Justizminister Maas verteidigt Ausnahmen für Kinderehen
Angesichts der massiven Kritik aus der Union hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die von ihm geplanten Ausnahmen im neuen Gesetz gegen Kinderehen verteidigt. Maas stellte am Dienstag in Berlin klar, dass auch er Ehen von unter 16-jährigen nicht anerkennen und für nichtig erklären lassen will.
Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren aber könne es “Ausnahmesituationen” geben, sagte der Minister. Insbesondere wenn es bereits Kinder aus der Beziehung gebe, müsse geprüft werden, ob es “besondere Ausnahmegründe” gebe, die “die Aufrechterhaltung der Ehe als sinnvoll erscheinen lassen”, sagte Maas.
Er wies darauf hin, dass die Mädchen und jungen Frauen “keinerlei Unterhaltsansprüche aus der Ehe” hätten, wenn diese von vornherein für nichtig erklärt werde. “Auch die Interessen der Frau müssen da eine Rolle spielen”, forderte Maas. Deswegen solle “im Regelfall” die Ehe von Unter-18-Jährigen aufgehoben werden, “es sei denn, es gibt besondere Fälle, die sich aus dem Kindeswohl ergeben”.
Union kritisiert Maas-Plan: “Nicht akzeptabel”
Maas will bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf für das Verbot von Kinderehen auf den Weg bringen. Am Freitag bekannt gewordene Pläne des Ministers waren auf scharfe Kritik der Union gestoßen.
Die CDU-Vizevorsitzende Julia Klöckner nannte Maas’ Pläne “zu ängstlich, halbherzig und deshalb nicht akzeptabel”. Klöckner kritisierte, Maas habe einen Entwurf vorgelegt, der offensichtlich vor dem Skandal des Kindesmissbrauchs durch Zwangsehen kapituliere. Der Staat legalisiere damit Ehen, in die Mädchen, die oft nicht älter als elf Jahre seien, von ihren Familien gezwungen würden. Die Union will ein grundsätzliches Aus für Ehen unter 18 Jahren.
1500 verheiratete Kinder und Jugendliche in Deutschland
In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist.
Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.