Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt

Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt

Es war ein ganz besonders abscheuliches Verbrechen, das sich Ende März in einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) abspielte. Dort hatte Jama B. (22) einen vierjährigen Jungen aus dem Irak aufgefordert, ihm in eine Toilettenkabine zu folgen. In dem abgeschlossenen Raum führte er sein Glied in den Mund des Kindes und ejakulierte dann außerhalb.

Kurz darauf wurde der Mann mit noch heruntergelassener Hose vom Vater des Kindes gestellt. Der alarmierte Sicherheitsdienst verständigte die Polizei, die Beamten nahmen den Afghanen fest. Ein zweiter Mann, Sohrab S. (29), der während der Tat vor der Tür Schmiere gestanden haben soll, wurde ebenfalls verhaftet.

Während des anschließenden Prozesses tönte Jama B. noch, dass er in Afghanistan ein bekannter Mann sei: „Ich bin ein Superstar, ein Sänger.“ Er sei von der Persönlichkeit her kein Mensch, der fähig wäre zu dem, was ihm vorgeworfen wird. Weiter berichtete er, dass er vor dem Geschehen Alkohol getrunken habe, sich aber unter Kontrolle gehabt habe. Reue zeigte er vor Gericht keine.

Am Donnerstag urteilte dann das Landgericht Kiel: zwei Jahre und vier Monate Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs für Jama B., sein mutmaßlicher Helfer wurde freigesprochen.

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Ein Urteil, das erst einmal fassungslos macht. Und viele Fragen aufwirft. BamS hat sie den Verantwortlichen gestellt:

Ein Mann steckt einem Kind seinen Penis in den Mund. Wieso ist das „nur“ schwerer sexueller Missbrauch – und keine Vergewaltigung?

Oberstaatsanwalt Axel Bieler zu BamS: „Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung – wie ‚Nimm ihn in den Mund‘ – gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch ‚nur‘ wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt. Für den Strafrahmen spielt das aber keine Rolle: Wie bei einer Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre, die Höchststrafe 15 Jahre Haft.“

Warum ist die Strafe so gering?

Karin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel: „Das Gericht hat keine strafschärfenden Gründe, wie zum Beispiel Vorstrafen, beim Angeklagten festgestellt. Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“

Wieso wurde der zweite Angeklagte freigesprochen?

Sohrab S. kam aus Mangel an Beweisen frei. Ihm sei die angeklagte Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker. Die Kammer habe angesichts der Beweislage „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheiden müssen.

Wie geht es dem Jungen heute?

Rechtsanwalt Peter Boysen, der die Familie des Kindes vor Gericht vertrat: „Es war ein einmaliger Akt, der auch nicht sehr lange gedauert hat und dem Kind hoffentlich nicht langfristig schaden wird. Daher gibt es auch für uns keinen Grund, sich über das Urteil zu beschweren, auch wenn es vielleicht ein halbes Jahr länger hätte sein können. Ich habe den Eltern deswegen auch nicht geraten, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Dem Jungen geht es heute wieder besser, er befindet sich aber noch in therapeutischer Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Familie ist froh, aus dem Heim raus zu sein. Sie lebt heute in einer eigenen Wohnung in Norddeutschland.“

Wird der Täter jetzt abgeschoben?

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Staatsanwalt und Verteidigung prüfen eine Revision. Erst danach kann der Flüchtlingsstatus aberkannt und der Täter abgeschoben werden.

Quelle: Bild

Foto: dpa

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