Forchheimer Opfer im Vergewaltigungs-Prozess sagt aus
Im Vergewaltigungsprozess am Bamberger Landgericht bleibt die geistig schwer behinderte Frau aus Forchheim bei ihren Vorwürfen, eine Gutachterin sieht keine Gründe dafür, dass das Opfer sich die Geschichte ausgedacht haben könnte. Dafür tischt der Angeklagte eine Verschwörungstheorie auf.
Als Ella F. (Name geändert) den Gerichtssaal betritt, bricht sie in einen Weinkrampf aus. Sie hat den Angeklagten erkannt, der offenbar schlimme Erinnerungen in ihr wachruft. Schon sieht es so aus, als ob die Befragung gar nicht stattfinden könne. Oder nur unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit. Also greift Richter Markus Reznik zu ungewöhnlichen Mitteln. Er lässt alle Beteiligten ihre schwarzen Roben ablegen, “versteckt” den Angeklagten hinter zwei zusammenrückenden Sachverständigen, und verlässt seinen Platz, um mit Ella F. auf Augenhöhe zu sprechen. Die feinfühlige Zeugenvernehmung gerät zu einem ganz besonderen Moment, wie ihn auch langjährige Gerichtsreporter so noch nicht erlebt haben.
Unter Tränen
Ganz ohne Belastungseifer schildert Ella F., wie sie den Angeklagten sympathisch gefunden habe. Dann aber sei er gemein geworden, habe sie zu Sachen gezwungen, die sie nicht wollte. Von Tränen unterbrochen erzählt die Frau, wie sie während einer Rad-Pause auf einer Parkbank im Löschwöhrd von ihrem Bekannten erst geküsst und anschließend an den Brüsten berührt worden sei. Sie habe das nicht gewollt und es auch gesagt. Das habe er schon verstanden. Aber nicht aufgehört, sondern sie mit offener Hose zum Oralsex zwingen wollen. Auch zum Analsex sei es gekommen, so Ella F.
Später wird Diplom-Psychologin Susanne Ammer aus Regensburg keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Aussage Ella F.s nicht ausgedacht sein kann. Dazu sei sie zu detailreich und für eine geistig zu einhundert Prozent behinderte Frau einfach viel zu kompliziert, um nicht am eigenen Leib erlebt worden zu sein.
Erstmals äußert sich auch der Angeklagte. Aber außer einer Verschwörungstheorie hat der Afghane wenig zu bieten. Ein Landsmann und Ella F. hätten sich zu einem Komplott zusammengetan, um ihm den Arbeitsplatz als Spülkraft wegzunehmen Sie habe mit in seine Wohnung kommen und ihn sexuell berühren wollen. Außer Küssen im Stadtpark an der Klosterstraße, die ihr gefallen hätten, sei aber nichts passiert. Das andere stimme hinten und vorne nicht.
Das Verfahren wird nun doch noch einen Tag länger dauern. Das liegt an den unterschiedlichen Einschätzungen des Staatsanwaltes Ralph Zenger, der weiterhin von einer Vergewaltigung und einer Gefährlichkeit des Angeklagten ausgeht, die es erlaubt, ihn in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung einzuweisen – aus der er unter Umständen vielleicht nie mehr heraus kommt. Denn bereits der erzwungene Oralsex gälte juristisch als Vergewaltigung. Und des Rechtsanwaltes Thomas Gärtner, der von einer versuchten sexuellen Nötigung ausgeht und wohl mit einer Bewährungsstrafe rechnet.
Tochter sagt noch aus
Am Mittwoch, 8. Januar, ab neun Uhr kommt deshalb die Tochter des Angeklagten aus Hamburg, um vor Gericht auszusagen. Sie soll über die häusliche Gewalt und sexuelle Übergriffigkeit ihres Vaters zu berichten. Dessen Ehefrau und seine vier Kinder hatten ihn deshalb vor knapp einem Jahr verlassen und waren ins Frauenhaus geflüchtet. Auch das Urteil des Landgerichts ist dann zu erwarten.
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