Richter sieht keinen Beweis für sexuelle Belästigung bei Karnevalsparty

Richter sieht keinen Beweis für sexuelle Belästigung bei Karnevalsparty

Nach fast dreistündiger Verhandlung und intensiver Zeugenvernehmungen ist am Donnerstag ein 27-jähriger Marokkaner am Euskirchener Amtsgericht vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen worden.

Dem Mann, der im Raum Zülpich lebt, war vorgeworfen worden, am 27. Februar während einer Karnevalsveranstaltung zwei Frauen unsittlich berührt zu haben. „Wir können dem Angeklagten nichts beweisen“, stellte Richter Malte Theis am Ende der Verhandlung fest.

Das lag wohl unter anderem daran, dass sich bislang keine Frauen bei der Polizei gemeldet haben, die als vermeintliche Opfer der vorgeworfenen Taten in Frage kämen. Lediglich eine 55-jährige Zeugin erklärte vor Gericht, sie habe beobachtet, dass der Angeklagte einer jungen Frau während der öffentlichen Rosenmontagsparty an die Taille gepackt habe. Sie habe ihm sehr deutlich gemacht, dass er damit aufhören solle.

Wie die Zeugin weiter berichtet, habe sich der Mann aber nicht daran gehalten, sondern der Frau erneut an die Taille gegriffen. „Dass an Karneval mal eine Hand da ist, wo sie vielleicht nicht hingehört – okay“, so die 55-Jährige: „Aber das Fassen an die Taille ist für mich eine Grenzüberschreitung. Die Hand geht dabei an der Brust vorbei.“

Darum habe sie den 27-Jährigen am „Schlafittchen gepackt und zum Sicherheitsdienst gebracht“. Der habe den Mann schließlich der Halle verwiesen. Zuvor, so die 55-Jährige, habe der Marokkaner ihr aber noch unter den Tüllrock ihres Karnevalkostüms gegriffen.

Eine weitere, 25-jährige Zeugin gab hingegen vor dem Gericht zu Protokoll, der Angeklagte habe eine Gruppe Frauen lediglich „wild angehüpft“, um so in Kontakt mit den jungen Frauen zu kommen. Der Marokkaner habe sie sogar gebeten, für ihn ein Mädchen aus der Gruppe anzusprechen. Das habe sie aber abgelehnt.

Daraufhin habe der Mann die Gruppe „angetanzt“. Eine der jungen Frauen habe sich deshalb woanders hingestellt, die anderen hätten mit verschränkten Armen ihre Ablehnung signalisiert, so die 25-Jährige.

Zwar habe der Mann die Gruppe der jungen Frauen daraufhin weiter „angepogt“, berichtete die Zeugin. Sie könne allerdings die Aussage der 55-jährigen Zeugin nicht bestätigen, wonach der Angeklagte einer Frau um die Taille gegriffen habe. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Heinrich Schmitz, erklärte: „Ein solches Verhalten ist in einer Karnevalsveranstaltung vollkommen normal.“ Ob es überhaupt zu Berührungen gekommen ist, sei nach der Zeugenvernehmung alles andere als geklärt.

Es scheine eher so, dass das Verhalten seines Mandanten die jungen Frauen lediglich genervt habe, so Schmitz: „Von einer sexuellen Belästigung sind wir in diesem Fall weit entfernt.“ Er forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Der Staatsanwalt hatte zuvor dem Vorschlag des Richters, das Verfahren einzustellen, abgelehnt. Stattdessen plädierte er nun auf eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro.

Dem aber wollte Richter Theis nicht folgen. Die Ausführungen der 55-Jährigen halte er für unglaubwürdig, begründete Theis den Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.

Quelle: http://www.rundschau-online.de/region/kreis-euskirchen/euskirchen/euskirchen-richter-sieht-keinen-beweis-fuer-sexuelle-belaestigung-bei-karnevalsparty-28504958

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