Bundesgericht gibt grünes Licht für Abschiebung islamistischer Gefährder
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen ab.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag erstmals über die Abschiebung islamistischer Gefährder entschieden. Und dabei in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt.
Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab. (Az.: BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17)
Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft. Sie sympathisierten demnach mit der Terrormiliz IS und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern.
Beide Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben.
Die Anwälte der Kläger machten geltend, von ihren Mandanten gehe keine Gefahr aus. Ihre Äußerungen zu Gewalttaten seien nicht ernst gemeint oder von den Behörden überinterpretiert worden.
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgericht bedarf es für die Abschiebung jedoch keiner konkreten Gefahr. Es reichen durch Tatsachen gestützte Prognosen, dass von dem Ausländer ein Risiko ausgeht, das jederzeit in einen Terrorakt münden könnte.