Immer wieder schaut der Zeuge nervös zu Hussein K.

Immer wieder schaut der Zeuge nervös zu Hussein K.

Im Freiburger Mordfall Maria L. sagt ein ehemaliger Mithäftling des Angeklagten aus. Doch plötzlich klingt alles ganz anders als im Polizeiprotokoll. Es wirkt, als habe der Zeuge Angst vor Hussein K.. 

Die Bombe platzt am Nachmittag, als der ehemalige Zellenkumpan von Hussein K. vor dem Gericht auftritt. Dariush S. hatte sich vier Tage lang mit dem mutmaßlichen Mörder von Maria L. eine Zelle geteilt. In dieser Zeit soll Hussein K. ihm sein halbes Leben anvertraut haben. Zumindest legen das die Polizeiprotokolle nahe, aus denen die Richterin im Laufe dieses vierten Prozesstags mehrfach zitiert.

Das Zitieren ist auch nötig. Denn der Zeuge S., 19 Jahre alt, afghanischer Staatsbürger und wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt, kann oder will sich an vieles nicht mehr erinnern, was er den Beamten vor einem Dreivierteljahr über Hussein K. freimütig erzählte.

Eines weiß er dann doch ganz genau

„K. ist im Iran geboren und aufgewachsen. Seine Familie lebt dort.“ Der Vater sei auch nicht tot, wie der Angeklagte das am ersten Verhandlungstag erzählt hatte.

Ist der Angeklagte 18 oder 27 Jahre alt?

Falls das stimmt, darüber ist sich das Gericht noch unschlüssig, wäre die Geschichte, die der Angeklagte am zweiten Prozesstag in Freiburg erzählte, wohl frei erfunden. Vor zwei Wochen berichtete Hussein K. von einer kaputten Kindheit in Afghanistan und einem Vater, der als Märtyrer im Kampf gegen die Taliban starb.

Zur Sprache kamen auch eine schwierige „Sexualbiografie“ und der vermeintliche Missbrauch in einer Koranschule. Dieser Teil von Hussein K.s Aussage war unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen worden.

Und es gibt noch einen weiteren Punkt, den dieser Zeuge nun freimütig nach seiner Aussage bei der Polizei im vergangenen Dezember erneut bestätigte: Das bereits fortgeschrittene Alter des Angeklagten. Hussein K. habe ihm gegenüber in der Zelle erklärt, er sei bereits 27 Jahre alt und werde das Gefängnis wohl erst als alter Mann wieder verlassen. K. habe auch deshalb nach seiner Inhaftierung erst einmal „zehn Minuten geheult“, so der Zeuge.

Das Alter des Angeklagten ist einer der Knackpunkte des Verfahrens. Für das Strafmaß spielt es eine entscheidende Rolle. Nach eigenen Angaben ist Hussein K. erst 18 Jahre alt, doch das Gericht hat daran erhebliche Zweifel.

Der Zeuge weicht erheblich von seiner ersten Aussage ab

Zwei unabhängige Gutachten legen nahe, dass K. schon Mitte 20 sein könnte. Sie werden später im Verfahren eine wichtige Rolle spielen. Wenn das Gericht K. wie einen Heranwachsenden behandelt, drohen ihm maximal 15 Jahre Haft.

Wenn aber die Altersgutachten maßgeblich werden und sich herausstellen sollte, dass er längst erwachsen ist, müsste er mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Außerdem droht ihm Sicherungsverwahrung. Die jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft beantragt.

Die Aussagen über den Iran und das Alter waren allerdings das Einzige, an das sich der Zeuge wirklich zweifelsfrei erinnern wollte. Ansonsten wich er besonders bei Nachfragen des Gerichts zur eigentlichen Tat von seiner ursprünglichen Aussage bei der Polizei erheblich ab.

„Sie haben bei der Polizei ausgesagt, Hussein K. habe Ihnen erzählt, dass er eine Frau vergewaltigt und getötet habe wie ein Tier. Ist das richtig?“,

wollte Richterin Kathrin Schenk vom Zeugen wissen. Der verneinte: Hussein K. habe ihm nie von der eigentlichen Tat berichtet; sondern nur erwähnt, dass er wohl etwas getan habe, an das er sich nicht mehr erinnern könne.

Aus dem Publikum kommt höhnisches Gelächter

„Dann gab es da noch diese Chinesin“, hakte Kathrin Schenk nach. Bei der Polizei habe S. demnach ausgesagt, Hussein K. habe auch diese Frau, die mit ihm in der gleichen Straßenbahn fuhr, vergewaltigen wollen. Nur weil sie rechtzeitig in ein Taxi stieg, sei dies misslungen. Auch das verneinte nun der Zeuge überraschend. „In unserer Kultur ist so etwas gar nicht möglich. Wir haben alle Mütter und Schwestern.“

Wie er sich dann erkläre, dass er all das im Polizeiprotokoll unterschrieben habe, wollte Kathrin Schenk sichtlich genervt vom Angeklagten wissen:

„Es wurde Ihnen sogar noch einmal vorgelesen.“ Das liege am Dolmetscher, den die Polizei eingesetzt habe, meinte S. Der sei Kurde gewesen, habe gar nicht richtig Dari gesprochen.

Aus dem Publikum kam daraufhin höhnisches Gelächter; gleichzeitig drehte sich der Zeuge immer wieder nervös zum Angeklagten. Es wirkte, als fürchte er sich vor Hussein K. Der wiederum hob ab und an den Blick und musterte seinen ehemaligen Zellenkumpan eindringlich. Zu diesem Zeitpunkt war im Freiburger Gericht die Spannung zwischen den beiden jungen Männern mit Händen zu greifen.

Ob er Angst vor Hussein K. habe, wollte Kathrin Schenk vom Zeugen wissen. „Ja“, so der Zeuge. Einmal habe ihn Hussein K. sogar gedrängt, ihm die Adern aufzuschlitzen. Der Angeklagte soll seinen Kopf zudem wiederholt gegen die Zellenwand geschlagen und im Schlaf gesprochen haben. S. fürchtete um seine Gesundheit.

Auf eigenen Wunsch wurde er rasch in eine andere Zelle verlegt. Und es gibt noch einen anderen Grund für die Furcht des Zeugen: Hussein K. habe draußen viele Freunde. Das jedenfalls sagte S. bei der Polizei aus. Er befürchte, in den Fokus dieser Leute zu geraten.

Vernehmung der Pflegeeltern von Hussein K. verschoben

Trotz der zum großen Teil wirr vorgetragenen Zeugenaussage und trotz Weigerung des Zeugen, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, barg dieser Nachmittag Sprengstoff für den Angeklagten. Sebastian Glathe, der Anwalt von Hussein K., ist sich dessen bewusst.

Deshalb griff er am Nachmittag eine Behauptung des Zeugen auf, wonach ihm bei der Polizeivernehmung im Dezember 2016 eine schnellere Bearbeitung seines Asylverfahrens in Aussicht gestellt wurde, wenn er sich kooperativ verhalte. „Hat der Dolmetscher Ihnen geraten, Angaben zu machen mit Hinweis auf das Asylverfahren?“ „Ja“, sagte der Zeuge. Der Dolmetscher habe sogar den Polizisten aufgefordert, eine Zeit lang nichts mehr zu sagen, und dann selbstständig an dessen Stelle die Befragung durchgeführt.

Ob das stimmt, ist völlig unklar. Falls ja, könnte es die Glaubwürdigkeit dieses wichtigen Zeugen grundsätzlich erschüttern.

Eigentlich sollten an diesem Donnerstagnachmittag in Freiburg auch die Pflegeeltern von Hussein K. vernommen werden. Doch zum wiederholten Mal zog sich die Befragung eines Zeugen lange hin. Die Pflegeeltern werden nun getrennt voneinander am 10. und 17. Oktober in den Zeugenstand treten.

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article169142084/Immer-wieder-schaut-der-Zeuge-nervoes-zu-Hussein-K.html

Foto: dpa

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