Hassan Kiko erhält vier Jahre Gefängnis
Bericht aus dem Dezember 2016 (22.12.2016)
Eine Hochzeit in Freiheit wird es für den Ausbrecher-Häftling Hassan Kiko und seine ehemalige Aufseherin Angela Magdici bis auf Weiteres nicht geben: Auch das Zürcher Obergericht verurteilt den mehrfach vorbestraften Syrer.
Hassan Kiko hat im November 2014 auf einem Parkplatz in Schlieren ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt. Daran gibt es für das Zürcher Obergericht keine Zweifel. Es bestätigte gestern die vierjährige Freiheitsstrafe, zu der ihn bereits das Bezirksgericht Dietikon am 3. Dezember 2015 verurteilte.
608 Hafttage hat Kiko schon abgesessen: in Untersuchungshaft, Sicherheitshaft und – nach seinem Ausbruch aus dem Gefängnis Limmattal – in Italien in Auslieferungshaft. Wenn er dereinst freikommt, wird er fünfeinhalb Jahre im Knast verbracht haben: Denn eine weitere Strafe wegen Vergewaltigung, ausgesprochen durch das Thurgauer Obergericht, hat er noch nicht ganz abgesessen. Zudem wird nun eine einst bedingte Geldstrafe vollzogen. Weiter hat sein letztes Opfer 15 000 Franken Genugtuung zugute. Dazu kommen mehrere tausend Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten.
Der Prozess gestern fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bei der Befragung der Geschädigten war auch die akkreditierte Presse angehalten, vor dem Grossen Gerichtssaal zu warten – zum Schutz der Geschädigten.
Sein Frauenbild ist niederträchtig
Im Zentrum stand letztlich die Frage, wer von beiden sexbesessen war: das feingliedrige, scheue Mädchen, zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt? Oder doch eher der damals 25-jährige, mehrfach vorbestrafte, kleine, aber muskulöse Syrer, dem selbst seine Kollegen nachsagen, dass er jedes Wochenende eine andere Freundin hat? Und der in der Untersuchung offen über das Opfer sagte: «Jeder kann sie überall anfassen, weil sie billig ist.»
Kiko, dessen Asylgesuch 2012 gutgeheissen wurde, stritt alles ab: «Sie war die schnellste Frau, die mich je angemacht hatte. Sie hat nach dem Autoschlüssel gefragt, da war für beide klar, wir wollen Sex.» Nur fünf Minuten, nachdem sie sich in einem arabischen Lokal in Schlieren kennen gelernt hätten, habe sie mit ihm in den zweitürigen Mercedes eines Freundes steigen wollen. Der Verteidiger von Kiko, Valentin Landmann, sagte: «Es war ein einvernehmliches Schäferstündchen.» Notabene trotz Monatsblutung, die durch ein Gutachten bestätigt ist. Die Jugendliche sei richtig sexbesessen gewesen, führte Kiko aus.
Sex mit Kind: Hier gabs Freispruch
Auch nach seinem ersten Samenerguss habe sie unbedingt weitermachen wollen, immer weiter. Er habe Hautabschürfungen am Glied davongetragen. «Seine Schilderung ähnelt dem Drehbuch eines Pornofilms, von denen er vielleicht zu viele gesehen hat», sagte der Leitende Staatsanwalt, Markus Oertle. Er forderte vor Obergericht wiederum viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Also sechs Monate mehr, als schliesslich resultierten.
Der Grund für den Unterschied: Der Staatsanwalt wollte Kiko auch wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt sehen, da das Opfer jünger als 16 Jahre war. Wie schon das Bezirksgericht sprach ihn aber das Obergericht in diesem Punkt frei. Der Beschuldigte habe aufgrund des Erscheinungsbilds der 15-Jährigen, und weil das Schlieremer Ausgehlokal beim Eingang Alterskontrollen durchführt, davon ausgehen können, dass das Mädchen bereits über 16 Jahre alt ist.
Ansonsten waren sich Richter und Staatsanwalt einig: Hassan K. habe sein Opfer unter einem Vorwand nach draussen gelockt: Ihm sei schlecht gewesen, sie möge ihn doch an die frische Luft begleiten. Dann brachte K. sein Opfer dazu, mit ihm auf die Auto-Rückbank zu sitzen. Beim ersten Orgasmus habe er dann in seine Hand ejakuliert – ein nicht unwichtiges Detail: Schon bei der Vergewaltigung im Thurgau lief es so ab. Offenbar ein Muster.
Im Auto habe sie schliesslich versucht, ihn daran zu hindern, sie zu küssen, gab das Opfer mehrfach zu Protokoll. Zudem habe sie ihre Pobacken zusammengeklemmt, als er sich mit dem Finger in diesem Bereich zu schaffen versuchte. Und schliesslich habe sie ihre Beine zusammengepresst, um ihn an der Frontalpenetration zu hindern. «Das könnte auch erotisch gemeint sein», sagte Milieu-Anwalt Landmann dazu, «es gibt viele verschiedene Deutungen». In keiner Weise hätte dem Angeklagten bewusst werden können, dass das Mädchen dem Sex nicht zustimmte. Dabei knüpfte Landmann daran an, dass das Opfer kein ausdrückliches Nein über die Lippen brachte.
Auch Angela M. war am Gericht
Ein Ja hat Kiko von der Ex-Gefängnisaufseherin Angela M. erhalten, die ihm im Februar 2016 den Ausbruch aus dem Dietiker Gefängnis ermöglichte. Sie wohnte dem Prozess gestern als sogenannte Vertrauensperson des Beschuldigten bei. Nach dem Urteil durften sie sich kurz begrüssen – eine minutenlange intensive Umarmung, flankiert von vier Kantonspolizisten. Magdici steht also weiterhin zu ihrem Verlobten, einem Vergewaltiger.
Quelle: Aargauer Zeitung
Foto: Facebook / Kap ZH