19-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt
Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich Ende 2014 kennengelernt. Im Februar 2015 kam es bei einem Treffen zu einmaligem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Zur Tat selbst machten die beiden unterschiedliche Angaben. Der Angeklagte beschrieb ein weiteres Mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, bei dem ihm kein entgegenstehender Wille aufgefallen sei, während die junge Frau von einer Vergewaltigung sprach.
Das Opfer hatte die Tat nicht sofort angezeigt, da sie sich geschämt habe. Erst als sie nach einem späteren Nervenzusammenbruch ins Klinikum kam und sich den Ärzten offenbarte, kam es zur Anzeige.
Wie das Gericht später in seiner Urteilsbegründung ausführte, erachtete es die Aussage der Zeugin als in sich konsistent und glaubhaft und die Zeugin selbst für glaubwürdig.
So erhöhte die Jugendkammer unter Anwendung von Jugendstrafrecht die frühere Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten um weitere zwei Jahre und folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Der Verteidiger hingegen hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.