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Month: August 2019

Schüler beschweren sich: Wir wurden zur Toleranz-Demo gezwungen

Schüler beschweren sich: Wir wurden zur Toleranz-Demo gezwungen

“Schwere Vorwürfe nach Lübecker Schülerdemo: 1000 Schüler der fünf Europaschulen demonstrierten am Mittwoch vergangener Woche mit Plakaten für Freiheit, Toleranz, Weltoffenheit, Vielfalt und Respekt, wie die Online-Ausgabe der “Lübecker Nachrichten” berichtet. Die positive Bilanz von Schule und Polizei wird nun überschattet.

Die Facebook-Seite der Zeitung wird von kritischen Kommentaren geflutet. “Das war eine Zwangsveranstaltung für uns Schüler. Ich musste da hin und meine Anwesenheit wurde überprüft!”, schreibt ein Schüler und fügt an: “Ich denke, wenn es keine Pflicht gewesen wäre, dann hätte man nur die Hälfte der Menschen dort angetroffen. ”

https://m.focus.de/panorama/welt/europaschulen-in-luebeck-1000-schueler-auf-demo-fuer-toleranz-weil-sie-mussten_id_4431538.html?fbclid=IwAR0hRIlOg5OGovtlKJ3sYFIH9AHzYXHXU_heHSeihNvhLqdjCMadjlM_ZSM

§8 Mitgliedschaft im Elternbeirat, Ausschluss.

§8 Mitgliedschaft im Elternbeirat, Ausschluss.

Das Foto haben wir im Netz gefunden, mit dem Text dazu
“Heute beim Elternabend im Kiga:
Eltern die rechtsextremistisch oder rassistisch sind, Eltern die verfassungswidrige Tätowierungen haben oder Äußerungen dementsprechend machen, sind ausgeschlossen an der Wahl zum Elternkuratorium mitzuwirken.”
Und es stimmt es steht so geschrieben, wir haben gesucht. Wir denken das es für alle Kiga`s diese Satzung gibt, sollte es nicht so sein schreibt es uns bitte.

http://www.kindergarten-pusteblume.e-kita.de/uimg/u63/Satzung-Elternbeirat.pdf?fbclid=IwAR2O1xDloL_INl_xhRN2uX3NSPR0cisazAysPdbIrphWP2QAuOzwmx3fRuc

Herkunftsnennung Ausnahme, nicht die Regel

Herkunftsnennung Ausnahme, nicht die Regel

Der Deutsche Journalisten-Verband hält daran fest, dass die ethnische Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern in Medien die Ausnahme bleiben muss und nicht zur Regel werden darf.

https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/ausnahme-nicht-regel.html?fbclid=IwAR0DuSoAf2YW797A1wwVuIOiZ49EIy5UjJxL9oE6ADKiEc5Npz1WFN9oOUE

21-Jähriger tötet Schwangere (45) mit einer Machete

21-Jähriger tötet Schwangere (45) mit einer Machete

21-jähriger Flüchtling aus Syrien tötet in Reutlingen schwangere Kollegin mit einer Machete und verletzt zwei Menschen schwer. Ein Augenzeuge stoppt ihn mit seinem BMW.

Wieder eine grausige Bluttat. Tatwaffe: eine Machete mit 40 cm langer Klinge. Damit hat am Sonntag ein Mann in Reutlingen (40 km von Stuttgart entfernt) eine Frau getötet und zwei Menschen verletzt. Die Polizei ermittelt wegen einer Beziehungstat.

Der Täter war gegen 16.21 Uhr in einen Dönerladen in der Reutlinger Innenstadt gestürmt. Seit wenigen Wochen arbeitete der Mann dort als Aushilfe im Service. Der Mann ist ein 21-jähriger Flüchtling aus Syrien, er war der Polizei wegen mehrerer Körperverletzungen bereits bekannt. Seine Kollegen beschrieben ihn dagegen als freundlich.

Laut „Stuttgarter Zeitung“ habe der Mann, der vor eineinhalb Jahren allein aus Syrien nach Deutschland gekommen sei, in dem Imbiss sofort die Machete gezückt und über dem Kopf geschwungen.

Möglicherweise suchte er dort die Geschirrspülerin des Ladens, eine Polin, die schwanger war. Der Täter habe sich bereits vor Monaten im Lokal in die Frau verliebt, sagte ein Angestellter zur „Stuttgarter Zeitung“. Offenbar erwiderte sie seine Liebe nicht. Nahm er ihr deshalb das Leben?

Als der Täter die Frau im Imbiss nicht antraf, rannte er wütend raus in Richtung des nahegelegenen Busbahnhofs. Dort stand die Schwangere. Beide gerieten in Streit. Der Mann schlug mit der Machete zu und tötete die Frau. Zahlreiche Passanten wurden Augenzeugen der Tat.

Der Mann rannte weg und verletzte auf seiner Flucht noch zwei weitere Menschen, die zufällig seinen Weg kreuzten. Einer Frau schlug er mit der Machete ins Gesicht, verletzte sie schwer, dann attackierte er einen Mann. Ein Augenzeuge zu BILD: „Der Täter war völlig von Sinnen. Er rannte mit seiner Machete sogar einem Streifenwagen hinterher.“

Ein Autofahrer, Alper M. (21), stoppte den Täter dann. Der Sohn eines Dönerbuden-Inhabers hatte die Bluttat zuvor gesehen und seinen weißen 1er-BMW gezielt auf den Angreifer gesteuert und ihn bewusst umgefahren.

Ihm ist es wohl zu verdanken, dass nicht noch mehr Menschen verletzt wurden. Verletzt blieb der Syrer auf dem Boden liegen, bevor er von herbeirennenden Polizisten festgenommen werden konnte. Der Täter musste leicht verletzt ärztlich behandelt werden.

Es gibt laut Polizei keine Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund der Tat!

https://www.bz-berlin.de/deutschland/reutlingen-21-jaehriger-toetet-schwangere-mit-einer-machete?fbclid=IwAR0TrYfsw7N1cLkfDmb_skijsbbLB9gkN9ekK0UBeMjjEbq7u5iLGyuI6tk

JVA Memmingen: Ausbrecher weiter auf der Flucht

JVA Memmingen: Ausbrecher weiter auf der Flucht

Nach dem Ausbruch von zwei Häftlingen aus der Justizvollzugsanstalt Memmingen hat die Polizei Fahndungsfotos veröffentlicht. Die beiden sind weiter auf der Flucht. Die Polizei warnt davor, sich den Männern zu nähern.

Sie sind weiter auf Flucht: Am Sonntagnachmittag gelang zwei inhaftierten Männern während eines Hofganges die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Memmingen. Die 36- und 37-jährigen Männer überwanden die Gefängnismauer und flüchteten zu Fuß in Richtung der nahe gelegenen Bahnstrecke. Zuletzt gesehen wurden die beiden Flüchtigen im Bereich Schwesternstraße.

Polizei gibt Fahndungsbilder heraus

Die sofort großräumig angelegte Suche der Polizei blieb allerdings bislang erfolglos. Man werde jetzt gezielt fahnden, sagte die Polizei gegenüber dem BR. Die Polizei hat nun Fahndungsbilder der beiden Männer veröffentlicht, die wegen Raub- bzw. Eigentumsdelikten inhaftiert waren.

Geflüchteter Häftling Gökhan Günbeyi

Bei den Männern handelt es sich um den 36-jährigen, türkischen Staatsangehörigen Gökhan Günbeyi. Er ist 177 cm groß und hat eine kräftige Statur. Nach der Flucht soll er seine Anstaltskleidung ausgezogen und zuletzt ein schwarzes T-Shirt, eine weiße kurze Sporthose und schwarze Sportschuhe der Marke Puma getragen haben. Die Polizei vermutet, dass er eine frische, blutende Verletzung am linken Arm hat.

Geflüchteter Häftling Vaja Burjanadze

Bei dem zweiten Flüchtigen handelt es sich um den 37-jährigen, georgischen Staatsangehörigen Vaja Burjanadze. Er ist ebenfalls 177 cm groß, hat eine kräftige Statur und trägt schwarze kurze Haare. Zuletzt trug er ein graublaues T-Shirt, eine blaue lange Hose, sowie schwarze Schuhe. Dabei handelt es sich um Anstaltskleidung.

Polizei bittet um Vorsicht und Hinweise

Die Polizei bittet die Bürger darum, sich den Geflüchteten nicht zu nähern, sondern sofort die Notrufnummer 110 zu wählen. Hinweise, insbesondere zum aktuellen Aufenthaltsort der beiden Männer, werden von der Polizei Memmingen unter der Telefonnummer 08331/100-0 entgegengenommen.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/jva-memmingen-ausbrecher-weiter-auf-der-flucht,RYF8HS1

Opfer muss Ordnungsgeld zahlen Freispruch nach brutaler Attacke in den Köln-Arcaden

Opfer muss Ordnungsgeld zahlen Freispruch nach brutaler Attacke in den Köln-Arcaden

Mit einem Freispruch ist für Ali S. (alle Namen geändert) ein Prozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Landgericht zu Ende gegangen.
S. hatte im Zustand der Schuldunfähigkeit im Einkaufszentrum Köln-Arkaden in Kalk einem jungen Mann, der sich auf einer Bank in der Einkaufsmeile ausruhte, grundlos und völlig unvermittelt einen Schlag ins Gesicht versetzt.
Der Gewaltausbruch war so heftig, dass der 24-Jährige mit Verdacht auf Schädelhirntrauma ins Krankenhaus kam und anschließend zwei Wochen arbeitsunfähig war.

Der Täter hatte im Prozess ausgesagt, er habe Stimmen gehört.
Er leidet seit Jahren an Schizophrenie und ist auf Medikamente angewiesen, deren Einnahme er nach eigener Aussage hin und wieder aussetzt, weil er sie nicht so gut verträgt.

„Nicht gefährlich genug“

Das Gericht hatte die Frage nach einer Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einweisung zunächst geprüft und dann verneint, weil die Tat für einen derartig einschneidenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen nicht schwerwiegend genug sei, hieß es im Urteil. „Wir konnten keine Gefährlichkeitsprognose sehen“, sagte der Richter und bezog sich damit auf die Aussagen eines Psychiaters, der ebenfalls die Taten des Angeklagten als „nicht gefährlich genug“ einstufte.

Auch habe sich S. nach der Tat aus eigenem Antrieb in ärztliche Behandlung begeben, ein Zeichen für eine positive Auseinandersetzung mit der chronischen Erkrankung. Zudem seien die Taten – es gab noch eine Auseinandersetzung mit einem Hausmeister, den S. am Auge verletzt hatte – „nie eskaliert“, sondern jeweils eher einfache Schläge ins Gesicht gewesen. Mit dem Freispruch endet für S. der Fall ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen. „Damit muss die Gesellschaft leben“ hieß es im Gerichtssaal.

Allerdings hielt die Kammer im Urteil fest, dass die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für S. angeregt werden soll. Dies wiederum liegt im Ermessensspielraum des Amtsgerichts, das für Betreuungsangelegenheiten zuständig ist.

Opfer muss Ordnungsgeld zahlen

Bestraft hingegen wurde das Opfer.

Er war als Zeuge zur Verhandlung geladen, fehlte allerdings unentschuldigt. Auch sein Anwalt, den er mit einer Schmerzensgeldforderung beauftragt hatte, wusste nicht, wo sich sein Mandant aufhielt. Das Gericht verhängte daher ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro.

https://www.ksta.de/koeln/kalk/opfer-muss-ordnungsgeld-zahlen-freispruch-nach-brutaler-attacke-in-den-koeln-arcaden-32950916

Das sagen die Väter, deren Söhne vor die S-Bahn gestoßen wurden

Das sagen die Väter, deren Söhne vor die S-Bahn gestoßen wurden

Anfang 2019 starben zwei 16-Jährige, die bei einer Rangelei von zwei 17-Jährigen ins Gleisbett gestoßen wurden. Die mutmaßlichen Täter warten nun auf ihren Prozess. Doch was in der Anklage steht, empört die Väter der Opfer.

Auch ihre Kinder starben in einem Gleisbett. Auch ihre Kinder wurden vor den Zug gestoßen. Die Väter von Luca und Frederik (beide 16) aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt haben nach dem Tod eines Achtjährigen in Frankfurt am Main in der „Bild am Sonntag“ (BamS) schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden in ihrem Fall erhoben.

Ihre Söhne waren im Januar 2019 auf dem Heimweg von einer Disco von zwei 17-Jährigen in das Gleisbett der S-Bahn gestoßen und getötet worden, nachdem ein Zug die beiden erfasst hatte. Angeblich gab es vorher eine Rangelei unter den Jugendlichen. Nun sitzen die mutmaßlichen Täter in Untersuchungshaft und warten auf ihre Verhandlung. Im September will ein Gericht entscheiden, ob und wann der Prozess stattfindet.

Die Anklage soll den Vätern zufolge dabei jedoch nicht auf Totschlag lauten, sondern bloß auf Körperverletzung mit Todesfolge. Der Grund: Man habe den beiden Verdächtigen nicht beweisen können, dass die Jugendlichen beim Stoßen mit dem Zug rechneten, schreibt die „Bams“.

„Diskussion über zunehmende Gewaltbereitschaft“

„Die Staatsanwaltschaft verharmlost die Tat“, zitiert das Blatt Björn Wilke, den Vater von Frederik. 

„Für mich war das Totschlag. Wer jemanden im Großstadtverkehr aufs Gleis schubst, der riskiert, dass er stirbt. Die Anklage geht von einem Tumult aus – so, als fiel Luca versehentlich ins Gleis. Er wurde aber angegriffen“, ergänzt Georg Ballmann, dessen Sohn Luca starb. 150 Menschen standen am Gleis, als die beiden ums Leben kamen.

„Wir brauchen dringend eine Debatte, wie wir mit der zunehmenden Gewaltbereitschaft in Deutschland umgehen“, sagen beide Väter, die sich laut „Bams“ entschieden von Fremdenfeindlichkeit distanzierten. Die 17-Jährigen haben einen griechischen und türkischen Migrationshintergrund.

„Die Täter  sollen eine Strafe erhalten, die ihnen die furchtbare Dimension ihrer Tat vor Augen führt“, ergänzte Ballmann. Er habe sich das Video von der Tat 200 Mal angeschaut, um die Tat zu verstehen. „Unsere Söhne wollten Streit schlichten, wurden geschlagen – und stürzten ins Gleis.“ Lesen Sie auch

Nach der Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof geht derweil die Debatte über die Sicherheit an deutschen Bahnhöfen weiter. Neben mehr Personal hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stärkere Grenzkontrollen zur Schweiz gefordert.

Der 40 Jahre alte Verdächtige stammt aus Eritrea und lebte in der Nähe von Zürich, wo er mit seiner Familie lebte und sich in psychiatrischer Behandlung befand. Er war wenige Tage vor der Tat nach Deutschland eingereist und war von der Polizei gesucht worden.

https://www.welt.de/vermischtes/article197930327/Zwei-16-Jaehrige-starben-in-Nuernberg-Das-sagen-die-Vaeter-deren-Soehne-vor-der-S-Bahn-gestossen-wurden.html

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