Flüchtling vergewaltigt 4-Jährigen – Freispruch!

Flüchtling vergewaltigt 4-Jährigen – Freispruch!

Ein 22-Jähriger hat einen Vierjährigen auf der Toilette eines Flüchtlingsheims vergewaltigt. Ein 29-Jähriger stand unter Verdacht, Schmiere gestanden zu haben. Nun gab es eine Haftstrafe und einen Freispruch.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines vierjährigen Jungen in einer Flüchtlingsunterkunft bei Neumünster muss ein 22-Jähriger zwei Jahre und vier Monate in Haft. Einen 29-jährigen Landsmann sprach das Kieler Landgericht am Donnerstag aus Mangel an Beweisen frei.

Ihm sei die angeklagte Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker am Donnerstag und widersprach damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Die Kammer habe angesichts der Beweislage „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheiden müssen, sagte Becker.

Eindeutige DNA-Spuren

Dagegen stehe die Schuld des 22-Jährigen zweifelsfrei fest, sagte der Richter. Der Angeklagte verging sich demnach am 29. März in einer Toilette der Landesunterkunft in Boostedt bei Neumünster an seinem vierjährigen Opfer. Er wurde durch die Aussagen des kleinen Jungen und durch eindeutige DNA-Spuren belastet, sagte der Vorsitzende.

Die Darstellung des Angeklagten, er habe dem Vierjährigen nur auf die Toilette geholfen, sei als Schutzbehauptung zu bewerten. Schon der DNA-Gutachter hatte angesichts der Spurenlage die Darstellung des 22-Jährigen als hochgradig unwahrscheinlich bezeichnet.

Aussage reicht nicht aus

Beide Angeklagten hatten die Tat bestritten. Beide haben Asylanträge gestellt. Sie stammen aus Afghanistan, das Opfer und dessen Familie aus dem Irak. Die Ehefrau des 29-Jährigen soll mit einem Kind in Dänemark leben und dort bereits Asyl erhalten haben.

Laut Anklage hatte der 29-Jährige bei der Tat Schmiere gestanden. Die Aussagen des heute neunjährigen Bruders des Opfers reichten aber für eine Verurteilung nicht aus, sagte der Vorsitzende. „Es ist unklar geblieben, ob er wirklich der zweite Mann war“, sagte Becker. Der 29-Jährige erhält nun Entschädigung für Festnahme und Untersuchungshaft.

Anklage geht in Revision

Die Anklagebehörde hatte für den 22-jährigen zwei Jahre und zehn Monate Haft und für den 29-Jährigen eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren beantragt.

Sie kündigte nach dem Urteil umgehend an, Revision zu prüfen: „Wir halten mit guten Argumenten die Täterschaft des Angeklagten für erwiesen“, sagte Staatsanwältin Barbara Gradl-Matusek.

Die Anklage gehe weiter davon aus, dass der 29-jährige den Bruder des Opfers bedrohte und Beihilfe leistete. Das Kind hatte den Vater alarmiert, der seinen vierjährigen Sohn dann mit 22-Jährigen auf der Toilette fand. Dessen Verteidiger will das Urteil anfechten.

Quelle: Migrantenschreck

” Solche Urteile machen uns sprachlos”

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