Frau vergewaltigt: Irakern droht keine Abschiebung
Sie sollen eine 28 Jahre alte Deutsche nacheinander brutal vergewaltigt, nach der Tat auch noch Fotos von dem Opfer und einem ihrer Peiniger angefertigt und die Frau schließlich an einer Haltestelle ihrem Schicksal überlassen haben.
Neun Iraker sitzen seit Dienstag in Wien auf der Anklagebank, müssen sich nach der Gruppenvergewaltigung vor Gericht verantworten. Doch auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung samt Haftstrafe und Aberkennung des Asylstatus werden die mutmaßlichen Täter wohl nicht in ihre Heimat abgeschoben.
Keine Abschiebung wegen Todesstrafe?
Der Prozess wird am Donnerstag fortgeführt, am 2. März sollen die Urteile fallen. Doch auch bei einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung der Angeklagten sowie einer danach verhängten und verbüßten Haftstrafe liegt die Möglichkeit einer Abschiebung der mutmaßlichen Sextäter in weiter Ferne – auch wenn den Männern der Asylstatus aberkannt wird, berichtet die “Presse”.
Da nämlich im Irak 2004 die Todesstrafe wieder eingeführt wurde – diese war nach dem Sturz Saddam Husseins im Jahr 2003 zunächst abgeschafft worden –, wird eine Auslieferung seitens Österreichs in der Regel nicht durchgeführt.
Acht der insgesamt neun angeklagten Iraker zeigten sich am Dienstag, wie berichtet , nicht geständig und leugneten, die 28- Jährige vergewaltigt zu haben. Einer bestritt, überhaupt in der Wohnung, in der sich der schreckliche Vorfall in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 abgespielt hatte, gewesen zu sein. Ein weiterer will das Opfer erst am Morgen bemerkt und ihm lediglich beim Aufstehen geholfen haben. Einige der übrigen Beschuldigten gaben zwar zu, Sex mit der 28- Jährigen gehabt zu haben. Von Zwang sei aber keine Rede gewesen, vielmehr sei alles von der Frau ausgegangen.
Lediglich ein 31- Jähriger gestand vor Gericht unter Tränen, dass “wir alle einen großen Fehler gemacht haben”, er die Tat “zutiefst bereut” und sich schäme. Doch auch er gab zu Protokoll, dass er “keine Gewalt angewendet” habe, niemand die Frau gezwungen oder daran gehindert habe, “die Wohnung zu verlassen”.
Selfies von Opfer mit einem ihrer Peiniger
Laut Anklage hatte die 28- Jährige mit einer in Wien lebenden Freundin den Jahreswechsel gefeiert, wurde in den Nachtstunden vor einem Innenstadtlokal mit laut Anklage mehr als zwei Promille Alkohol im Blut von den Männern aufgelesen und in die Wohnung gebracht – mit nur einem Ziel, so die Staatsanwältin: Den Beschuldigten sei es von Anfang an um Sex gegangen. Erschütternd: Nach der Tat fertigte ein 31- jähriger mutmaßlicher Peiniger auch noch mehrere Selfies von sich und seinem Opfer an.
Keine Abschiebung wegen Todesstrafe?
Der Prozess wird am Donnerstag fortgeführt, am 2. März sollen die Urteile fallen. Doch auch bei einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung der Angeklagten sowie einer danach verhängten und verbüßten Haftstrafe liegt die Möglichkeit einer Abschiebung der mutmaßlichen Sextäter in weiter Ferne – auch wenn den Männern der Asylstatus aberkannt wird, berichtet die “Presse”. Da nämlich im Irak 2004 die Todesstrafe wieder eingeführt wurde – diese war nach dem Sturz Saddam Husseins im Jahr 2003 zunächst abgeschafft worden –, wird eine Auslieferung seitens Österreichs in der Regel nicht durchgeführt.
Quelle: Kronen Zeitung
Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER