Nach sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlung ordnet Richter Polizeigewahrsam an
Bitte warum wird der Somalia nicht sofort in Abschiebehaft genommen?
Wartet man erst bis schlimmere Taten geschehen, um dann zu sagen oh das hätte man nicht erwartet oder das konnte man nicht voraus sehen.
Nachdem ein 26-Jähriger mehrere Frauen auf dem Marktplatz belästigte und sich gegenüber einer Mitarbeiterin des Katholischen Krankenhauses entblößte, ordnete ein Gießener Richter gestern (24.01.2017) ein mehrtägiges Polizeigewahrsam an.
Der in Reiskirchen lebende und aus Somalia stammende Mann hielt sich in den Mittagsstunden auf dem Gießener Marktplatz auf. Einer Zivilstreife der Gießener Polizei fiel der 26-Jährige auf, als er von einer jungen Frau weggestoßen wurde und sie ihm nachrief: “das gibt’s doch nicht!”.
Die Polizisten sprachen die Frau auf ihr Verhalten an, worauf sie schilderte, soeben von dem Mann begrapscht worden zu sein. Zudem hatte er versucht ihrer Begleiterin eine Getränkedose aus der Handtasche zu stibitzen. Die beiden Polizisten holten den Täter ein und nahmen ihn fest.
Passanten bestätigten, dass der 26-Jährige gestern und auch Tage zuvor Frauen auf dem Marktplatz angesprochen und diese zum Teil verbal sexuell belästigt hatte.
Zudem meldete sich eine Mitarbeiterin des Katholischen Krankenhauses bei den Ordnungshütern und schilderte einen weiteren Fall des Täters. In den frühen Morgenstunden, gegen 06.15 Uhr entsorgte die 60-Jährige Müll vor dem Schwesterwohnheim in der Wilhelmstraße. Plötzlich stand ein Mann mit entblößtem Penis vor ihr und forderte sie auf diesen anzufassen.
Das resolute Opfer drohte mit der Polizei und der Mann machte sich aus dem Staub. Zweifelsfrei handelte es sich denselben Täter.
Der 26-Jährige wurde am Nachmittag einem Richter des Amtsgerichts Gießen vorgeführt. Dieser ordnete zur Verhinderung der Begehung weiterer Straftaten Polizeigewahrsam bis zum 27.01.2017 an. Anschließend transportierte ihn die Polizei nach Frankfurt, wo er im Gewahrsam des Polizeipräsidiums eingesetzt wurde. Ihn erwarten Strafen wegen sexueller Belästigung, Beleidigung auf sexueller Basis sowie exhibitionistischer Handlungen.
Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/3544171