Übergriff an Silvester Belästigung aus Rache – Flüchtling zu Geldstrafe verurteilt

Übergriff an Silvester Belästigung aus Rache – Flüchtling zu Geldstrafe verurteilt

Das Bensberger Amtsgericht hat einen 28-jährigen Iraker zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Beleidigung verurteilt. Laut Staatsanwältin hatte der Angeklagte in der Silvesternacht an der Theke der Gladbacher Gaststätte Paas einer 19-Jährigen gegen 2.15 Uhr mit der rechten Hand zwischen die Beine gegriffen.

Vor der Tür soll er die junge Frau ein weiteres Mal bedrängt haben, woraufhin ihm der Bruder des Opfers die Nase gebrochen haben soll.

Tat aus Rache begangen

Der Angeklagte, der im November 2015 mit seiner Frau und seinen fünf Kindern eingereist war, ließ durch einen Dolmetscher erklären, dass er Silvester ausgegangen sei, um zu sehen, wie die Deutschen feiern. In der Gaststätte sei er von dem Bruder des Opfers beleidigt worden. Er verstehe zwar kein Deutsch, aber das Wort „Terrorist“ sei ihm geläufig. Er habe gewusst, dass die Frau zu dem Bruder gehöre, und habe ihr in den Schritt gefasst, um sich zu rächen.

Immer wieder betonte der Angeklagte sein schweres Schicksal, die Jesiden seien nicht nur Krieg, sondern auch Vergewaltigung und Totschlag ausgesetzt gewesen. Auf der Flucht habe die Familie in Zelten hausen müssen. „Ist Ihnen klar, dass die Silvesternacht das Bild von Flüchtlingen stark beeinflusst hat?“, fragte Strafrichter Reinhard Bohn. „Ich sehe auch, wie respektvoll hier miteinander umgegangen wird, selbst mit Tieren. Ich habe mich geändert, ich bin ein anderer Mensch geworden“, ließ der Angeklagte erklären. Eine Entschuldigung an das Opfer blieb aus, stattdessen entschuldigte er sich bei der Familie des Opfers.

Angeklagter bricht in Tränen aus

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwältin, die eine Strafe von 2400 Euro gefordert hatte. Bei der Summe war der Angeklagte in Tränen ausgebrochen. Der Richter befand, dass zwar 60 Tagessätze richtig seien, setzte den Tagessatz aber auf zehn statt wie die Staatsanwältin auf 40 Euro an.

Quelle:Kölner Stadt Anzeiger

Foto: Ralf Krieger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen