„Geisterhaus“-Vorfall bleibt weiter mysteriös

„Geisterhaus“-Vorfall bleibt weiter mysteriös

Die Polizei ermittelt wegen einer möglichen sexuellen Belästigung im Laufgeschäft „Geisterhaus“ auf der Osterkirmes am Seilersee. Der Betreiber widerspricht: So, wie es geschildert werde, könne es gar nicht passiert sein.

Was genau geschah am Mittwoch um 17.45 Uhr im Laufgeschäft „Geisterhaus“ auf der Osterkirmes? Gab es eine sexuelle Belästigung durch zwei Schausteller-Gehilfen? Hat einer der beiden Männer (19 und 24 Jahre alt) eine 18-jährige Iserlohnerin kurz festgehalten, während der andere ihr einen Kuss auf den Mund gedrückt hat, wie die junge Frau bei der Polizei aussagte? Oder kann sich das gar nicht so zugetragen haben, da die beiden Mitarbeiter auf unterschiedlichen Ebenen des Betriebs arbeiten, und zwar in der Regel eigentlich immer, vor allem aber bei großem Andrang wie beim Familientag am Mittwoch, wie der Betreiber gestern erklärte?

Diese Fragen muss jetzt die Polizei klären, die eben wegen einer möglichen sexuellen Belästigung ermittelt, und das auch schon seit Mittwochabend, wie Polizeisprecher Dietmar Boronowski am Donnerstag deutlich machte.

Über leichte Verletzungen an der Lippe und am Arm geklagt

Dass seine Kollegin aus der Leitstelle zunächst wie berichtet nur sagen konnte, dass es einen gemeinsamen Einsatz wegen einer Familienstreitigkeit/Randale gab – wobei es keinerlei Zusammenhang zwischen beidem gibt –, habe schlicht und einfach damit zu tun, dass sie aus technischen Gründen keinen Zugriff auf die entsprechende Anzeige gehabt habe, solange diese durch die Kriminalwache, die „Bereitschaft“ der Kripo, in Bearbeitung wäre. Und das sei eben am Mittwochabend der Fall gewesen. Ermittelt werde außer wegen der möglichen sexuellen Belästigung noch wegen Körperverletzung, da sich die junge Frau nach ihren Angaben bei dem Kuss und beim anschließenden Losreißen an der Lippe und am Arm leicht verletzt habe.

Die beiden Schausteller-Gehilfen seien vorläufig festgenommen worden.

Auf der Wache seien dann mit Hilfe eines Dolmetschers die Personalien der beiden Rumänen festgestellt worden. Auch seien sie zu den Vorwürfen befragt worden. Über den Inhalt ihrer Aussagen konnte Dietmar Boronowski zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen nichts sagen.

Da die Beiden über feste Wohnsitze in ihrer Heimat verfügen, trotz ihrer aktuellen reisenden Tätigkeit postalisch auch hierzulande erreichbar seien und die Straftat nicht ausreichend für eine Inhaftierung wäre, seien sie anschließend wieder entlassen worden.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn es eine sexuelle Nötigung oder gar eine Vergewaltigung gewesen wäre, also Offizialdelikte, bei denen schon von Amts wegen ermittelt würde, während dies bei der sexuellen Belästigung eben nur im Falle eines Strafantrags geschehe, wie ihn die 18-Jährige gestellt habe.

Während das Gesetz da also klar definierte Unterschiede vorsieht, ist die Sicht möglicher Betroffener verständlicherweise eine andere. Das ist auch eine Erklärung, wie es dazu kam, dass am Mittwochabend vor allem in einer Iserlohner Facebook-Gruppe von einer versuchten Vergewaltigung die Rede war. „Die wollten mich vergewaltigen“, habe die junge Frau kurz nach dem Verlassen des „Geisterhauses“ gesagt. Eine unbeteiligte Besucherin hatte das mitbekommen und direkt gepostet, was hitzige Diskussionen in dem sozialen Netzwerk zur Folge hatte.

Auch der Betreiber des Laufgeschäfts, der aus einer alten Iserlohner Schausteller-Familie stammt und der am Mittwoch selber zu dem Zeitpunkt an der Kasse saß, hat das so von der 18-Jährigen gehört – und ihr sofort widersprochen. „Ich habe ihr gesagt, dass das überhaupt nicht sein könne.“ Denn einer seiner beiden Mitarbeiter sei immer am Eingang, sammele die Eintrittskarten ein und müsse den ersten Gruseleffekt starten und dann während der nächsten knappen Minute dabei bleiben. Währenddessen sei der zweite Mitarbeiter im ersten Stock, wo er kostümiert und mit einer laufenden Motorsäge (ohne Kette) die Besucher erschrecke, die in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen durch das Laufgeschäft gingen. Zwischendurch sei es zudem seine Aufgabe, die Besucher, die im Erdgeschoss des Außenbereichs unterwegs seien, vom Balkon aus mit einer Angel, an der eine künstliche Spinne befestigt sei, von oben zu „überraschen“.

Mitarbeiter vorsorglich erst einmal nicht im Einsatz

„Ich habe auch von meinem Platz aus immer einen von den beiden gesehen, entweder unten am Eingang oder oben auf dem Balkon“, ist sich der Iserlohner sicher. Zudem sei es am Mittwoch in seinem Geschäft so voll gewesen, dass auch andere Besucher etwas hätten mitbekommen müssen. Gleichwohl: Auch wenn seine Mitarbeiter ihm mit Hilfe eines Dolmetschers am Donnerstag versichert hätten, dass nichts passiert wäre, habe er die Beiden, die er vor drei Wochen über einen Vermittler für das Schausteller-Gewerbe bekommen habe, erst einmal nicht mehr eingesetzt.

Davon hat sich übrigens auch die 18-Jährige persönlich am Donnerstagnachmittag überzeugt. Konstantin Müller, Vorsitzender des Schausteller-Vereins Iserlohn-Schwerte, war Zeuge, als sich die junge Frau genau danach bei einem Nachbarn des „Geisteshauses“ erkundigte. Auf die Antwort, dass die Männer nicht da seien, habe sie gesagt: „Gut, denn sonst hätte ich die Polizei rufen müssen.“ Nicht nur über diese Aussage haben sich Müller und seine Kollegen gewundert, sondern überhaupt über den direkten erneuten, längeren Besuch der Iserlohnerin am Seilersee, die dabei mindestens auch ein Fahrgeschäft genutzt habe.

Quelle: https://www.ikz-online.de/staedte/iserlohn/geisterhaus-vorfall-bleibt-weiter-mysterioes-id210314221.html

Foto: Michael May

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