Strafrechtler erläutert das milde Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess

Strafrechtler erläutert das milde Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess

Das milde Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess wirft Fragen auf. Walter Perron, Strafrechtsprofessor an der Uni Freiburg, erklärt, warum die Absprache im Prozess entscheidend war.

“Absprache im Prozess?”

BZ: Herr Perron, das Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess löst bei manchem Beobachter Befremden aus. Wie kann es sein, dass ein junger Mann, der eine Jugendliche vergewaltigt hat, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt?

Perron: Klar, für den Betrachter dürfte dieses Urteil fast schon wirken wie eine Einladung, solche Taten zu begehen. Denn in den Augen vieler ist eine Bewährungsstrafe keine richtige Strafe. Entscheidend für den 20-Jährigen ist, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Andernfalls hätte er für diese Tat mindestens zwei Jahre Haft bekommen. Es handelte sich ja um eine sexuelle Nötigung in besonders schwerem Fall. Die sexuellen Praktiken waren erniedrigend, dazu kommt, dass die Vergewaltigung gemeinschaftlich begangen wurde. Mildernde Umstände sind nach den mir verfügbaren Informationen keine zu erkennen. Insofern hätte der Täter wohl deutlich länger als zwei Jahre ins Gefängnis gemusst. Die Höchststrafe für dieses Delikt beträgt in Deutschland übrigens 15 Jahre Haft. Da aber das Jugendstrafrecht eingreift, ist der Richter ziemlich frei, weil er nicht mehr an bestimmte Strafrahmen gebunden ist.

“Dass die Jungs ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen haben, darf man nicht unterschätzen.”

BZ: Die drei Jugendlichen, 14 und 15 Jahre alt, bekamen ebenfalls Bewährungsstrafen von 14 und 17 Monaten. Wie ist das einzuordnen?

Perron: Hier haben wir es mit jugendlichen Ersttätern zu tun, die gerade die Strafmündigkeitsgrenze überschritten haben. Für sie ist dies schon eine kräftige Strafe, sicherlich für eine schlimme Tat. Dass die Jungs ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen haben, darf man nicht unterschätzen. Trotzdem vermute ich, dass auch bei ihnen die Verständigung eine wichtige Rolle gespielt hat. Für die beiden Opfer war es sehr wichtig, dass sie nicht als Zeuginnen im Prozess auftreten mussten – gerade, nachdem die Boulevardpresse intime Details zur Tat veröffentlicht hatte. Das Zustandekommen der Verständigung hat das Gericht mit Sicherheit honoriert.

BZ: Wäre diese Verständigung nicht hinfällig gewesen? Die Vergewaltigung ist ja anhand von DNA-Spuren leicht nachweisbar. Warum lässt das Gericht soviel Milde walten, nur weil die Angeklagten etwas zugeben, was ohnehin schon auf der Hand liegt?

Perron: Das ist ohne Zweifel eine missliche Situation. Gerade Opfer von sexueller Gewalt können von dieser Verständigung profitieren, weil ihnen so das erneute Durchleiden der Tat im Gerichtssaal erspart bleibt. Der Täter allerdings erhält eine Art Erpressungspotenzial: Er bietet das Geständnis nur für den Fall an, dass ihm eine Bewährungsstrafe zugesagt wird. Die Opfer stehen vor der Frage, was ihnen lieber ist: Dass der Täter relativ mild davonkommt oder dass sie in der unangenehmen Verhandlung als Zeuginnen aussagen und sich den Fragen auch der Verteidiger stellen müssen. Ohne die Verständigung wären die Strafen sicherlich härter ausgefallen. Allerdings dürfte das Urteil für die vier Syrer auch sehr negative Konsequenzen haben für ihr weiteres Leben in Deutschland.

“Die Bürger könnten das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, weil sie solch ein mildes Urteil als Einladung zur Nachahmung begreifen.”

BZ: Finden Sie die abschreckende Wirkung des Urteils ausreichend?

Perron: Abschreckung setzt voraus, dass jemand, der solch eine Tat begehen will, Chancen und Risiken rational kalkuliert. Solche Erwägungen spielen bei Vergewaltigern kaum eine Rolle. Auch höhere Strafen würden potenzielle Täter nur gering abschrecken. Wenn überhaupt, dürfte für so jemanden die Entdeckungswahrscheinlichkeit der Tat von Interesse sein. Und die ist ja bei einer Vergewaltigung hoch. Es geht hier also nicht um Abschreckung sondern eher um die Frage, wie die Bevölkerung solch ein Urteil auffasst. Die Bürger könnten das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, weil sie solch ein mildes Urteil als Einladung zur Nachahmung begreifen. Dann wird die Forderung nach härteren Sanktionen laut – der Staat dürfe sich solche Taten nicht bieten lassen, im Gegenteil, er müsse opferwirksam schützen. Insofern können zu milde Urteile durchaus Schaden anrichten.

Quelle: http://www.badische-zeitung.de/strafrechtler-erlaeutert-das-milde-urteil-im-weiler-vergewaltigungsprozess

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