Vergewaltigung vor 15 Jahren Richter in Halle schicken Angeklagten in Haft

Vergewaltigung vor 15 Jahren Richter in Halle schicken Angeklagten in Haft

Ute D. ist den Tränen nah, als die Richterin das Urteil verliest. 15 Jahre nachdem die ehemalige Kellnerin in einer Kneipe vergewaltigt wurde, verurteilte das Landgericht einen 41-jährigen Mann deswegen am Dienstag zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Es ist das vorläufige Ende eines spektakulären Prozesses: Nicht nur, dass die Tat 15 Jahre her ist, obendrein gab es keine Augenzeugen und das Opfer konnte den Täter nicht erkennen. Ein DNA-Treffer in der Datenbank des Landeskriminalamtes brachte die Beamten auf die Spur des Angeklagten, eines Hallensers. Und genau zu diesen Spuren fehlten wichtige Akten.

Spurensicherungsprotokolle und weitere Akten fehlen

Einige Akten sind 2008 vernichtet worden, Nachweise gibt es für die Zerstörung nicht. Des Weiteren fehlen diverse Polizeiakten, wie Spurensicherungsprotokolle von 2001. Die Umstände, unter denen Spuren gesichert oder ausgewertet worden, seien deshalb nicht nachzuvollziehen, führte die Verteidigung im Plädoyer an. Ein reiner Datenabgleich, ohne die originalen Protokolle sei nicht beweiskräftig.
Die Verteidigung, die für ihren Mandanten Freispruch beantragte, versuchte bis zuletzt, die Beweiskette löchrig erscheinen zu lassen. Sie unterstellte der Staatsanwaltschaft sogar Manipulation: „Man hat versucht, durch Manipulation den Eindruck zu erwecken, alles sei rechtens gewesen, aber das war es nicht.“ Zuvor hatten die Verteidiger versucht, zu beweisen, dass die Kneipe, in der die Vergewaltigung geschah, der Rotlichtszene zuzuordnen sei. Zeugen, die dazu aussagen sollten, erschienen am Dienstag aber nicht.

Kaltblütig: Täter telefonierte während Vergewaltigung mit Freundin

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen: Da Spermaspuren des Angeklagten im Körper des Opfers gefunden wurden, sei völlig ausgeschlossen, dass die Spur auf andere Weise als beim Geschlechtsverkehr dorthin gelangt sein könnte. Zudem sei der DNA-Treffer aussagekräftig –  zumindest ein gewichtiges Indiz, auch ohne schriftliche Dokumente. Sie forderte vier Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten, da er außerordentlich brutal vorgegangen sei und die Unverschämtheit besessen habe, während der Vergewaltigung an sein Handy zu gehen, um mit seiner Freundin zu telefonieren. „Das zeugt von einer Kaltblütigkeit, die nicht häufig vorkommt.“ Die Verwirrung um die Akten bezeichnete die Staatsanwältin als „Versehen“.

Gericht hält trotz fehlenden Akten an Urteilen fest

Dem Gericht reichten letztlich die Indizien und Beweise aus den aktuellen Ermittlungen aus, es hielt die Aussage des Opfers und der Zeugen für glaubhaft.  Insbesondere, weil Ute D. im Detail schildern konnte, wie die Tatnacht 2001 ablief.  Das Fehlen der Akten wurde damit erklärt, dass diese falsch eingeordnet und deshalb vor Fristablauf zerstört worden seien. Tatsächlich habe es aber noch keinen Fall gegeben, der ohne entsprechende Dokumente verhandelt worden war.  „Wir haben aber eine ganze Menge selbst ermitteln können“, so die Richterin. Es liege dem Gericht zudem fern, einen Angeklagten in Anbetracht der zahlreichen Indizien und Beweise nicht zu verurteilen, „nur weil Akten fehlten“.

Angeklagter streitet Schuld ab: „Da war ein Bordell in der Straße!“

Vor der Urteilssprechung meldete sich der Angeklagte erstmals zu Wort: „Ich habe das nicht gemacht. Ich habe diese Frau noch nie gesehen.“ Kurze Zeit später, während  die Richterin das Urteil verlas,  wurde er aufbrausend, rief „da war ein Bordell in der Straße“. „Deshalb haben sie keine Frau zu vergewaltigen!“, entgegnete diese daraufhin. Bittend schaute der 41-Jährige zu seinem Verteidiger, schüttelte immer wieder verzweifelt den Kopf. Als die Richterin die Sitzung für beendet erklärte,  applaudierte der Mann. Im Anschluss wurde er zurück in die Justizanstalt Roter Ochse gebracht, in der er seit August in Untersuchungshaft ist.

Verteidiger: „Das ist noch nicht das richtige Urteil!”

Der Verurteilte ist mehrfach vorbestraft. Er wird wahrscheinlich in Revision gehen. Sein Verteidiger sagte nach der Verhandlung: „Das ist noch nicht das richtige Urteil“. Für Ute D. bedeutet die Entscheidung zunächst eine Erleichterung: „Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen“, sagt sie. Sie will versuchen, endlich mit der Tat abzuschließen, „damit ich zur Ruhe kommen kann“. Sie halte die Strafe für gerecht. Ihre Anwältin und die Staatsanwaltschaft zeigten sich ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis.

Quelle: MZ

Foto:Günter Bauer

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