Opfer muss Ordnungsgeld zahlen Freispruch nach brutaler Attacke in den Köln-Arcaden
Mit einem Freispruch ist für Ali S. (alle Namen geändert) ein Prozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Landgericht zu Ende gegangen.
S. hatte im Zustand der Schuldunfähigkeit im Einkaufszentrum Köln-Arkaden in Kalk einem jungen Mann, der sich auf einer Bank in der Einkaufsmeile ausruhte, grundlos und völlig unvermittelt einen Schlag ins Gesicht versetzt.
Der Gewaltausbruch war so heftig, dass der 24-Jährige mit Verdacht auf Schädelhirntrauma ins Krankenhaus kam und anschließend zwei Wochen arbeitsunfähig war.
Der Täter hatte im Prozess ausgesagt, er habe Stimmen gehört.
Er leidet seit Jahren an Schizophrenie und ist auf Medikamente angewiesen, deren Einnahme er nach eigener Aussage hin und wieder aussetzt, weil er sie nicht so gut verträgt.
„Nicht gefährlich genug“
Das Gericht hatte die Frage nach einer Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einweisung zunächst geprüft und dann verneint, weil die Tat für einen derartig einschneidenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen nicht schwerwiegend genug sei, hieß es im Urteil. „Wir konnten keine Gefährlichkeitsprognose sehen“, sagte der Richter und bezog sich damit auf die Aussagen eines Psychiaters, der ebenfalls die Taten des Angeklagten als „nicht gefährlich genug“ einstufte.
Auch habe sich S. nach der
Tat aus eigenem Antrieb in ärztliche Behandlung begeben, ein Zeichen für
eine positive Auseinandersetzung mit der chronischen Erkrankung. Zudem
seien die Taten – es gab noch eine Auseinandersetzung mit einem
Hausmeister, den S. am Auge verletzt hatte – „nie eskaliert“, sondern
jeweils eher einfache Schläge ins Gesicht gewesen. Mit dem Freispruch
endet für S. der Fall ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen. „Damit
muss die Gesellschaft leben“ hieß es im Gerichtssaal.
Allerdings hielt die Kammer im Urteil fest, dass die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für S. angeregt werden soll. Dies wiederum liegt im Ermessensspielraum des Amtsgerichts, das für Betreuungsangelegenheiten zuständig ist.
Opfer muss Ordnungsgeld zahlen
Bestraft hingegen wurde das Opfer.
Er war als Zeuge zur Verhandlung geladen, fehlte allerdings unentschuldigt. Auch sein Anwalt, den er mit einer Schmerzensgeldforderung beauftragt hatte, wusste nicht, wo sich sein Mandant aufhielt. Das Gericht verhängte daher ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro.