Eine Aussage wird Vergewaltiger Eric X. jetzt zum Verhängnis
Im Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue hat das Bonner Landgericht am Donnerstagmittag sein Urteil verkündet. Der Richter sprach Eric X. schuldig.
Der 31-Jährige muss für elfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die Staatsanwältin forderte für den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung.
Der Angeklagte hatte Anfang April ein junges Paar beim Zelten in der Bonner Siegaue überfallen und sich an der Frau vergangen.
Vergewaltigung in der Siegaue
Laut Urteil hatte der Mann nachts plötzlich das Zelt des aus Baden-Württemberg stammenden Paares mit einer Astsäge aufgeschlitzt.
„Der Angeklagte drang brutal in den Rückzugsort der Geschädigten ein”, beschrieb Vorsitzender Richter Dr. Marc Eumann die Szenerie. X. erpresste – die einer Machete ähnliche Astsäge im Anschlag – die Herausgabe von sechs Euro und einer Lautsprecherbox.
Dann fuhr er die Studentin (23) an:
„Come out, bitch, I wanna fuck you” („Komm raus, Schlampe, ich will dich fic…“)
Todesängste ausgestanden
Lisa Z. (Name geändert) verließ das Zelt, flehte den Angreifer verzweifelt an, er möge ihr und ihrem Freund nichts tun. Die 23-Jährige habe Todesängst ausgestanden, als der Mann sie missbrauchte, betonte Richter Eumann.
Als X. nach dem ungeschützten Sex endlich von der 23-Jährigen abließ und in die Nacht verschwand, flüchtete sie mit ihrem Freund in die entgegengesetzte Richtung. Getrieben von der Angst, der Sex-Täter könnte zurückkommen und die Zeugen beseitigen.
„Wir müssen nicht sterben“
Eumann:
„Erst, als die Polizisten eingetroffen waren, wurde den Geschädigten die Angst genommen und ihnen wurde klar: Wir haben überlebt, wir müssen nicht sterben.“
Nach den Vernehmungen sei die „Horrornacht“ dann um 7 Uhr – sieben Stunden, nachdem X. die Wand des Zelts aufgeschlitzt hatte – endlich vorüber gewesen.
Nach einer Öffentlichkeitsfahndung war X. eine knappe Woche später von einer Spaziergängerin erkannt und anschließend von der Polizei gefasst worden. Ein DNA-Abgleich zwischen seinem Speichel und am Opfer entdeckten Sperma überführte ihn mit einer Sicherheit von 30 Milliarden zu Eins als Täter. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte, dass X. voll schuldfähig ist.
X. will Revision einlegen
Der Angeklagte bestritt die Tat trotz erdrückender Beweise bis zum Schluss. Auch nach dem ausführlichen Urteil (dauerte 50 Minuten) weigert sich X., die Realität zu akzeptieren: Er hat seinen Verteidiger beauftragt, Revision einzulegen.
Im Prozess war der Ghanaer mehrfach durch aufbrausendes Verhalten negativ aufgefallen. Unter anderem hatte er Lisa Z. am ersten Verhandlungstag als Prostituierte bezeichnet.
Diese Beleidigung des Opfers falle X. jetzt auf die Füße, betonte Richter Eumann.
Mit den verhängten 11,5 Jahren liegt die Kammer deutlich über der Sanktion, die Ersttäter wie Eric X. (ist nicht vorbestraft) üblicherweise für ähnliche Straftaten kassieren.
Nach „Halbstrafe“ droht Abschiebung
Dem 31-Jährigen droht übrigens die Abschiebung nach Ghana:
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss X. die Hälfte seiner Haftstrafe hier absitzen, bevor Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde die Abschiebung prüfen.