Afghanen wollen geringere Strafe nach Übergriff auf zwei junge Frauen

Afghanen wollen geringere Strafe nach Übergriff auf zwei junge Frauen

Drei junge Afghanen sitzen zusammen in der Unterkunft am Möringer Weg. Sie trinken Wodka. Als die Flasche leer war, wollten sich die angetrunkenen Männer „sexuelle Erregung verschaffen“.

Aus dem Gericht

Also machen sie sich auf zum Hartungswall und gehen dort nebeneinander den Weg entlang, sodass entgegenkommende Passanten nur über den Grünstreifen an ihnen vorbeikommen.

Und dann kommt den Männern eine 17-Jährige entgegen. So beschreibt der Vorsitzende Richter Ulrich Galler den Tathergang, der letztlich zu einer Anklage wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen führte.

Zwei der drei Afghanen stehen momentan vor Gericht.

Die 17-Jährige habe bereits aus der Entfernung ein ungutes Gefühl gehabt. Das gab sie bei der erstinstanzlichen Vernehmung vor dem Stendaler Amtsgericht zu Protokoll. Die Geschädigte sei auf den Grünstreifen ausgewichen. Doch die Männer hätten sich umgedreht und seien ihr auf dem Fuße gefolgt. Dann soll einer der Männer ihr an das Gesäß gegriffen und versucht haben, sie zu umarmen. „In dem Versuch, sie zu küssen“, so Richter Galler. Aber ein Zeuge ging dazwischen, die Zeugin konnte flüchten. „Damit wurde wahrscheinlich Schlimmeres verhindert“, so Galler. Bei der Auseinandersetzung sei zudem die Jacke des Opfers beschädigt worden.

Die afghanischen Männer seien dann weiter auf dem Wall in Richtung Jugendfreizeitzentrum gegangen. Sie bemerkten, wie eine Frau in Sportkleidung auf sie zulief.

Ein damals 15-jähriges Mädchen. Der weitere Tatverlauf laut Anklageschrift:

Die Männer umzingeln das Mädchen und halten es fest, einer kneift ihm in die Wange. Da auch die Arme des Mädchens festgehalten wurden, konnte dieses nicht flüchten und schrie daher um Hilfe. Darauf seien Griffe an die bedeckte Brust und den Po der Geschädigten gefolgt.

Wieder sei eine Zeugin zu Hilfe gekommen.

Die 15-Jährige flüchtete und traf noch am Hartungswall auf die erste Geschädigte. Beide verständigten die Polizei. Vor dem Amtsgericht „wollten die Angeklagten alles mit der Wirkung des Alkohols erklären“, sagt der Vorsitzende.

Galler macht den Verteidigerinnen Heidrun Ahlfeld und Katja Sonne-Albrecht wenig Hoffnung auf eine gemilderte Strafe in der Berufung, sollten sich die Zeuginnen ähnlich äußern wie in erster Instanz.

Die Juristinnen entschlossen sich, die Berufung auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: https://www.az-online.de/altmark/stendal/afghanen-wollen-geringere-strafe-nach-uebergriff-zwei-junge-frauen-8625171.html

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