Brutaler Brand-Angriff auf Obdachlosen werden die jungen Männer abgeschoben?

Brutaler Brand-Angriff auf Obdachlosen werden die jungen Männer abgeschoben?

In der Weihnachtsnacht hat in Berlin eine Gruppe junger Leute versucht, einen schlafenden Obdachlosen anzuzünden. Nur durch das beherzte Eingreifen von Passanten, die sofort die Flammen löschten, wurde der Mann nicht verletzt.

Nun sind gegen die mutmaßlichen Täter Haftbefehle erlassen worden. Der Vorwurf wiegt schwer: gemeinschaftlicher versuchter Mord. Bei einer Verurteilung drohen den Männern in jedem Fall Gefängnisstrafen.

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Tatverdächtigen um sechs Syrer und einen Mann aus Libyen. Laut den Ermittlern sind sie zwischen 15 und 21 Jahre alt und sollen zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein. Über den Aufenthaltsstatus der Verdächtigen machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Zwei Männer seien volljährig. Als Hauptverdächtiger gelte der 21-Jährige. Einige aus der Gruppe seien der Polizei bereits bekannt. Schwerwiegende Delikte sollen aber nicht darunter sein.

Drei Faktoren beeinflussen Strafmaß

Der Münchner Strafrechtsexperte Timo Westermann hält es für „sehr wahrscheinlich“, dass die Strafen im Falle einer Verurteilung „zwischen drei und sieben Jahren“ liegen würden. Westermann nannte drei Faktoren, die das Strafmaß wesentlich beeinflussen könnten:

  1. Dass sich alle freiwillig der Polizei gestellt hatten, deute daraufhin, dass sie auspacken wollen. Das helfe bei der schnellen Aufklärung der Tat.
  2. Der 21-jährige Hauptverdächtige könnte trotz seiner Volljährigkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn er beispielsweise nicht selbstständig gelebt hat.
  3. Entschuldigen sich die Täter beim Opfer, könnte sich das strafmildernd auswirken.

Werden die jungen Männer abgeschoben?

Die langjährige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John hat sich dafür ausgesprochen, die mutmaßlichen Täter aus dem Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße nach einem Urteil außer Landes zu bringen. Doch geht das überhaupt?

Der Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen ist unterschiedlich:

Sie sind zum Teil noch im Asylverfahren. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung und einem Strafmaß von zwei Jahren sieht das Gesetz eine Ausweisung vor.

Damit verliert die Person ihren gültigen Aufenthaltstitel. Das bedeutet aber nicht, dass sie automatisch abgeschoben wird.

Drohen im Herkunftsland asylrelevante Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung, so darf die Abschiebung nicht durchgeführt werden.

Die Betroffenen verlieren dann zwar ihr Aufenthaltsrecht, aber bleiben geduldet in Deutschland – je nach Strafe möglicherweise im Gefängnis.

Da sechs der sieben Tatverdächtigen aus Syrien stammen, ist es unwahrscheinlich, dass sie abgeschoben werden – Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte im August “ausgeschlossen, dass wir Menschen in Bürgerkriegsgebiete zurückschicken”.

Quelle: Focus

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