Vergewaltigung in Sakristei: Sechs Jahre Haft

Vergewaltigung in Sakristei: Sechs Jahre Haft

Weil er eine geistig leicht beeinträchtigte Frau (58), die in einer Kirche in der Weststeiermark gerade den Rosenkranz gebetet hatte, in die Sakristei gezerrt und vergewaltigt haben soll, ist ein 26- Jähriger am Donnerstag in Graz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Schöffengerichts ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der vor der Tat in der Kirche seine Notdurft verrichtet hatte, wollte von Beginn nichts von der Vergewaltigung wissen. Auf dem Heimweg von einer Zechtour hätte er vielmehr die 58- Jährige auf der Straße angesprochen und gefragt, ob sie Sex will. “Ist das Ihre übliche Art, Passantinnen anzusprechen, die doppelt so alt sind wie Sie?”, interessiert Richter Martin Wolf. “Ja”, erklärt der 26- Jährige stolz, da hätte er oft Erfolg. Alles sei ganz freiwillig gewesen.

Aussagetächtigkeit nicht beeinträchtigt

Auf Antrag der Verteidigerin hat gestern ein klinischer Psychologe die Frage nach der Aussagetüchtigkeit des Opfers, das an Schizomanie leidet, beantwortet und festgestellt, dass die 58- Jährige keine groben Einschränkungen aufweise.

Das (nicht rechtskräftige) Urteil: sechs Jahre unbedingte Haft. Der vorbestrafte Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Quelle: http://www.krone.at/Steiermark/Vergewaltigung_in_Sakristei_Sechs_Jahre_Haft-Nicht_rechtskraeftig-Story-515533

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