Prozess wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Belästigung

Prozess wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Belästigung

Der Angeklagte erschien am Dienstag gut gelaunt im Gericht, plauschte mit dem Dolmetscher und hörte sich eher belustigt die Anklage an, obwohl die kein Grund zur Fröhlichkeit ist:

versuchte Vergewaltigung in zwei Fällen, sexuelle Nötigung und Körperverletzung. Mahmoud A. soll drei Frauen übel mitgespielt haben.

Der Angeklagte erschien am Dienstag gut gelaunt im Gericht, plauschte mit dem Dolmetscher und hörte sich eher belustigt die Anklage an, obwohl die kein Grund zur Fröhlichkeit ist: versuchte Vergewaltigung in zwei Fällen, sexuelle Nötigung und Körperverletzung. Mahmoud A. soll drei Frauen übel mitgespielt haben.

Am 10. September 2016 soll der Syrer an der Ecke Hansastraße/Fritz-Reuter-Straße eine junge Frau attackiert haben, um sie zu vergewaltigen. Der 22-Jährige habe sie begrapscht, zu Boden gestoßen und ihr den Hals zugedrückt. Das Opfer wehrte sich heftig und konnte, als er seine Hose herunterzog, flüchten.

Er wurde festgenommen und saß bis Ende Dezember in U-Haft, was ihn wohl nicht sonderlich beeindruckte, denn einen Monat später machte er weiter.

Am 28. Januar sprach er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, eine Frau auf ihrem Heimweg auf der Königsbrücker Straße an, folgte ihr zu ihrem Haus, stieß ihren Kopf zunächst gegen die Hauswand, so dass sie umfiel, und dann mehrmals auf den Boden und verpasste ihr zwei Faustschläge ins Gesicht.

Als das Opfer um Hilfe schrie, flüchtete er. Drei Tage zuvor soll er eine Frau aus dem arabischen Raum durch mehrere Geschäfte verfolgt,und ihr, als sie sich das verbat, kräftig an den Hintern gefasst haben. Sie erkannte ihn später in einem Geschäft wieder.

Dem Angeklagten verging das Grinsen, als ihm der Richter klar machte, dass da möglicherweise ein längere Gefängnisstrafe auf ihn zukommen könnten, aber ein Geständnis, das den Opfern eine weitere eingehende Befragung vor Gericht erspare, positiv gewertet würde. Mahmoud A.ließ seinen Verteidiger in seinem Namen eine Erklärung abgeben. Fragen beantwortete er nicht.

Anmerkung von uns:

Jetzt kommt die Märchenstunde! 1,2,3

Punkt 1.

Nicht er habe die Frau sexuell attackiert, sondern sie sei zudringlich geworden, habe mit zu ihm nach Hause gewollt, ihn sexuell bedrängt, sich auf ihn gesetzt, ihn geküsst, überall angefasst, und ihn, trotz seiner Bitten, nicht weggelassen. Er sei so verunsichert gewesen, dass er geweint habe. Wenn das stimme, so der Richter, wäre dies ein klarer Fall von sexueller Nötigung ihrerseits – eine Strafanzeige gegen die Frau wollte Mahmoud A. aber großzügigerweise nicht stellen.

Punkt 2.

Er habe der Frau nur helfen wollen, sie habe ihn aber als Dieb bezeichnet, und um klar zustellen, dass dies nicht stimme, könne es möglicherweise zu ein paar Schlägen gekommen sein. Ein sexuelles Motiv habe es nicht gegeben.

Punkt 3.

Er habe der Frau nicht in den Hinter gekniffen oder derb angefasst, sondern ihn nur „leicht touchiert“ und das sei nicht böse gemeinst gewesen. Merke: Wenn man einer wildfremden Frau an den Hintern fasst, ist das nett gemeint. Zudem sei er in allen Fällen betrunken gewesen.

Diese Einlassung machte die Sache nicht besser, da passte nicht viel. Nun müssen doch die Opfer vor Gericht aussagen.Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Prozess-wegen-versuchter-Vergewaltigung-Koerperverletzung-und-sexueller-Belaestigung

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