
Silvester-Grinser legt Berufung ein
So gut war er gelaunt, grinste, machte Faxen. Hassan T. (27) feierte seine neugewonnene Freiheit. „Hab doch nix gemacht“, sagte er lachend.
Nach vier Monaten U-Haft war der Silvester-Grinser wieder auf freiem Fuß. Denn vom Amtsgericht hatte er ein Jahr Haft auf Bewährung bekommen.
Doch das scheint ihm noch zu viel zu sein. Hassan T. hat Berufung gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung eingelegt.
Auch die Staatsanwaltschaft will es nun überprüfen lassen. Bedeutet: Es könnte beim neuen Prozess auch ein härteres Urteil für den Algerier rauskommen.
Dreist hatten sich Hassan T. aus Algerien und der Iraker Hussein A. (21, ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung) laut Anklage in der Silvesternacht mit zwei jungen Frauen fotografieren lassen.
Als der Jüngere ein Opfer küsste und ihm über das Gesicht leckte, soll Hassan T. den Begleiter abgelenkt haben.
Dann soll er dem Mann 5000 Euro angeboten haben:
Sein Verteidiger Dr. Mario Geuenich hatte im Prozess versichert: “Er ist unschuldig. Er ist verheiratet, führt ein normales Leben.“