Ehrenmord: Bruder des Kindsmörders von Arnschwang tötete seine Ehefrau

Ehrenmord: Bruder des Kindsmörders von Arnschwang tötete seine Ehefrau

Immer mehr Details werden bekannt über den Mörder des kleinen Fünfjährigen in der Asylbewerber-Unterkunft von Arnschwang. So wusste das Gericht, das ein Abschiebe-Verbot erließ, dass der Bruder des Mannes seine Ehefrau umbrachte.

Und auch der Kindsmörder hatte ein Verbrechen begangen, um die Ehre der Familie zu retten.

Das Drama nahm am frühen Samstagabend gegen 17 Uhr seinen Lauf:

Ein 41-jähriger afghanischer Asylbewerber geriet mit einer 47-jährigen russischen Mutter in Streit. Um was es dabei ging, ist bislang noch unklar. Klar ist nur, dass der Konflikt derart eskalierte, dass ein fünfjähriges, unschuldiges Kind sein Leben verlor.

Fakt ist auch: Die Asylbewerber, die den Streit wohl schnell mitbekamen, riefen die Polizei. Als diese eintraf, hatte der 41-jährige Afghane bereits den fünfjährigen Sohn der russischen Frau schwer verletzt, heißt es jetzt von der Polizei. Der Junge erlag seinen Verletzungen und starb. Als die Polizisten, die mit einem Großaufgebot zu der Asylbewerberunterkunft eilten, das Gebäude stürmten, überraschten sie offenbar den Täter – er war laut Schilderungen gerade dabei, auf die 47-jährige Russin einzustechen. Nach Angaben der Polizei wurde sie schwer verletzt, schwebt aber nicht mehr in Lebensgefahr. Die Polizisten reagierten schnell: Sie feuerten auf den Mann, der dabei ums Leben kam. Sie retteten offenbar der 47-jährigen Frau das Leben. Ihr sechsjähriger Sohn erlitt einen schweren Schock, kein Wunder, hatte er doch die Ermordung seines kleinen Bruders mit eigenen Augen gesehen.
Unter Schock standen vier weitere Bewohner der Asylbewerberunterkunft sowie der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte.
Derweil wurde Kritik an der Nachrichtensperre der Polizei laut, die zunächst verhängt wurde. In der Tat wurden die Medien erst um 21 Uhr darüber informiert, dass es bereits um 17 Uhr zu der Alarmierung gekommen ist. Offenbar hatte der örtliche Leiter der Polizeiinspektion die Nachrichtensperre verhängt, ihm war wohl klar, dass dieser Einsatz nicht nur alles andere als ungewöhnlich ist, sondern dass er in mehrfacher Hinsicht politische Dimensionen hat.
Mehrfach ist es auch in Regensburg zu Fällen gekommen, die Fragen aufwerfen darüber, wie sicher sich die Bevölkerung, aber durchaus auch die Flüchtlinge selbst hierzulande fühlen können.

Zwischenzeitlich bereitet die Staatsanwaltschaft Regensburg eine Anklage gegen einen 24-jährigen Mann aus Pakistan vor, der am Neujahresmorgen eine 46-jährige Frau auf dem Nachhauseweg von der Arbeit vergewaltigt hatte.
Keinerlei Reaktionen aus der Politik kamen auch, als ein offenbar geistig verwirrter 23-jähriger Syrer willkürlich einen 28-jährigen Mann mitten in der Regensburger Fußgängerzone niederstach. Der Mann war in einer kleinen, dezentralen Unterkunft im Landkreis Regensburg untergebracht. Psychische Betreuung für die oft traumatisierten Menschen gibt es nicht.

Die Politik schweigt zu den Gewalttaten

Der Fall von Arnschwang zeigt letztlich, dass unter der Vielzahl friedlicher und Frieden suchender Asylbewerber einige wenige, völlig unberechenbare Gewalttäter sind, die die Sicherheit in unserem Land gefährden. Dass immer öfter auch Flüchtlinge selbst Opfer brutaler Taten werden, berichteten wir immer wieder:

Ein 29-jähriger Mann aus Eritrea hatte eine 22-jährige Äthiopierin am 20. Mai im agilis-Zug von Neumarkt nach Regensburg massiv bedrängt. Erst das Eingreifen beherzter Zeugen verhinderte Schlimmes. Und auch in Arnschwang hatte die Nachrichtensperre der Polizei zu einer schier unerträglichen Situation geführt:

Ein heimkehrender Asylbewerber hatte Angst um seine Familie, die sich noch in dem abgeriegelten Gebäude aufhielt. Erst, als der herbeigeeilte Bürgermeister von Arnschwang intervenierte, informierte die Polizei den Mann, dass seine Familie unversehrt sei.
Zwischenzeitlich wurden Details zum Kindsmörders bekannt. Dem Wochenblatt liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts München vor, das ein Abschiebeverbot erwirkte.

Der Afghane und sein Bruder waren mit zwei Schwestern verheiratet. Weil die Frau seines Bruders angeblich untreu war, ordnete der Vater der Afghanen ihre Ermordung an. Die 1985 geborene Nesima R. starb durch den Bruder des Kindsmörders. Der Kindsmörder wollte sich damals an einem Cousin rächen, weil der ein Verhältnis mit seiner ermordeten Schwägerin hatte. Der Bruder des Kindsmörders hatte seine junge Ehefrau mit 24 Messerstichen vor den Augen der gemeinsamen Tochter ermordet.

Bei seiner Vernehmung behauptet er, er habe nach dem Koran das Recht, seine Frau zu töten.

Der Kindsmörder zündete kurz danach die Wohnung seiner eigenen Ehefrau an, die zwei Tage später ein Kind von ihm bekommt. Er wollte den Brand dem angeblichen Geliebten in die Schuhe schieben. Übrigens gingen die Gerichte von zwei Zwangsehen aus.

Der Mann sitzt fünf Jahre und zehn Monate im Gefängnis.

Dort konvertiert er zum Christentum. Deshalb verfügte das Gericht, dass er nicht nach Afghanistan abgeschoben werden durfte – weil ihm dort Verfolgung drohe.

Die Fußfessel, die er tragen musste, schützte die 47-jährige Russin und ihre beiden Kinder in der Arnschwanger Unterkunft nicht.

Man hatte den Afghanen dort hingebracht, weil vorwiegend Christen dort leben. Seine „Mitbrüder“ hätten dem Konvertiten sonst wohl etwas angetan.
Laut bayerischem Justizministerium sitzen noch drei weitere schwere Straftäter mit Fußfessel in einer Asylbewerberunterkunft in Bayern.

Erfassungen, wie viele Asylbewerber straffällig sind, gibt es nicht.

„Wegen des Datenschutzes“, so der Sprecher der Behörde. Werden die anderen Asylbewerber überhaupt darüber informiert, wenn sie sich eine Unterkunft mit einem kriminellen Asylbewerber teilen müssen? „Nein, eine Information hierzu erfolgt unsererseits nicht“, so die zuständige Sprecherin des Sozialministeriums.

Quelle: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Ehrenmord-Bruder-des-Kindsmoerders-von-Arnschwang-toetete-seine-Ehefrau;art1172,448239

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