Zahl der Wiederholungstäter steigt
Insgesamt geht die Gewaltkriminalität in NRW zurück. Ausländische Täter stehen öfter vor Gericht.
Ausländische Straftäter, Terroristen sowie Intensivstraftäter machen der Justiz in Nordrhein-Westfalen zunehmend Sorgen – während gleichzeitig wichtige Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung seltener ein Thema für die Justiz sind. Diese Bilanz der Strafverfolgung in NRW von 2004 bis 2015 zog gestern Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD).
Die Opposition wies auf die entscheidende Schwachstelle der Studie hin: Weil viele Straftaten wie insbesondere die steigende Zahl an Wohnungseinbrüchen nicht aufgeklärt werden, landen diese Verbrechen eben auch nicht bei den Staatsanwälten und vor Gericht. “62.000 Einbrüchen in 2015 standen nur 836 Verurteilungen gegenüber”, sagt der CDU-Rechtsexperte im Landtag, Jens Kamieth. “Die Strafverfolgung lässt also in wichtigen Bereichen zu wünschen.”
Trotz dieser Kritik gibt es unbestreitbare positive Trends: So hat sich die Zahl der Gewaltdelikte, die bei der NRW-Justiz landen, von 2004 bis 2015 auf 5662 Fälle fast halbiert. Dazu gehören Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung oder Raub. 2004 behandelten Gerichten 328 Tötungsdelikte, 2015 waren es bei einer sehr hohen Aufklärungsquote nur noch 202. Die Zahl der Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung sank von 1882 im Jahr 2004 auf 1399 im Jahr 2015. Bei diesen Straftaten werden allerdings hohe Dunkelziffern vermutet. Die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen (bis 18 Jahre) hat sich auf 7525 halbiert – da spielt vielleicht auch eine Rolle, dass es insgesamt weniger junge Leute gibt.
Zwei Tätergruppen machen der Justiz besondere Sorgen:
52 Prozent der Verurteilten waren 2015 schon einmal vor Gericht sanktioniert worden – zehn Jahre davor waren nur 47 Prozent Wiederholungstäter.
Noch erschreckender:
Rund elf Prozent der Verurteilten standen schon neunmal oder öfter vor Gericht – in der Summe sind dies 18.301 Intensivstraftäter der schlimmsten Kategorie.
“Mit den Sonderdezernaten für Intensivtäter haben die Staatsanwaltschaften richtig reagiert”, sagt Kutschaty.
2004 waren 41.248 nichtdeutsche Bürger verurteilt worden, welche 22 Prozent der Täter waren. Nichtdeutsche Verurteilte machten in 2015 aber fast 31 Prozent der Verurteilten aus, was in der Summe 49.792 Personen waren. Der Ausländeranteil an der Bevölkerung liegt jedoch nur bei 13 Prozent.
Kutschaty relativierte etwas: Es gäbe eine Reihe an Taten wie Verstöße gegen das Ausländerrecht, die Deutsche sowieso nicht begehen können. Er wies aber auch deutlich daraufhin, dass 60 Prozent der verurteilten Einbrecher Ausländer sind.
Quelle: RP