
14-Jährige beschuldigte Straßenbahnfahrer zu Unrecht
Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Straßenbahnfahrer soll sich im Köpenicker Ortsteil Friedrichshagen angeblich geweigert haben, eine 14-Jährige zu befördern, weil sie ein Kopftuch trug – ein Fall, der Schlagzeilen machte.
Doch der Vorwurf, der geeignet ist, einen Menschen beruflich zu ruinieren, stimmt wohl nicht.
Am Mittwoch hatte die Polizei in ihrer Pressemitteilung folgendes gemeldet: Eine 14-Jährige habe angegeben, sie sei am Dienstag an der Bölschestraße in eine Straßenbahn gestiegen. Der Fahrer soll sie per Lautsprecher aufgefordert haben, wieder auszusteigen, da niemand von ihm befördert werde, der ein Kopftuch trägt. Die Jugendliche habe von keinem der anderen Fahrgäste Unterstützung erhalten und sei daraufhin „verunsichert ausgestiegen“. Anschließend teilte sie den Vorfall einer Erwachsenen mit, die bei der Polizei Anzeige erstattete. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen, dem Straßenbahnfahrer drohten scharfe Konsequenzen – von der Abmahnung bis zum Rauswurf.
Zeugin meldet sich
Inzwischen meldete sich eine Zeugin auf Facebook: Das Mädchen habe in der Tramlinie 60 mit ihrer Freundin Döner gegessen, schreibt sie. Der Bahnfahrer habe mehrfach gefordert, dass draußen gegessen wird. Daraufhin habe die Freundin ihren Döner weggepackt. „Sie hat allerdings weiter gegessen und sich nicht mal im Ansatz für die Worte des Bahnfahrers interessiert. Nachdem er sich drei Mal wiederholt hatte, meinte er, dass das Mädchen mit dem weißen Kopftuch doch bitte aussteigen solle und ihren Döner dort essen solle. Mehr war nicht.“ Die Zeugin meldete sich mittlerweile auch bei der Polizei.
Nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz deckt sich diese Darstellung mit den ausgewerteten Videoaufnahmen aus der Straßenbahn. Diese zeigen, wie die beiden Mädchen mehrmals nach oben in Richtung der Lautsprecher schauen. Laut Reetz sagte der Fahrer: „Das Mädchen mit dem weißen Kopftuch möchte doch bitte seinen Döner draußen essen.“ Der Mann hat lediglich die Beförderungsbestimmungen der BVG durchgesetzt.
Quelle: Berliner Zeitung