Sexueller Missbrauch eines Kindes und Besitz von Kinderpornos
Ein iranischer Asylbewerber (37) wurde jetzt wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes und dem Besitz von Kinderpornos verurteilt. Er muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Seit November 2015 ist der verurteilte Iraner in Deutschland, zuletzt lebte er in Kolbermoor im Landkreis Rosenheim, im bayerischen Alpenvorland.
Für die nächsten zwei Jahre und neun Monate muss der Asylbewerber nun aber ins Gefängnis. Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte den 37-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und dem Besitz von Kinderpornografie, so „Rosenheim24“.
Dieses Urteil ist das allerunterste Maß.“
(Richterin Verena Köstner)
Sexueller Missbrauch
Der Übergriff fand statt, als der Mann bei einer befreundeten iranischen Familie im Landkreis zu Gast war. Er schlief im Zimmer der beiden Söhne auf einer Matratze auf dem Boden, berichtet das „Oberbayerische Volksblatt“.
Dort näherte sich der 37-Jährige dem Jungen unsittlich. Da der Täter bisher alles abstritt, trotz Nachweis seiner DNA auf der Außen- und Innenseite der Unterhose des Jungen, musste der 12-Jährige vor Gericht aussagen. Dies machte das Kind sehr detailliert.
Der Angeklagte habe ihn betätschelt und sei immer intimer geworden. Dann habe der Junge Angst bekommen und sei aufgestanden. Der 37-Jährige habe ihn an der Schulter gepackt und gesagt: „Sag nichts Deinem Vater.“
Daraufhin habe der Junge den Asylbewerber getreten und sei zu seinen Eltern gelaufen. Der Vater berichtete, dass er in jener Nacht ein Geräusch gehört habe und dachte, dass eines der Kinder aus dem Bett gefallen sei. Er schaute nach. Da kam ihm sein Sohn auch schon entgegengelaufen und habe erzählt, dass ihn der „Onkel“ nicht schlafen lasse. Er erzählte dem Vater was geschehen war. Darauf angesprochen bestritt der 37-Jährige den Vorfall.
Verteidiger Dr. Frank erklärte, dass sein Mandant an dem Abend einige Flaschen Bier und Schmerzmittel zu sich genommen habe. Der Junge sei beim Aufstehen über ihn gestiegen und sei gestolpert. Er selbst habe den Jungen dabei nur am Rücken vor dem Fallen gestützt. Möglicherweise habe er den Jungen dabei versehentlich am Po berührt. Dabei habe es zu den DNA-Spuren kommen können.
Der Angeklagte vermutete, dass ihm die Familie etwas in die Schuhe schieben wolle, weil er die 21-jährige Tochter zur Frau haben wollte.
Kinderpornografie
In einem weiteren Anklagepunkt wurde dem Mann vorgeworfen, sechs Kinderpornos auf seinem Handy gespeichert zu haben. Der Inhalt der Filme sei laut Staatsanwaltschaft „nur schwer in Worte zu fassen“, da hier unter anderem Säuglinge, Kleinkinder und Mädchen bis zu 14 Jahren zu sehen waren.
Die Handyauswertung ergab, dass sich der Iraner fast den ganzen Tag über auf Sexseiten im Internet bewegte. Die eingegebenen Suchbegriffe belegten auch die konkrete Suche nach kinderpornografischen Inhalten.
Quelle: Epoch Times