version der Geschichte nur das zugeben, was durch die Ermittlungen ohnehin bewiesen war, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für den jungen Mann, der 2014 als Asylbewerber nach Deutschland kam, könnte seine Verurteilung weitreichende Folgen haben. Denn die Justiz werde das an die Ausländerbehörde melden, sagt deren Leiter im Landkreis Neu-Ulm, Jochen Grotz. Diese prüfe dann, ob der Betroffene Deutschland verlassen muss. Sitzt der Verurteilte im Gefängnis und soll ausgewiesen werden, könne die Staatsanwaltschaft auf die weitere Verbüßung der Strafe verzichten. Der Betroffene würde dann direkt aus der Haft abgeschoben. Das komme im Landkreis Neu-Ulm regelmäßig vor, sagt Grotz.

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Nach-Sexattacke-Gericht-verurteilt-25-Jaehrigen-id43482281.html

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