Sie hatte die Anmache satt – und beschloss, sich zu wehren

Sie hatte die Anmache satt – und beschloss, sich zu wehren

Für viele Frauen gehört Belästigung auf der Straße zum Alltag. Eine Amsterdamerin hat nun einen ungewöhnlichen Weg gefunden, sprücheklopfende Männer an den Pranger zu stellen. Bald könnten diese sogar vor Gericht landen.

Noa Jansma hatte es satt, sich wehrlos zu fühlen – wehrlos gegen die vielen Männer, die ihr auf der Straße hinterherpfiffen und anzügliche Sprüche machten. Deshalb fasste die 20-jährige Studentin aus Amsterdam einen ungewöhnlichen Entschluss: Statt wie gewohnt weiterzufahren und jedes Mal so zu tun, als hätte sie nichts gehört, zückte sie fortan ihr Handy und bat die Männer um ein Selfie.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fotos veröffentlichte sie auf ihrem Instagram-Account „dearcatcallers“. „Catcalling“ ist der englische Ausdruck für anzügliche Sprüche, die Frauen auf der Straße hinterhergerufen werden.

Sie setzte ihrem Projekt die Frist von einem Monat. In diesem kamen über 30 Fotos zustande – mehr als 45.000 Menschen folgen dem Account nun.

Männer ließen sich bereitwillig fotografieren

Auf den Fotos ist die ernst dreinblickende Studentin mit grinsenden Männern zu sehen, die offenbar nicht verstehen, dass sie mit dem Foto an den Pranger gestellt werden. Denn Jansma will mit den Bildern nach eigenen Angaben darauf aufmerksam machen, dass Frauen im Alltag oft wie Objekte behandelt werden.

In einer Erklärung auf ihrem Instagram-Account schrieb Jansma zu Beginn des Projekts, es sei „kein Kompliment“, auf der Straße angepfiffen zu werden oder Sprüche hinterhergerufen zu bekommen.

Mit den Selfies wolle sie zeigen, wie alltäglich das Problem sei. Unter den Posts schrieb sie jeweils, was die Männer zu ihr sagten – etwa: „Wenn ich dich sehe, kriege ich wilde, wilde Gedanken!“ oder „Ich weiß, was ich mit dir anstellen würde!“. Sie rief auch den Hashtag #dearcatcallers ins Leben, unter dem andere Frauen ihre Erlebnisse teilen sollten.

Manche User kritisieren das Projekt scharf

Und dann wird es kompliziert – denn Jansma hat sich offenbar eingängig mit feministischer Theorie beschäftigt. Das Selfie sei Symbol eines „umgekehrten Kräfteverhältnisses“: Die 20-Jährige steht immer vorn im Bild, erscheint größer und stärker als die Männer, von denen sie sich vorher erniedrigt gefühlt hat. In den Fotos seien „Objekt und Objektifizierung“ gemeinsam abgebildet.

Neben viel Lob hagelt es auch Kritik von den Followern: Die Studentin stelle ahnungslose Menschen an den Pranger, schreiben einige.

Andere User bemängeln, dass Jansmas Projekt die Falschen treffe: Oft zeigen Jansmas Fotos Bauarbeiter und Migranten. Das eigentliche Problem, schreibt ein User, seien doch aber die vielen privilegierten Männer in Top-Unternehmen, die nichts dabei fänden, Mitarbeiterinnen zu belästigen – und dafür nicht öffentlich verurteilt werden.

Gesetz gegen sexuelle Belästigung auf der Straße

Die Studentin greift mit ihrem Instagram-Projekt ein aktuelles Thema in ihrem Land auf: Ab dem 1. Januar 2018 gilt in den Niederlanden ein Gesetz, das sexuelle Belästigung auf der Straße unter Strafe stellt. Der Gesetzesentwurf wurde im Februar dieses Jahres von der niederländischen Partij van de Arbeid (Arbeiterpartei) eingebracht.

Es gehe nicht um harmlose Bemerkungen wie „Hey, Schätzchen“, so der Abgeordnete Ahmed Marcouch bei der Präsentation des Entwurfs, sondern um „obszöne Gesten, Belästigungen und Erniedrigungen, die Frauen Angst einjagen“. Wenn das Gesetz im neuen Jahr in Kraft tritt, müssen die „Anmacher“ mit Strafen von bis zu 190 Euro rechnen.

Die Niederlande sind nicht das erste Land, das ein Gesetz gegen Belästigung auf der Straße erlässt: Auch in Peru steht es unter Strafe, ebenso wie auf den Philippinen. Wer verurteilt wird, muss dort eine hohe Geldstrafe zahlen oder einen Monat ins Gefängnis. Auch im US-Bundesstaat Illinois kann Straßenbelästigung ein Strafbestand sein.

„Kriminalisierung von Unerzogenen“

Und in Deutschland? Für den Tatbestand der sexuellen Belästigung ist vergangenes Jahr ein neues Gesetz in Kraft getreten. Dieses besagt, dass wer eine andere Person in bestimmter Weise sexuell berührt, ohne dass diese es will, sich strafbar macht.

Sprüche, Pfiffe oder obszöne Aufforderungen allerdings sind auch durch das neue Gesetz nicht abgedeckt. „Diese fallen höchstens unter den Tatbestand der Beleidigung“, sagt Ursus Koerner von Gustorf, Rechtsanwalt in Berlin und Experte für Sexualstrafrecht der WELT.

Doch ob eine Beleidigung vorliegt, ist immer vom Einzelfall abhängig: So ist eine vulgäre Frage nicht unbedingt eine Beleidigung, obwohl sie als erniedrigend wahrgenommen werden kann. Eine Aufforderung oder ein Ausruf, der öbszöne Ausdrücke oder Schimpfwörter enthalte, könne aber sehr wohl als Beleidigung geahndet werden. „Grob gilt für mich hier die Faustregel: Ist die Bemerkung mit einem Fragezeichen oder mit einem Ausrufezeichen versehen?“, so Koerner von Gustorf. „Hat das Gegenüber theoretisch die Möglichkeit, Nein zu sagen, oder nicht?“

Den niederländischen Gesetzesentwurf sieht der Anwalt kritisch: „Für mich hört sich das eher an wie eine Kriminalisierung von Unerzogenen“, sagt er. Das Gesetz sei außerdem schwer umsetzbar.

Auch die Amsterdamer Studentin Jansma ist skeptisch und spricht dem Gesetz eher einen symbolischen Wert zu. Sie setzt weiterhin auf Eigeninitiative – und will ihren Instagram-Account nun an Frauen aus anderen Ländern vererben.

 

 

 

 

 

 

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article169348231/Sie-hatte-die-Anmache-satt-und-beschloss-sich-zu-wehren.html

 

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