Eigelstein-Prostituierte zeigt Freier wegen Vergewaltigung an
Ein dunkler Supermarkt-Parkplatz in einer Seitenstraße am Eigelstein, an einem Samstag im November. Eine Prostituierte und ein vermeintlicher Freier haben Sex, kurz vor Mitternacht. Einvernehmlich, wird er später sagen – doch sie spricht von einer Vergewaltigung. Der komplexe Kriminalfall landete vor dem Kölner Amtsgericht.
Sex auf Supermarkt-Parkplatz
Da es keine weiteren Zeugen gab, stützte sich die Kölner Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage voll auf die Aussage der Prostituierten. Aufgelöst hatte sie Polizisten am Hauptbahnhof berichtet, am Eigelstein von einem Freier angesprochen worden zu sein.
Auf 30 Euro habe man sich verständigt, dann sei man auf den Parkplatz gegangen. „Kriminalpolizei!“, habe der Mann dort plötzlich gebrüllt und so getan, als rufe er Verstärkung.
Eigelstein ist Sperrgebiet
Der Eigelstein ist Sperrgebiet, Ausübung der Prostitution oder Anbahnungs-Gespräche sind hier verboten. Demnach drohte ein Knöllchen. „Wir können das auch anders Regeln“, soll der falsche Polizist dann laut Anklage gesagt haben.
Aus Angst vor Repressalien soll die Prostituierte dann den ungeschützten und unbezahlten Geschlechtsverkehr über sich ergehen gelassen haben. Der Täter habe außerdem physische Gewalt ausgeübt, indem er den Arm der Dame auf deren Rücken verdrehte.
Angeklagter bestreitet
Vergewaltigung, Amtsanmaßung und Körperverletzung, gegen diese Delikte musste sich Michael Z. (27, Name geändert) am Donnerstag in Saal 29 des Amtsgerichts verteidigen. „Sie hat mich auf der Straße angesprochen, wir hatten Spaß zusammen“, sagte der Angeklagte. Er habe seine 30 Euro bezahlt und sei gegangen.
Die Prostituierte (32) blieb im Zeugenstand bei ihrer Version. Allerdings fügte sie hinzu, relativ schnell gemerkt zu haben, dass es sich nicht um einen Beamten handelte. „Da hatte ich Angst, dass er mich absticht“. Ein Widerspruch zu einer früheren Aussage.
Freispruch für Freier
Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Doch für den Richter blieben Zweifel, er sprach den Angeklagten frei. Zwar gebe es DNA-Spuren, doch Sex sei das tägliche Geschäft der Zeugin.
Das hieße nicht, dass man Prostituierten per se keinen Glauben schenken dürfe. Womöglich habe es im aktuellen Fall verschiedene Wahrnehmungen des Geschehens gegeben.