Vergewaltiger gesteht vor Gericht: „Ich bin ein Pulverfass“

Vergewaltiger gesteht vor Gericht: „Ich bin ein Pulverfass“

Tinnapop K. droht eine lange Freiheitsstrafe. Der 26-Jährige steht wegen der Vergewaltigung einer Frau vor Gericht. Er ist Wiederholungstäter und legt ein umfassendes Geständnis ab.

Anmerkung von uns:

Damals 2013 hat er nur bis 2016 im Gefängnis verbracht, also eine Haftstrafe von 3 Jahren!

 

Einen Fall wie diesen gibt es nur ganz selten.

Seit Donnerstag hat am Landgericht der Prozess gegen Tinnapop K. (26) begonnen.

Der gebürtige Thailänder ist wegen Vergewaltigung angeklagt. Doch nicht zum ersten Mal:

Bereits im Juli 2013 war er wegen desselben Tatbestands zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Nur wenige Monate, nachdem er zur Bewährung aus der Haft entlassen wurde, vergewaltigte er am 26. November 2016 erneut eine Frau. Die Tat hat er gestern zum Prozessauftakt gestanden.

Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/vergewaltiger-gesteht-vor-gericht-tat-in-rosenheimer-strasse-und-spricht-von-schandtat-8464676.html

Bericht vom

“Besoffen und geil”: Vergewaltiger vor Gericht

Ein 22-jähriger Mann “war besoffen und geil.” Deshalb vergewaltigte er im Januar eine Tänzerin in einer Tabledance-Bar in Geretsried. Jetzt steht der Täter vor Gericht.

Als Mechatroniker-Lehrling verdiente Tinnapop K. (22) kaum mehr als 500 Euro im Monat, hatte Schulden und wenige Freunde. Das alles interessierte ihn wenig, wenn er am Wochenende loszog und Spaß haben wollte. So auch heuer am Abend des 13. Januar: „Ich war besoffen und geil“, sagt er vor dem Landgericht München II.

Eine schlechte Entschuldigung für seine brutale Tat, die er mit hängendem Kopf gesteht: In der Geretsrieder Tabledance-Bar Ceejay hat der gebürtige Thailänder die Tänzerin Adrienn F. (28) laut Anklage vergewaltigt. Das Drama um 3 Uhr nachts: Tinnapop K. tingelt durch die Diskotheken, volltrunken landet er im Ceejay und bucht zwei private Tänze – dann einen dritten im Separée. Der Anblick reicht ihm nicht, er will Sex mit den Tänzerinnen – die lehnen ab, es ist verboten. Mehrfach weist Adrienn F. ihren Gast darauf hin.

Der rastet aus: Als sich die Tänzerin vor ihm bückt, drückt er sie mit seinen 100 Kilo zu Boden – ihre Gegenwehr prügelt er so lange nieder, bis Adrienn F. bewusstlos ist. Dann vergewaltigt Tinnapop K. sie zwei Minuten lang – bis die Tür aufgeht und eine Kollegin hereinstürzt. „Ich hatte einen Blackout, es tut mir leid“, sagt er vor Gericht. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/brutales-verbrechen-tabledance-bar-3032890.html

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