Täter lockte behindertes Mädchen mit Eis
Er habe seine Hose nicht heruntergezogen, so der 27 jährige aus Jemen vor Gericht. Der Rest der Vorwürfe stimmen wohl
Der Täter trifft das Mädchen im April 2014 vor dem Köthener Bahnhof. Die damals 13jährige hat Durst. Der Jemener kauft ein Getränk und ein Eis. Das geistig behinderte Mädchen fast Vertrauen und geht mit ihm mit. Er verlangte Sex – berührte das Mädchen unsittlich, küsste sie mit Zungenschlag, biss sie, rieb sich an ihr. Das Mädchen lief nach der Tortour weg.
Der Tatvorwurf gegenüber den Studenten sexueller Missbrauch eines Kindes. Das Strafgesetzbuch sieht dafür Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Der gebürtige Mann aus Jemen gesteht die Tat, was in der Urteilsfindung berücksichtigt wird und dem Mädchen die aussage vor Gericht erspart werden kann.
Das Urteil:
Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Täter muss die Verfahrenskosten tragen und dem Opfer zusätzlich 500 Euro überweisen, zahlbar in 20 Monatsraten.
Zudem ist er verpflichtet, dem Gericht in den zwei Jahren Bewährungszeitraum unaufgefordert mitzuteilen, wenn er seinen Wohnort ändert.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Täter ist mittlerweile verheiratet und hat ein Kind.
Quelle: Preussischer Anzeiger