“Alle kennen den Mörder”

“Alle kennen den Mörder”

Seine Tochter Frederike wurde vergewaltigt, dann ermordet. Er weiß, wer das getan hat. Auch die Polizei weiß es. Und dennoch ist der Täter auf freiem Fuß. Wie hält ein Vater das aus? Ein Gespräch mit Hans von Möhlmann.

Der Fall gilt als einer der verstörendsten der bundesdeutschen Rechtsgeschichte:

Ein Mann vergewaltigt eine junge Frau, er sticht elfmal mit einem Messer auf sie ein, durchtrennt ihr die Kehle – und kommt straffrei davon.

Frederike von Möhlmann war 17 Jahre alt, als sie am Abend des 4. November 1981 in der Nähe von Celle auf genau diese Weise getötet wurde. Sie war auf dem Heimweg von einer Chorprobe, und weil kein Bus mehr in ihr Heimatdorf fuhr, stieg sie in das Auto ihres Mörders. Schnell fiel der Verdacht auf Ismet H., 22 Jahre alt. Die Reifenspuren auf dem Waldboden passten zu seinem BMW 1602, Faserproben aus seinem Auto stimmten mit Spuren an Frederikes Kleidung überein. Außerdem: Er hatte kein Alibi, alle seine Angaben waren unwahr. 1982 verurteilte das Landgericht Lüneburg Ismet H. zu lebenslänglich.

Dann die erste Wende: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die Beweise genügten den Karlsruher Richtern nicht. In einem erneuten Prozess wurde Ismet H. schließlich freigesprochen. Der Grund: Ein Reifensachverständiger stellte fest, dass die Spuren nicht mit denen von H.s Wagen übereinstimmten. Die Zweifel überwogen – und Ismet H. bekam eine Haftentschädigung.

2012 die nächste Wende. Dank der verfeinerten Technik der Genanalyse gelang es auf Betreiben von Frederikes Vater Hans von Möhlmann, den Täter zweifelsfrei zu überführen: DNA, die man an Frederike gefunden hatte, war in allen Punkten identisch mit der des freigesprochenen Ismet H.

Eine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten ist nur möglich wegen schwerer Vergehen im Prozess

Der Mörder war ermittelt. Aber das DNA-Gutachten war wertlos. Denn es gilt wie in den meisten westlichen Demokratien auch im deutschen Recht der Grundsatz “ne bis in idem”: Wer freigesprochen wurde, darf für dieselbe Tat nicht noch mal vor Gericht gestellt werden. Dieses Prinzip gilt unter Juristen als ein Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit. Es soll die Bürger vor der Willkür des Staates schützen, “Rechtssicherheit” und “Rechtsfrieden” gewährleisten: Ein Freigesprochener muss sicher sein können, dass er nicht immer wieder wegen der gleichen Sache verfolgt werden kann. Es gibt nur extrem eng gefasste Ausnahmen. Sie sind in Paragraf 362 der Strafprozessordnung geregelt. Eine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten ist nur möglich wegen schwerer Vergehen im Prozess: wenn unechte Urkunden vorgelegt wurden, falsche Zeugenaussagen gemacht wurden oder ein Richter auf strafbare Weise seine Pflichten verletzt hat. Außerdem kann ein Freigesprochener noch mal angeklagt werden, wenn er nachträglich ein “glaubwürdiges Geständnis” ablegt.

Nichts davon trifft im Fall von Ismet H. zu. Für Frederike von Möhlmanns Vater heißt das: Nachdem er jahrelang darum kämpfte, dass der Mann, der seine Tochter getötet hat, gefasst wird, muss er nun damit leben, dass das Gesetz eine Verurteilung des Täters nicht zulässt.

Man trifft Hans von Möhlmann in Wiesbaden, in der Kanzlei seines Anwaltes Wolfram Schädler, einem ehemaligen Bundesanwalt. Möhlmann, 74, ist ein stattlicher Mann, 1,90 Meter groß. Sein Alter sieht man ihm nicht an. Auch den Schmerz, der sein Leben bestimmt, will er nicht zeigen. Beim Gespräch, in das sein Anwalt gelegentlich erklärend eingreift, wirkt er sehr gefasst, überraschend emotionslos, aber dennoch, das sagt er mehrmals: “In mir bebt und brodelt es.”

Herr von Möhlmann, wir sitzen nun hier, es scheint die Sonne, es ist ein wunderbarer Tag, aber Sie denken wahrscheinlich ständig daran: Der Mörder meiner Tochter läuft frei herum und …

… ich kenne ihn, er hat Frau und Kinder, und ich weiß auch, wo er wohnt – knapp 60 Kilometer von mir entfernt, in einem schönen, riesigen Haus. Als ich dieses Haus zum ersten Mal gesehen habe, bin ich richtig erschrocken!

Weil …

… weil, wie soll ich es sagen, na ja, weil Ismet H., der Mörder meiner Tochter, ungestört in so einem Riesenteil wohnt. Das ärgert mich, das tut weh, das ist ungerecht.

Sie nennen Ismet H. einen Mörder. Ich weiß nicht, ob Sie das dürfen. Er ist freigesprochen worden, er gilt vor dem Gesetz als unschuldig.

Er ist aber schuldig. Er hat meine Tochter vergewaltigt und ermordet. Seit 1983 suchte ich den Mörder – wo ist er? Wer ist er? Und nun, seit fünf Jahren, weiß man, wer der Täter ist. Für mein Gerechtigkeitsempfinden ist es ganz einfach:

Ismet H. muss verurteilt werden als Mörder. Das gehört sich so. Das ist der Staat mir schuldig.

Wolfram Schädler: Ismet H. darf nach dem Strafrecht nicht als Mörder bezeichnet werden. Aber wir haben auch auf zivilrechtlichem Wege versucht, seine Schuld festzustellen. Wir haben ihn 2015 auf Schmerzensgeld, wegen der körperlichen und seelischen Schäden, die mein Mandant durch den Mord an seiner Tochter erlitten hat, verklagt. Das ist zwar in zwei Instanzen abgewiesen worden, unter anderem weil Schmerzensgeldansprüche nach 30 Jahren verjährt sind. Aber dennoch waren diese Urteile eine kleine Sensation. Denn in der Begründung der Gerichte, etwa des Celler Oberlandesgerichtes, heißt es, dass Ismet H. Möhlmanns Tochter “vergewaltigt und anschließend getötet hat”. Es ist also gerichtlich festgestellt, dass Ismet H. der Mörder von Frederike ist. Das ist gut.

Ist es wirklich gut für Sie, Herr von Möhlmann, verschafft es Ihnen Genugtuung, dass zwei Gerichte bestätigt haben, wer der Mörder Ihrer Tochter ist?

Nein, natürlich nicht! Der Mörder ist ja noch immer frei, und so lastet die ungesühnte Tat noch immer auf meiner Seele! Über 30 Jahre habe ich den Mörder gesucht, ich hab die Zeitungen nach ähnlichen Fällen durchforstet, ich bin immer wieder zur Polizei und habe gefragt: “Wie weit sind die Ermittlungen, wenn der es nicht war, wer dann?” Mit drei Anwälten habe ich versucht, da weiterzukommen. Aber es floss nur Geld.

Wenn man sich über Jahrzehnte hinweg so mit einer Sache beschäftigt, denkt man da manchmal: Ich werde zum Kauz?

Nein.

Fürchtet man nicht: Diese Tat beherrscht mich? Sie verzehrt mich?

Nein. So habe ich nie gedacht. Ich konnte einfach nicht anders handeln. Dieses Gefühl von Ungerechtigkeit hat mich angetrieben. Und treibt mich weiter an.

Vor fünf Jahren, kurz vor Ihrem 70. Geburtstag, schrieben Sie an den damaligen niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann: “Bevor ich sterbe, möchte ich wissen, wer der Mörder meiner Tochter ist.”

Es war gut, diesen Brief zu schreiben. Ich suchte jemanden, der mir hilft. Und mein Brief hat ja gewirkt. Innenminister Schünemann hat beim Landeskriminalamt zwei Sonderkommissionen bilden lassen. Und die haben in der Asservatenkammer in der Unterhose von Frederike ein Haar und Spermasekrete gefunden, die sich Ismet H. zweifelsfrei zuordnen ließen.

Erinnern Sie sich an den Tag, als Sie die Nachricht bekamen: “Herr von Möhlmann! Wir haben den Täter!”

Es war vor gut vier Jahren. Es war ganz toll! Das war schon gewaltig. Die Kripo aus Hannover rief mich an, und der Beamte sagte: “Herr von Möhlmann, kommen Sie doch mal bitte vorbei!” Ich bin zum Landeskriminalamt, und da hat mir einer erzählt, dass sie über die DNA festgestellt haben, wer Frederike ermordet hat. Tausend Steine fielen mir vom Herzen. Ach was, viel mehr! Die Tränen liefen mir runter. Das hat mich ganz toll erleichtert! Aber umso größer waren dann der Schmerz und die Verzweiflung, dass der Täter nicht vor Gericht gestellt wird! Alle kennen den Mörder – die Gerichte, die Polizei, alle wissen, wie er heißt, wo er wohnt. Dass er nicht für seine Untat bezahlen muss – das kann ich nicht akzeptieren.

So ist eben das deutsche Strafrecht: Einer, der einmal freigesprochen wurde, darf nicht noch mal vor Gericht gestellt werden.

Ist das Recht? Nennen Sie das Gerechtigkeit? Ich finde es unerträglich. Und unerklärlich! Mord verjährt nicht.

Sie sind, wie Sie vorhin sagten, mehrmals zum Wohnort von Ismet H. gefahren. Warum?

Drei-, viermal bin ich da hingefahren. Ich wollte Ismet H. nicht sehen, ich wollte einfach wissen, in was für einem Umfeld er wohnt.

War da mal die Versuchung, an seine Hauswand zu sprühen: “Hier wohnt der Mörder meiner Tochter!”

Nein! Nie! So was ist nicht mein Ding. Freunde von mir sagten des Öfteren: “Besorg dir ‘ne Knarre!” Aber ich bin kein Gewaltmensch. Rache, Selbstjustiz – das geht nicht. Das würde mir nicht helfen und in mir auch keinen Seelenfrieden schaffen.

Vergangenen Oktober sind Sie zum Stadtdirektor von H.s Wohnort gegangen und haben ihm gesagt: In Ihrer Stadt lebt ein Mörder.

Ich war in der Stadt, um ein Foto vom Haus des Mörders zu machen, dann habe ich einen Kaffee getrunken, und plötzlich stand ich vor dem Rathaus und habe gedacht: Da gehst du jetzt einfach rein. Ich hatte die Unterlagen vom Celler Verfahren dabei, in denen steht, dass Ismet H. ein Vergewaltiger und Mörder ist. Ich trug sie bei mir, weil ich ein paar Tage zuvor gedacht hatte, da gehst du mal hin, wenn du in der Stadt bist, es war so ein vager Gedanke. Und jetzt setzte ich ihn spontan um. Die Tür zum Büro des Stadtdirektors war offen, und ich sagte zu ihm: “Wissen Sie, dass in Ihrer Stadt ein Mörder wohnt, der frei rumläuft.” Er guckte mich an, sagte: “Was soll ich denn da machen?” – “Das ist Ihre Aufgabe”, hab ich geantwortet, “nicht meine.” Dann bin ich gegangen und habe ihm später nochmals einen Brief geschrieben. Es gab keine Reaktion von ihm, nichts.

Was soll er denn auch machen?

Ich weiß es nicht, ich denke halt, er ist der Stadtdirektor und nun weiß er, dass ein Mörder in seiner Stadt frei rumläuft, da muss er doch irgendwie handeln!

Wolfram Schädler: Diese Geschichte mit dem Stadtdirektor kannte ich noch nicht. Herr von Möhlmann will seinen Schmerz abarbeiten. Er kommt davon nicht los – sein Leben lang. Er will Gerechtigkeit. Er will, dass Ismet H. für seine Tat bezahlt. Wir wollen erreichen, dass dieser Paragraf 362 so reformiert wird, dass bei Mord und Völkermord eine Wiederaufnahme möglich ist, wenn es neue, eindeutige DNA-Beweise gibt. Im Fall Frederike würde dies bedeuten, dass man Ismet H. doch noch vors Strafgericht bringen könnte. Man kann zwar im Strafrecht niemanden rückwirkend für einen Tatbestand verurteilen, der erst später ins Gesetzbuch aufgenommen wurde. Aber hier geht es ja nicht ums Strafrecht, sondern um eine Änderung in der Strafprozessordnung.

Herr von Möhlmann, nach dem Tod Ihrer Tochter waren Sie ja in psychiatrischer Behandlung. Dort trafen Sie Marianne Bachmeier, die den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen hat.

Ja. Wir waren beide in dieser Klapse.

Sie meinen in der Psychiatrie?

Ja. Sie hat mir ganz sachlich erzählt, wie sie gehandelt hat. Wir waren uns aber schnell einig, dass wir vollkommen unterschiedlich sind. Ich hätte das nie fertiggebracht. Ich hatte damals auch noch ein großes Vertrauen in den Rechtsstaat.

Sie sagten: “Ich hatte.” Haben Sie diesen Glauben verloren?

Ja, ich habe ihn verloren.

Sie finden einfach keine Ruhe.

Wie sollte ich auch? In den Wochen, Monaten nach dem Mord bin ich aus dem bürgerlichen Leben gerutscht. Vier Tage hat es gedauert, bis man Frederike gefunden hat. In diesen Tagen war ich total nervös und unruhig. Ich bin immer wieder zur Polizei gefahren, habe immer gefragt, ob man sie gefunden hat, ob sie irgendetwas von Frederike wissen. Ich war ja von meiner Frau getrennt, und sie hatte das Sorgerecht für Frederike. Deshalb sagte ein Polizist zu mir: “Wir sagen nichts zu Ihnen, Sie sind nicht der Erziehungsberechtigte!”

Ein harter Satz.

Hart? Ich hätte dem eine knallen können. Ich bin raus aus dem Polizeigebäude, rein in mein Auto und mit 160 durch Celle gerast. Polizisten stoppten mich: “Was ist mit Ihnen los?”, wollten die wissen. Ich habe ihnen erklärt, was gerade geschehen war. “Sie können weiterfahren, Herr von Möhlmann, wenn Sie sich beruhigen.” Ich habe mich zusammengerissen, aber in mir war ständig Unruhe.

Sie waren durch den Wind?

Komplett durch den Wind. Ich hab nur noch nachts gelebt, tagsüber im Keller geschlafen, alle finanziellen Dinge sind zusammengebrochen. Ich besaß in der Altstadt von Hildesheim zwei Fachwerkhäuser und hatte gerade ein großes Café aufgemacht – alles habe ich verloren. Ich konnte meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, obwohl ich es wollte. Ich konnte es einfach nicht mehr. Ich fühlte mich hilflos. Verlassen. Und so machtlos. Ich wusste, so kann es nicht weitergehen. Ich hatte gar keinen Halt mehr, nichts. Und dann habe ich überlegt: Ich werfe mich jetzt vors Auto, damit überhaupt etwas passiert.

Sie waren reif für die Psychiatrie.

Das habe ich Gott sei Dank auch erkannt. Ich habe versucht, mich selbst in die Klapse einzuweisen, ich bin zum Arzt, aber der sagte zu mir: “Fahren oder fliegen Sie irgendwohin!” Ich hätte ihm seine Praxis zusammenschlagen können. Zweimal bin ich abgewiesen worden. Beim dritten Versuch kam ich an den Psychiater Günther Ritzel, der damals eben auch Marianne Bachmeier betreute, und zu ihm sagte ich: “Wenn Sie mich jetzt hier nicht aufnehmen, passiert was Schlimmes!”

Und er hat Sie aufgenommen – hat Sie das gerettet?

Ich denke schon. Mindestens einen Monat lang bin ich nur im Bett gelegen und habe geheult. Danach kamen Therapien und Gespräche. Meditationsübungen, autogenes Training, um mich selbst zu beruhigen. Oder man saß in einer Gruppe rum, was ich eigentlich nicht mochte, und erzählte, was einem passiert war. Das ist schlimm, so etwas mitzumachen. Aber es hat – zu meiner eigenen Überraschung – geholfen. Irgendwann hieß es: “Wir entlassen Sie!” Ich fuhr in die Stadt mit einem Begleiter, aber nach fünf Minuten sagte ich: “Ich muss wieder zurück!” Insgesamt war ich dann fünf Monate in der Klapse. Dieser Mord hat mein Leben verpfuscht. Alles, sicherlich fast alles, wäre anders gelaufen. Ich denke, wenn das alles nicht passiert wäre, wäre ich ein ganz toller Mann gewesen.

Sie haben doch zurückgefunden ins bürgerliche Leben, Sie arbeiteten als Sozialarbeiter und …

Ach was, Sie haben keine Ahnung! Mein ganzes Leben war von diesem Mord dominiert. Diese Last hat mich niedergedrückt. Sie hat verhindert, dass ich viele Dinge, die ich machen wollte, einfach nicht verwirklichen konnte. Da war immer eine Lähmung in mir.

Der Mord an Ihrer Tochter liegt über 30 Jahre zurück. Vielleicht wäre es besser für Sie, Sie würden ihn vergessen.

Ich kann das nicht. Da hat sich zu viel aufgestaut in all den Jahren.

In Frankreich verjährt eine Mordtat nach zehn Jahren, in der Schweiz nach 30 Jahren – das Vergessen ist ein Fundament des Rechtsstaats.

Aber bei uns verjährt Mord nicht. Wenn es neue Beweise für die Unschuld eines Verurteilten gibt, wird das Verfahren wieder aufgenommen – und er kommt frei. Umgekehrt geht das nicht. Das kann doch nicht sein! Es kann doch nicht sein, dass das Recht über die Gerechtigkeit siegt. Ich will, dass dieses Gesetz, der Paragraf 362, geändert wird. In einigen anderen europäischen Ländern, etwa in Österreich, in England war das doch auch möglich, als die DNA-Verfahren neue Beweismöglichkeiten erlaubten – warum nicht bei uns? Warum nicht?

Wolfram Schädler: Es hat ja mehrere überparteiliche Anläufe im Bundestag zur “Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts” gegeben, also dieses Paragrafen 362. Sie sind bisher leider gescheitert. Der Sprecher der SPD im Rechtsausschuss, Johannes Fechner, würde das Gesetz gern ändern, leider ist der Bundesjustizminister Heiko Maas, beraten von wem auch immer, dagegen. Der Staat, finde ich, darf aber schon schlauer werden.

Weil Sie vor Gericht nichts mehr erreichen können, Herr von Möhlmann, haben Sie eine Petition im Internet gestartet zur Änderung dieses Paragrafen 362 der Strafprozessordnung. Von über 100.000 Bürgern sind Sie unterstützt worden – und mit deren Unterschriften sind Sie vergangenen September ins Justizministerium nach Berlin gefahren, um mit Minister Heiko Maas über den strittigen Paragrafen zu reden.

Ich war dort zusammen mit Herrn Dr. Schädler. Aber wir kamen nur bis zur Pforte. Ich ging davon aus, dass wenigstens ein Ministerialbeamter uns anhört, ich meine: 100.000 Unterschriften sind doch eine Kraft! Aber da war nichts. Ein Mann aus der Poststelle, darauf habe ich bestanden, hat mit einem Eingangsstempel bestätigt, dass wir unser Unterschriftenpaket abgegeben haben. Aber weder von Maas, der doch sonst so umtriebig ist, noch von jemand anderem aus dem Justizministerium habe ich seither etwas gehört.

Wolfram Schädler: Ich habe 25 Jahre im hessischen Justizministerium in Wiesbaden gearbeitet, und in deutschen Ministerien ist es üblich, dass man kein Schreiben unbeantwortet lässt – sei es auch von Querulanten. Herr von Möhlmann ist kein Querulant, und sein Anliegen ist von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung. Dass da das Ministerium nicht reagiert, verwundert mich. Der Paragraf 362 ist ja seit Langem umstritten. Die Bewahrer dieses Paragrafen sagen, eine Reform verstoße gegen die Verfassung. Dies stimmt aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass der darin festgehaltene Grundsatz “ne bis in idem” nicht dogmatisch für alle Zeiten gilt. Sondern dass es durchaus die Möglichkeit gibt, Korrekturen vorzunehmen. So wurde ja auch die Ausnahmeregel mit dem Geständnis erst nachträglich aufgenommen. Damals galt das Geständnis als das wichtigste Beweismittel. Deshalb sagte man, wenn ein Freigesprochener später seine Tat gesteht, kann er doch nochmals vor Gericht kommen. Ich bin der Meinung, die DNA ist ein noch stärkeres und viel wichtigeres Beweismittel als ein Geständnis, und deshalb ist es Zeit, diesen Paragrafen bei schweren Delikten dementsprechend zu ändern. Allerdings bin ich skeptisch, dass es passiert. Die Chancen, schätze ich, stehen bei 50 zu 50.

Herr von Möhlmann, haben Sie die Hoffnung, dass das Gesetz noch geändert wird, solange Sie leben, und Sie vielleicht so doch noch Ihren Frieden finden?

Ich glaube, dass ich 100 Jahre alt werde und somit diese Gesetzesänderung, die ja der technische Fortschritt verlangt, erleben werde. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Vernunft siegt.

Wir haben wenig über Ihre Tochter gesprochen. Wie haben Sie Frederike in Erinnerung?

Sie war ein ganz herzlicher Mensch, ich habe sie geliebt, sie war mein Herzblatt. Aber ich möchte nicht darüber reden, ich will nicht, dass in mir die Bilder von jener Tat jetzt wieder hochkommen, wie Frederike missbraucht und umgebracht wurde, wie sie noch hatte fliehen wollen. Ich sitz jetzt hier ruhig da, scheinbar ruhig, aber in mir bebt, wühlt und brodelt es.

Quelle: http://www.stern.de/panorama/stern-crime/opfer-frederike-von-moehlmann—jeder-kennt-den-moerder–7590400.html

 

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