Siegaue-Vergewaltiger legt Revision gegen Urteil ein
Elfeinhalb Jahre Haft lautete das Urteil des Landgerichts für den Siegaue-Vergewaltiger. Bei der Verkündung zeigte sich der 31-Jährige unbeeindruckt und reuelos – jetzt hat er Revision eingelegt.
Im Fall der Vergewaltigung einer Camperin bei Bonn hat der Verurteilte wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt. „Nun warten wir das schriftliche Urteil des Landgerichts ab und schauen dann in Ruhe, wie wir die Revision begründen“, sagte sein Verteidiger Martin Mörsdorf am Mittwoch auf Anfrage. Über den Antrag muss dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden.
Das Landgericht Bonn hatte am vergangenen Donnerstag den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige im April ein junges Paar überfallen hatte, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Angeklagte schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus Baden-Württemberg mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23-jährige Frau.
Der 31-Jährige, ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana, wurde wenige Tage später festgenommen. Im Prozess bestritt er die Tat. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren.
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