Zwei Jahre Bewährungsstrafe nach schwerer Vergewaltigung
Vor Gericht machten Ehefrau und Kinder des Angeklagten vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schwiegen. An einer Bestrafung des Angeklagten seien sie nicht interessiert. “Das Scheidungsverfahren des Ehepaares läuft bereits”, erklärte der psychiatrische Sachverständige. Seit vier Jahren sei der schwer kranke Angeklagte nicht mehr in der Lage, belastende körperliche Arbeit zu verrichten. Erblich bedingt leide der 45-Jährige an spastischen Lähmungen an den Beinen und einer Störung des Kleinhirns, zudem an depressiven Verstimmungen, so das Gutachten. Er sei nicht der klassische Vergewaltiger. Von der Familie habe er sich ausgegrenzt und nicht mehr respektiert gefühlt. An dem Tattag habe er mit seiner Ehefrau vor allem reden wollen, hieß es im Gutachten. Der Angeklagte, der in einer Tagesklinik behandelt wird, sei nur eingeschränkt schuldfähig.
Das Gericht schloss sich dem Gutachter an und verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung. Die Richter werteten die Tat des noch nie bestraften Mannes als minder schwer. Er muss sich weiter in der Tagesklinik psychiatrisch behandeln lassen, so die Auflage. Persönlicher Kontakt zur Ehefrau wird untersagt. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.