Hier posiert Mias Killer im Smoking
Anmerkung von uns:
Der Mörder von Mia, ist niemals 15 Jahre alt, auf dem Bild unten könnte man sagen er ist schon über 25 Jahre.
Killer Abdul D. drohte Ex-Freundin, sie „abzupassen“ +++ Eltern des Opfers erstatteten Anzeige gegen ihn +++ Im November prügelte er sich auf dem Schulhof
Mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser stach er in einem Drogeriemarkt in Kandel (Rheinland-Pfalz) immer wieder auf seine Ex-Freundin Mia (†15) ein, ließ sich danach von Kunden des Ladens festhalten, bis die Polizei kam …
DIE BLUTTAT IN DER DROGERIE
Der Killer ist der Afghane Abdul D. (15). Er kam im April 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling illegal nach Deutschland, ist derzeit Asylbewerber. Derzeit wird geprüft, ob er tatsächlich 15 Jahre alt ist.
Mit dem Mädchen soll er den Ermittlern zufolge eine Beziehung geführt haben, die über mehrere Monate gegangen sei. Anfang Dezember kam es dann zur Trennung: Mia wollte offenbar nicht mehr mit Abdul D. zusammen sein.
Die Eltern des Opfers hatten Abdul D. Mitte Dezember 2017 wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt.
► Nach Darstellung der Polizei soll er ihre Tochter nach Ende der Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisch immer wieder belästigt haben. Auch habe er gedroht, er wolle Mia „abpassen“.
Die Polizei machte am 17. Dezember eine Gefährderansprache. Einen Tag später gab es ein Gespräch mit dem 15-Jährigen in der Schule. Das sei standardmäßiges Vorgehen in einem solchen Fall, so die Ermittler.
Noch am Vormittag des Tattags hatten Polizisten dem Jugendlichen eine Vorladung wegen der Strafanzeige persönlich ausgehändigt.
Faustschläge auf dem Schulhof
Laut Ermittlern war er mit einem Jugendlichen in Streit geraten, Beleidigungen wurden ausgesprochen.
Dann soll Abdul D. seinen Widersacher mit Faustschlägen verletzt haben.
Von Mai 2016 bis September 2017 war Abdul D. im Kreis Germersheim in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht gewesen, danach wurde er nach Neustadt an der Weinstraße verlegt (circa 30 Kilometer von Kandel entfernt). Dort lebte er in einer betreuten Jugendwohngruppe.
Gegen Abdul D. erging Haftbefehl wegen Totschlags, er sitzt in Untersuchungshaft.
Die Ermittler wollen auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Für das Strafmaß macht dies keinen Unterschied. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren.
Abdul D. hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu der Tat geäußert.