Ein Jahr Knast für zwei Afghanen – danach Abschiebung

Ein Jahr Knast für zwei Afghanen – danach Abschiebung

Die beiden Afghanen, die in Stendal zwei Mädchen sexuell genötigt haben sollen, sind nach Jugendstrafrecht zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Danach werden sie in ihre Heimat abgeschoben.

Aus dem Gericht

Einer der Männer beteuerte zwar gestern vor Gericht seine Unschuld („Ich habe sie nicht angefasst“), während der Andere teilnahmslos auf der Anklagebank saß, aber für Richter Ulrich Galler war die Sache eindeutig. Er ließ sich auch nicht auf den Vorschlag der Verteidigerinnen ein, die Arbeitsauflagen statt Gefängnis forderten. Galler bescheinigte den beiden Afghanen eine mangelnde Schulbildung und Eigenverantwortung.

Ein Jahr Erziehung in der Haftanstalt erscheine angesichts des mangelnden Sozialverhaltens notwendig – auch hinsichtlich des Erkennens der kriminellen Energie.

Die beiden 20-Jährigen sollen im Mai 2016 zwei Frauen auf dem Hartungswall in der Absicht festgehalten haben, „sich sexuelle Erregung zu verschaffen“. Sie hielten dort eine 17-Jährige fest, die ihnen entgegengekommen war, griffen ihr ans Gesäß und versuchten, sie zu umarmen und zu küssen. Eine Zeugin ging dazwischen. „Damit wurde wahrscheinlich Schlimmeres verhindert“, kommentierte Galler. Kurz danach sei den Beiden eine 15-Jährige begegnet, die die Männer umzingelten, festhielten und an Brust und Po griffen. Sie schrie um Hilfe und erneut ging eine Zeugin dazwischen. Die 15-Jährige flüchtete und begegnete noch am Hartungswall dem ersten Opfer. Beide verständigten die Polizei.

Die beiden Afghanen wollten ihre Taten vor Gericht zunächst mit der Wirkung von Alkohol erklären, denn bevor sie losgezogen waren, hatten sie in der Asylbewerberunterkunft am Möringer Weg in Stendal eine Flasche Wodka getrunken.

Quelle: https://www.az-online.de/altmark/stendal/jahr-knast-zwei-afghanen-8638678.html

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