Kinder im Freibad befummelt

Kinder im Freibad befummelt

Ein Mann belästigt Kinder im Wehrheimer Freibad sexuell. Obwohl er eine äußerst milde Strafe bekommt, legt er Berufung vor dem Frankfurter Landgericht ein.

Eigentlich könnte Erfan R. hochzufrieden sein. Das Bad Homburger Amtsgericht hatte ihn im November wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Er hatte im August 2015 drei 13 Jahre alte Mädchen im Wehrheimer Freibad befummelt. Es war nicht das erste Mal, der Bademeister hatte ihn erst einen Monat vor der Tat wegen eines ähnlichen Vorfalls fruchtlos ins Gebet genommen.

Das Amtsgericht hatte sich damals auf einen Deal eingelassen:

Gegen ein Geständnis, das den Mädchen eine Aussage ersparte, sollte eine Bewährungsstrafe zwischen zehn und elf Monaten verhängt werden. Es wurden zehn. So viele, wie auch R.s Verteidigung gefordert hatte. Dennoch ging R. in die Berufung – und wechselte den Anwalt.

Nun beschäftigt sich das Frankfurter Landgericht mit der Materie.

Über Erfan R.s Alter gibt es unterschiedliche Meinungen. Als der gebürtige Afghane, der im Iran aufwuchs, 1995 in Deutschland um Asyl ersuchte, war er 26 Jahre alt. Jetzt ist er offiziell 22.

R.s neuer Anwalt versucht, mit der angeblichen Betrunkenheit seines Mandanten am Tattag das Strafmaß weiter zu drücken, als dies das Amtsgericht bereits getan hatte. Zwar habe die Polizei per Atemgerät nur 1,25 Promille gemessen, aber R. stamme „aus einem restriktiven Kulturkreis, was Alkohol anbelangt“. Ergo: Der Wodka und das Bier, die er an jenem Tag gesoffen habe, hätten ihn völlig enthemmt.

Das Landgericht hat so seinen Kummer mit dieser Berufung. Denn das Amtsgericht hatte die zehnmonatige Bewährung wie üblich als Gesamtstrafe dreier Einzeltaten gebildet.

Doch bei diesen Einzelstrafen hatte das Amtsgericht die Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch an Kindern unterschritten. Das heißt, R.s Strafe ist deutlich milder ausgefallen, als das Strafgesetzbuch eigentlich erlaubt.

Dennoch gilt nun das Verschlechterungsverbot: Das Schlimmste, was der Berufungseinleger zu befürchten hat, ist, dass das Landgericht das Strafmaß bestätigt.

Angesichts dieser Lage und des vorläufigen Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen, welches R.s angebliche Suff-Anamnese als extrem unglaubwürdig darstellt, legt das Gericht eine Rücknahme der Berufung nahe. R.s Anwalt lehnt ab.

Nun gibt es im April einen Folgetermin, in dem Zeugen gehört werden, die R.s Alkoholisierungsgrad am Tattag schätzen sollen.

Es ist nicht der einzige Freibadgrapscherprozess, der Frankfurts Justiz beschäftigt. Mitunter nehmen diese Prozesse bizarre Formen an. Im Februar etwa stand ein 47-jähriger Mann aus Eritrea vor dem Amtsgericht:

Er hatte im August im Wehrheimer Freibad drei elf- bis 14-jährige Mädchen befummelt. Auch dies war nicht der erste Vorfall.

Es handele sich aber um nichts Sexuelles, sagte eine Betreuerin damals als Zeugin aus, sondern um „eine kindliche Form der Annäherung – der will nur spielen“. Nun soll ein Schuldfähigkeitsgutachten eingeholt werden.

Quelle: http://www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/prozess-in-frankfurt-kinder-im-freibad-befummelt-a-1244846

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